Raumanalyse für Standortvarianten von Umspannwerken und Sonderbauwerken (Rahmenvertrag)
TenneT TSO GmbH · Bayreuth, Deutschland · TED
Zusammenfassung
TenneT TSO GmbH schreibt zwei Rahmenverträge für die Durchführung von Raumanalysen zu Standortvarianten von Umspannwerken und Sonderbauwerken aus. Die Analysen dienen der konfliktbezogenen Prüfung der Umsetzbarkeit elektrotechnischer Anlagen an definierten Standorten. Der geschätzte Auftragswert beträgt 5 Millionen Euro und die Vertragslaufzeit erstreckt sich über 1095 Tage (ca. drei Jahre).
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Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden zwei Rahmenverträge über Raumanalyse für Standortvarianten von Umspannwerken und Sonderbauwerken ausgeschrieben. Die Raumanalyse dient der standortspezifischen Konfliktprüfung zur grundsätzlichen Umsetzbarkeit einer elektrotechnischen Anlage innerhalb eines definierten Raumes und an vorgegebenen Standorten. Hierzu werden standortbezogene Informationen eingeholt, Prüfkriterien untersucht und bewertet. Ziel ist die Aufbereitung und Bereitstellung der eingeholten Informationen und eine zusammenfassende Aussage zur Konfliktträchtigkeit der jeweiligen Standorte in deren Umsetzbarkeit. Geheimhaltungsvereinbarung/ NDA: Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geschlossen werden. Dazu verwenden Sie bitte das zum Download bereitgestellte Dokument. Senden Sie bitte ein unterzeichnetes Exemplar unter Angabe der Mailadresse, an welche die Einladung versandt werden soll, an Linda.Dressel@tennet.eu und franziska.hoessl@tennet.eu. Neben der Prüfung des unterzeichneten NDA führt TenneT eine Plausibilitätsprüfung durch, ob seitens des Interessenten ein berechtigtes Interesse besteht, Zugriff auf die Ausschreibungsunterlagen zu erhalten. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie vollständigen Zugriff auf die Unterlagen.
Qualifikation
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung EU/833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung EU/576/2022 findet Anwendung. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festgelegten, angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten, beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit, nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.
Lose
1 LosIm Rahmen dieser Ausschreibung werden zwei Rahmenverträge über Raumanalyse für Standortvarianten von Umspannwerken und Sonderbauwerken ausgeschrieben. Die Raumanalyse dient der standortspezifischen Konfliktprüfung zur grundsätzlichen Umsetzbarkeit einer elektrotechnischen Anlage innerhalb eines definierten Raumes und an vorgegebenen Standorten. Hierzu werden standortbezogene Informationen eingeholt, Prüfkriterien untersucht und bewertet. Ziel ist die Aufbereitung und Bereitstellung der eingeholten Informationen und eine zusammenfassende Aussage zur Konfliktträchtigkeit der jeweiligen Standorte in deren Umsetzbarkeit. Geheimhaltungsvereinbarung/ NDA: Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geschlossen werden. Dazu verwenden Sie bitte das zum Download bereitgestellte Dokument. Senden Sie bitte ein unterzeichnetes Exemplar unter Angabe der Mailadresse, an welche die Einladung versandt werden soll, an Linda.Dressel@tennet.eu und franziska.hoessl@tennet.eu. Neben der Prüfung des unterzeichneten NDA führt TenneT eine Plausibilitätsprüfung durch, ob seitens des Interessenten ein berechtigtes Interesse besteht, Zugriff auf die Ausschreibungsunterlagen zu erhalten. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie vollständigen Zugriff auf die Unterlagen.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- price50%
Bewerteter Gesamtpreis
- quality10%
Vertragliche Bedingungen
- quality25%
Konzept zur Leistungserbringung
- quality12%
Termine
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Health, Safety, Environment