Rahmenvertrag zur Lieferung von Druck- und Kopierpapier
Landesamt für Zentrale Dienste · Saarbrücken, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Fehler der Veröffentlichung berichtigt
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Zusammenfassung
Das Landesamt für Zentrale Dienste des Saarlandes beschafft als zentrale Vergabestelle einen Rahmenvertrag zur Lieferung von Druck- und Kopierpapier auf Abruf. Die Lieferungen sind für die saarländische Landesverwaltung und weitere öffentliche Auftraggeber im Saarland vorgesehen. Die Ausschreibung betrifft die Region Saarland; Angebote müssen bis zum 18. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Rahmenvertrag zur Lieferung von Druck- und Kopierpapier für die saarländische Landesverwaltung und für andere öffentliche Auftraggeber im Saarland
Qualifikation
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung gemäß dem saarländischen Tariftreue- und Fairer- Lohn-Gesetz (STFLG) abzugeben. Eine Nachforderung der Erklärung ist nicht ausgeschlossen. Für die o. g. Verpflichtungserklärung gibt es ein eigenes Formblatt, ist Teil der Vergabeunterlagen, auf der eingangs genannten Vergabeplattform zu finden und steht zum Herunterladen zur Verfügung. Angaben zur steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung: Es wird erklärt, dass das Unternehmen seinen steuerlichen Erklärungspflichten nachgekommen ist und keine Steuerrückstände bestehen. Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nach Aufforderung und vor Zuschlagserteilung vorzulegen Erklärung AGB: Mit Einreichung des Angebots wird ausdrücklich erklärt, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens und eventuell beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter nicht Bestandteil des Angebotes sind und für das Vergabeverfahren und - im Falle des Zuschlags - für die Auftragsausführung nicht gelten. Russlanderklärung: Erklärung zum Rundschreiben des BMWK vom 14.02.2022 zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Einhaltung der ILO Konvention 182: Es wird erklärt, dass die internationalen Vereinbarungen gegen verbotene ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 eingehalten wird. Die Angaben zur steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, die AGB-Erklärung, die Russlanderklärung und die Erklärung zur Einhaltung der ILO Konvention 182 sind im Formblatt Eigenerklärung Bieter, konkret im Tabellenblatt 1 Eigenerklärung Kriterien ab Nr. 5 ff aufgeführt und sind an den vorgegebenen Stellen auszufüllen bzw. zu bestätigen. Das Formblatt Eigenerklärungen Bieter ist Teil der Vergabeunterlagen, auf der eingangs genannten eVergabe-Plattform zu finden und kann von der Seite heruntergeladen werden.
Lose
1 LosDas Landesamt für Zentrale Dienste - Vergabestelle und Zentrale Beschaffungsstelle für das Saarland - mit den daran angeschlossenen Bedarfsstellen - beabsichtigt, die Ausschreibung eines Rahmenvertrages (Kauf auf Abruf) zur Lieferung von Papier für die Dienststellen der saarländischen Landesverwaltung und für weitere Auftraggeber im Saarland durchzuführen. Die dem Rahmenliefervertrag angeschlossenen Bedarfsstellen (Auftraggeber) sind in zwei Listen aufgeführt, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Eine Liste beinhaltet die Dienstellen / Bedarfsstellen der saarländischen Landesverwaltung mit den Adressen. Eine zweite Liste beinhaltet die weiteren öffentlichen Auftraggeber im Saarland mit den Adressen der Hauptstellen der jeweiligen Bedarfsträger.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Zuschlagskriterien Unter der Bedingung, dass alle Mindestanforderungen bzw. Musskriterien in dieser Leistungsbeschreibung und in der technischen Produktbeschreibung erfüllt sind, gilt der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium (Wertungspreis im Preisblatt). Werden die Mindestanforderungen bzw. Musskriterien nicht erfüllt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 VgV).