Reinigung von sechs unbewirtschafteten Rastanlagen mit WC entlang der A3 bei Hösbach
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern · Nürnberg, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, beauftragt die Reinigung von sechs unbewirtschafteten Rastanlagen (Parkplätze mit WC) entlang der Bundesautobahn A3 im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Hösbach. Vorgesehen sind dreimal täglich Unterhaltsreinigungen von mindestens 30 Minuten, zusätzliche Reinigungen während der Ferienzeit vom 15. Juli bis 15. September sowie vier jährliche Grundreinigungen und zwei zusätzliche Grundreinigungen in diesem Zeitraum. Angebote müssen bis zum 16. September 2026 um 07:00 Uhr eingereicht werden; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Beschreibung
Reinigung von 6 unbewirtschafteten Rastanlagen (Parkplatz mit WC) im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Hösbach entlang der Bundesautobahn A3
Qualifikation
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Lose
1 LosReinigung von WC-Anlagen auf 6 unbewirtschafteten Rastanlagen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Hösbach entlang der BAB-Betriebsstrecke A3 3 x tägliche Unterhaltreinigung mind. 30 Minuten im zeitlichen Abstand von mindestens 4 Stunden 2 x zusätzliche Unterhaltsreingungen während der definierten Ferienzeit 15.07.-15.09. 4 x jährliche Grundreinigung 2 x zusätzliche Grundreinigungen während der definierten Ferienzeit 15.07.-15.09. Beweissicherung mit dem Objektleiter am Vetragsbeginn- und Ende
Zuschlagskriterien
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