Rahmenvereinbarung Reinigung von Warn- und Wetterschutzkleidung
Die Autobahn GmbH des Bundes · Berlin, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Fehler des Auftraggebers berichtigt
Änderung der Angebotsfrist von 25.08.2026 12.00 Uhr auf 04.09.2026 12.00 Uhr.
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Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Reinigung von Warn- und Wetterschutzkleidung aus. Die Leistung umfasst bis zu 2.683.023 Kleidungsstücke pro Los über einen Zeitraum von 48 Monaten. Die Ausschreibung ist in zwei regionale Lose aufgeteilt: Los 1 für Nord-, Nordost-, Ost-, Nordwest- und Westfalen-Regionen sowie Los 2 für Rheinland-, West-, Südwest-, Nord- und Südbayern-Regionen. Bewerbungsfrist ist der 4. September 2026.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Los 1:NL Nord, Nl Nordost, NL Ost, NL Nordwest, NL Westfalen, Zentrale Los 2: NL Rheinland, NL West, NL Südwest, NL Nordbayern, Südbayern Es sind bis zu 2.683.023 Kleidungsstücke je Los innerhalb von 48 Monaten zu reinigen.
Qualifikation
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Lose
2 LoseLos 1:NL Nord, Nl Nordost, NL Ost, NL Nordwest, NL Westfalen, Zentrale Es sind bis zu 2.683.023 Kleidungsstücke je Los aus dem Bereich Warn- und Wetterschutzkleidung innerhalb von 48 Monaten zureinigen.
Los 2: NL Rheinland, NL West, NL Südwest, NL Nordbayern, NL Südbayern Es sind bis zu 2.683.023 Kleidungsstücke je Los aus dem Bereich Warn- und Wetterschutzkleidung innerhalb von 48 Monaten zureinigen.
Zuschlagskriterien
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