VergabeHero
Übersicht
  • Ausschreibungen
  • Auftraggeber
Mein Bereich
Benachrichtigungen
ImpressumDatenschutzAGB

Deine Ausschreibungen finden dich

Wir prüfen täglich jede neue Vergabe gegen dein Angebot.

Kostenlos registrierenAnmelden
Alle Tender

Lieferung aktiver Netzwerkkomponenten für die Technische Universität Chemnitz

Technische Universität Chemnitz · Germany · service.bund.de

Veröffentlicht7. Aug. 2026
Auftragswert~€1.2MGeschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist7. Sept. 202629 Tage verbleibend

Zeitplan

  1. 7. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Quelle: servicebund
  2. 7. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Zusammenfassung

Die Technische Universität Chemnitz schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung aktiver Netzwerkkomponenten aus. Das Verfahren ist offen und läuft bis zum 7. September 2026. Es handelt sich um eine Beschaffung von IT‑Hardware, insbesondere Netzwerkgeräten, ohne Angabe konkreter Mengen. Die Vergabe erfolgt nach den EU‑Vorschriften für öffentliche Aufträge.

VergabeHero-Einschätzung

Die Technische Universität Chemnitz möchte im Rahmen einer offenen Vergabe Netzwerkgeräte wie Switches und Router beziehen. Die Beschaffung erfolgt als Rahmenvereinbarung, das heißt, es können über die Laufzeit mehrere Lieferungen zu vereinbarten Konditionen getätigt werden. Der Einsendeschluss für Angebote ist der 7. September 2026. Es gibt keine detaillierten Mengenangaben, sodass Anbieter ihre Preise flexibel anbieten können. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Technische Universität Chemnitz)

Auf einen Blick

Verfahren
Offenes Verfahren
CPV
Computeranlagen und ZubehörNetzwerkeNetzkomponentenInstallation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
Region
Sachsen
Land
Germany
Komplexität
medium

Auftraggeber

Technische Universität Chemnitz
Germany
Adresse
Germany
Profil ansehenBekanntmachung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.