Rahmenvertrag für die Beschaffung und Lieferung von medizinischem Verbrauchsmaterial
Rhein-Kreis Neuss - Die Landrätin - Amt für Bevölkerungsschutz · Grevenbroich, Deutschland · TED
Zusammenfassung
Der Rhein-Kreis Neuss schreibt einen Rahmenvertrag zur einheitlichen Beschaffung von medizinischem Verbrauchsmaterial für zehn Rettungswachen aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung eines Online-Shops, über den die Wachen Bedarfe abrufen können. Die Ausschreibung ist offen und die Angebotsfrist endet am 17. September 2026. Der geschätzte Auftragswert wird nicht angegeben.
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Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Der Rhein-Kreis Neuss ist Träger des Rettungsdienstes im Rhein-Kreis Neuss (§ 6 Abs. 1 RettG NRW) . Wie die großen kreisangehörigen Städte Neuss und Dormagen ist der Rhein-Kreis Neuss darüber hinaus Träger von Rettungswachen (§ 6 Abs. 2 RettG) in den Städten Grevenbroich, Jüchen, Korschenbroich, Meerbusch und der Gemeinde Rommerskirchen. Betreiber (§ 13 Abs. 1 RettG) dieser insgesamt zehn Wachen sind die anerkannten Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst. Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt nun, die Beschaffung des medizinischen Verbrauchsmaterials für alle Wachen zu vereinheitlichen. Dazu wird hiermit ein Rahmenvertrag ausgeschrieben, aus der die Wachen entsprechend ihrem Bedarf Artikel online abrufen können. Die folgenden zwei Hauptkriterien, die in dieser Ausschreibung detailliert beschrieben werden, muss der Bieter erfüllen: • Online-Shop für einen geschlossenen Nutzerkreis (jede Wache) mit einem definierten Warenkorb und statistischen Auswertefunktionen für den Auftraggeber (AG) • Günstigster Durchschnittspreis für die im Warenkorb enthaltenen Artikel. Der AG strebt damit mehrere Synergieeffekte an, die der Bieter mit seiner angebotenen Leistung unterstützen sollte: • Günstigere Konditionen durch Nachfragebündelung aller Wachen • Festlegung auf einen in qualitativer wie in fachlicher Hinsicht einheitlichen Bestand an medizinischem Verbrauchsmaterial • Transparenz des Verbrauchs im Sinne eines wirkungsvollen Qualitätsmanagements • Bereitstellung einer validen Grundlage für die Kalkulation von Einsatzkosten RettG NRW: Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24. November 1992 GV. NW. S. 458, umbenannt in § 30 durch Gesetz vom 25. März 2015 (GV. NRW. S. 305), in Kraft getreten am 1. April 2015
Qualifikation
- §§ 123, 124 GWB - Russlandsanktionen Alle nicht angebotsbezogenen Unterlagen werden nachgefordert.
Lose
1 LosDer Rhein-Kreis Neuss ist Träger des Rettungsdienstes im Rhein-Kreis Neuss (§ 6 Abs. 1 RettG NRW) . Wie die großen kreisangehörigen Städte Neuss und Dormagen ist der Rhein-Kreis Neuss darüber hinaus Träger von Rettungswachen (§ 6 Abs. 2 RettG) in den Städten Grevenbroich, Jüchen, Korschenbroich, Meerbusch und der Gemeinde Rommerskirchen. Betreiber (§ 13 Abs. 1 RettG) dieser insgesamt zehn Wachen sind die anerkannten Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst. Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt nun, die Beschaffung des medizinischen Verbrauchsmaterials für alle Wachen zu vereinheitlichen. Dazu wird hiermit ein Rahmenvertrag ausgeschrieben, aus der die Wachen entsprechend ihrem Bedarf Artikel online abrufen können. Die folgenden zwei Hauptkriterien, die in dieser Ausschreibung detailliert beschrieben werden, muss der Bieter erfüllen: • Online-Shop für einen geschlossenen Nutzerkreis (jede Wache) mit einem definierten Warenkorb und statistischen Auswertefunktionen für den Auftraggeber (AG) • Günstigster Durchschnittspreis für die im Warenkorb enthaltenen Artikel. Der AG strebt damit mehrere Synergieeffekte an, die der Bieter mit seiner angebotenen Leistung unterstützen sollte: • Günstigere Konditionen durch Nachfragebündelung aller Wachen • Festlegung auf einen in qualitativer wie in fachlicher Hinsicht einheitlichen Bestand an medizinischem Verbrauchsmaterial • Transparenz des Verbrauchs im Sinne eines wirkungsvollen Qualitätsmanagements • Bereitstellung einer validen Grundlage für die Kalkulation von Einsatzkosten RettG NRW: Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24. November 1992 GV. NW. S. 458, umbenannt in § 30 durch Gesetz vom 25. März 2015 (GV. NRW. S. 305), in Kraft getreten am 1. April 2015
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Das Zuschlagskriterium „Preis“ geht mit 70% in die Gesamtbewertung ein. Für das Zuschlagskriterium kann der Bieter insgesamt maximal 70 Bewertungspunkte erreichen. Das Zuschlagskriterium Preis umfasst den gemittelten günstigsten Durchschnittpreis des Warenkorbes. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 100 Punkte festgelegt. 70 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Die restlichen 30 Punkte entfallen auf das Zuschlagskriterium „Qualität“.
- quality
Das Zuschlagskriterium „Qualität“ geht mit 30% in die Gesamtbewertung ein. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 100 Punkte festgelegt. Für das Zuschlagskriterium kann der Bieter insgesamt maximal 30 Bewertungspunkte erreichen. Die restlichen 70 Punkte entfallen auf das Zuschlagskriterium „Preis“.