Reinigung von WC-Anlagen an vier unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der A3
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern · Nürnberg, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, beauftragt die Reinigung der WC-Anlagen an vier unbewirtschafteten Rastanlagen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Kist entlang der Bundesautobahn A3 in der Region DE26C. Vorgesehen sind dreimal täglich eine mindestens 30-minütige Unterhaltsreinigung im Abstand von mindestens vier Stunden, zusätzliche Reinigungen während der Ferienzeit vom 15. Juli bis 15. September sowie vier jährliche Grundreinigungen und zwei weitere Grundreinigungen in diesem Zeitraum. Die Angebotsfrist endet am 15. September 2026 um 7:00 Uhr UTC; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
Reinigung von 4 unbewirtschafteten Rastanlagen (Parkplatz mit WC) im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Kist entlang der Bundesautobahn A3
Qualifikation
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Lose
1 LosReinigung von WC-Anlagen auf 4 unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der BAB-Betriebsstrecke A3 3 x tägliche Unterhaltreinigung mind. 30 Minuten im zeitlichen Abstand von mindestens 4 Stunden 2 x zusätzliche Unterhaltsreingungen während der definierten Ferienzeit 15.07.-15.09. 4 x jährliche Grundreinigung 2 x zusätzliche Grundreinigungen während der definierten Ferienzeit 15.07.-15.09. Beweissicherung am Vetragsbeginn und -ende
Zuschlagskriterien
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Preis