Reinigung von 4 unbewirtschafteten Rastanlagen (Parkplatz mit WC) entlang der Autobahn A3
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern · Nürnberg, Germany · TED
Zeitplan
- 12. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung
Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, beauftragt die Reinigung von vier unbewirtschafteten Rastanlagen inklusive Parkplatz und WC entlang der A3. Die Leistungen umfassen dreimal tägliche Unterhaltsreinigung, zusätzliche Reinigungen in der Ferienzeit sowie vier jährliche Grundreinigungen. Der Auftrag ist als Los 1 ausgeschrieben und soll bis zum 15. September 2026 abgeschlossen sein.
VergabeHero-Einschätzung
Die Bundesautobahn GmbH (Niederlassung Nordbayern) sucht ein Unternehmen, das vier Rastanlagen mit Parkplatz und WC entlang der A3 reinigt. Dazu gehören drei tägliche Unterhaltsreinigungen, zusätzliche Reinigungen in den Sommerferien und vier jährliche Grundreinigungen. Die Leistungen sollen kontinuierlich bis zum 15. September 2026 erbracht werden. Interessierte Anbieter müssen nachweisen, dass sie keine Ausschlussgründe nach dem GWB haben und alle gesetzlichen Sozial- und Steuerpflichten erfüllen.
Beschreibung
Reinigung von 4 unbewirtschafteten Rastanlagen (Parkplatz mit WC) im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Kist entlang der Bundesautobahn A3
Qualifikation
6 Punkte- Keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
- Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Steuern und Abgaben
- Keine Ausschlussgründe gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Aufenthaltsgesetz, Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Lose
1 LotReinigung von 4 unbewirtschafteten Rastanlagen (Parkplatz mit WC) im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Kist entlang der BAB-Betriebsstrecke A3 im Bereich der Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die Niederlassung Nordbayern, Außenstelle Würzburg: 3 x tägliche Unterhaltreinigung mind. 30 Minuten im zeitlichen Abstand von mindestens 4 Stunden 2 x zusätzliche Unterhaltsreingungen während der definierten Ferienzeit 15.07.-15.09. 4 x jährliche Grundreinigung 2 x zusätzliche Grundreinigungen während der definierten Ferienzeit 15.07.-15.09. Kontrolle der Reinigungsleistung durch den Objekleiter Qualitätskontrolle 1 x pro Quartal Beweissicherung mit dem Objektleiter am Vetragsbeginn- und Ende
Zuschlagskriterien
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Preis