Rahmenvereinbarung für Prüfung, Beratung und Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit von Webanwendungen
Bayerisches Staatsministerium für Digitales · München, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Fehler des Auftraggebers berichtigt
Zusammenfassung
Der Bayerische Staatsministerium für Digitales schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Prüfung, Beratung und Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit von Webanwendungen aus. Der Vertrag umfasst variabel abrufbare Leistungen über zwei Jahre mit optionaler Verlängerung um weitere zwei Jahre. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,6 Mio. EUR. Die Leistungen können von der Staatskanzlei und allen bayerischen Ministerien abgerufen werden.
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Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die Leistung „Rahmenvereinbarung über die Prüfung, Beratung und Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit von Webanwendungen der Bayerischen Staatsverwaltung“ ausgeschrieben. Der Rahmenvertrag soll für variabel und bedarfsgerecht abrufbare Dienstleistungen für die Beratung und Testung der Barrierefreiheit von bestehenden und etwaigen künftigen Anwendungen über zwei Jahre abgeschlossen werden mit der Option zur Verlängerung um maximal weitere zwei Jahre. Berechtigt zum Leistungsabruf sind die bayerische Staatskanzlei und alle bayerischen Staatsministerien sowie deren nachgeordnete Behörden und Dienststellen.
Qualifikation
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Lose
1 LosIm Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die Leistung „Rahmenvereinbarung über die Prüfung, Beratung und Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit von Webanwendungen der Bayerischen Staatsverwaltung“ ausgeschrieben. Der Rahmenvertrag soll für variabel und bedarfsgerecht abrufbare Dienstleistungen für die Beratung und Testung der Barrierefreiheit von bestehenden und etwaigen künftigen Anwendungen über zwei Jahre abgeschlossen werden mit der Option zur Verlängerung um maximal weitere zwei Jahre. Berechtigt zum Leistungsabruf sind die bayerische Staatskanzlei und alle bayerischen Staatsministerien sowie deren nachgeordnete Behörden und Dienststellen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price40%
Preis
- quality60%
Verlinkung zu den Vergabeunterlagen: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/c03ad0fd-f0c9-4594-8ee4-a409c0bb37ec/awardcriteria Siehe auch Dokument: Kriterienkatalog Barrierefreiheit_Eignungs- und Bewertungskriterien Vorlage Grobkonzept Für die Bewertung der angebotenen Leistung ist die Vorlage eines Gesamtkonzepts (als eine Datei, max. 15 DIN-A4-Seiten, inkl. Bilder/Skizzen) erforderlich. Das Gesamtkonzept hat folgende drei Untergliederungen zu enthalten, welche jeweils in einem separaten Abschnitt des Konzepts behandelt werden und nach untenstehendem Maßstab vom Auftraggeber bewertet werden. Neben der zwingend einzuhaltenden Seitenzahl der einzelnen Abschnitte gibt es keine Formvorgaben. Sie dürfen ein gesondertes Deckblatt erstellen. Bei Nicht-Erfüllung der Formvorgaben wird Ihr Angebot ausgeschlossen. Laden Sie die Unterlagen bitte im Angebotsassistenten unter dem Menüpunkt „Eigene Anlagen“ hoch. Die Gewichtung der einzelnen Abschnitte entnehmen Sie bitte der jeweiligen Angabe hierzu. Überblick - Auszug aus den Vergabeunterlagen: 1. Projektteam und Personalerfahrung Maximal erreichbare Punktzahl: 20 2. Beschreibung des Vorgehens bei Testdurchführung, Testbericht, Beratung und Erstellung d. Erklärung d. Barrierefreiheit Maximal erreichbare Punktzahl: 25 3. Einbezug von Menschen mit Beeinträchtigungen als „Test-Experten“ Maximal erreichbare Punktzahl: 15