Rahmenvertrag für ärztliche Dienstleistungen bei Rückführungsmaßnahmen
Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement · Essen, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Stadt Essen vergibt einen Rahmenvertrag für ärztliche Dienstleistungen im Kontext von Rückführungsmaßnahmen für ausreisepflichtige Personen. Der Vertrag umfasst drei Leistungsbereiche: Untersuchungen zur Feststellung der Reisefähigkeit, ärztliche Begleitung von Rückführungen auf See-, Luft- und Landweg (ca. 150 Fälle jährlich) sowie Ausstellung von Hafttauglichkeitsbescheinigungen für ausländerrechtliche Ingewahrsamnahmen. Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren mit Bewerbungsfrist bis 17. September 2026 in der Region Essen (Nordrhein-Westfalen).
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Rahmenvertrag für ärztliche Dienstleistungen im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen
Qualifikation
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Lose
3 LoseDer Leistungsumfang für das o.g. Los 1 betrifft hauptsächlich die Prüfung der Reisefähigkeit bei einer durch ausreisepflichtige Person geltend gemachten Reiseunfähigkeit mittels eines qualifizierten Attestes gem. § 60a Abs. 2c AufenthG. Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung ist die Einschätzung des Arztes oder der Ärztin maßgeblich, ob die geltend gemachte Reiseunfähigkeit zu-treffend ist und unter welchen Bedingungen diese ausgeräumt werden kann.
In begründeten Fällen ist eine ärztliche Begleitung zum Flughafen, zu deutschen Außengrenzen und gegebenenfalls bis ins Heimatland der ausreisepflichtigen Ausländer erforderlich - ca. 150 Fälle im Jahr (Schätzgröße - keine verbindliche Abrufmenge). Auch Rückführungen auf dem See-weg sind vom Erfordernis betroffen. Die Begleitung der gesamten Rückführungsmaßnahme bis hin zum (erfolgreichen) Abschluss der Maßnahme ist bei Bedarf / unter Umständen erforderlich. In diesem Zusammenhang sind zu Beginn der Maßnahme alle Betroffenen im Hinblick auf die Vital-werte zu untersuchen und es ist ein sog. Fit-To-Fly (Flugreisetauglichkeitsbescheinigung) auszustellen.
Bei ausländerrechtlichen Ingewahrsamnahmen oder Inhaftierungen ist eine ärztliche Untersuchung notwendig. Ziel dieser Maßnahme ist die Verschriftlichung der Untersuchungsergebnisse und Ausstellung einer Hafttauglichkeitsbescheinigung.