Rahmenvereinbarung für Fahrrad-Leasing mit Versicherungs- und Serviceleistungen
Landkreis Havelland - Der Landrat - · Rathenow, Deutschland · TED
Zusammenfassung
Der Landkreis Havelland als federführender Auftraggeber sucht für seine Mitarbeitenden sowie die Beschäftigten der Städte Nauen und Falkensee und der Gemeinde Wustermark ein zentrales Dienstleistungsunternehmen für Fahrrad-Leasing. Der Leistungsumfang umfasst neben dem Leasing auch Versicherungen, Inspektionen, Reparaturen sowie eine Kommunikationsplattform für Bestellungen, Schadensmeldungen und Rückgaben. Das Angebot soll in der Region Havelland in Brandenburg nach dem bisherigen Vertragszeitraum fortgeführt werden; die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 09:00 Uhr (UTC).
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Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Seit 2023 bieten der Landkreis Havelland als Ausschreibungsführer sowie die Verwaltungen der Städte Nauen und Falkensee sowie der Gemeinde Wustermark ihren Mitarbeitenden im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, zur Stärkung der Position als attraktive Arbeitgeber sowie als Beitrag für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz das Leasing eines Fahrrades zum Zweck der Entgeltumwandlung an. Aufgrund der hohen Nachfrage soll den Mitarbeitenden auch nach Ablauf des aktuellen Vertragszeitraumes das Fahrrad-Leasing ermöglicht werden. Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 bietet die Rechtsgrundlage für die Entgeltumwandlung bei den Tarifangestellten. Mit § 2 Abs. 3 des Besoldungsgesetzes für das Land Brandenburg (BbgBesG) besteht auch für die Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit einer Bezügeumwandlung zum Zwecke des Fahrrad-Leasings.
Qualifikation
Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 4 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Die Nachforderung erfolgt im Umfang der Regelungen der VgV.
Lose
1 LosDer Ausschreibungsverbund (AV) beabsichtigt die Auftragsvergabe im Sinne einer Rahmenvereinbarung an ein zentrales Dienstleistungsunternehmen, welches das Fahrrad-Leasing vollumfänglich anbietet. Dazu gehören neben dem eigentlichen Leasing von Fahrrädern auch - die Erbringung von Versicherungs- und Serviceleistungen (Inspektionen, Reparaturen), - die Bereitstellung einer Kommunikationsplattform zur Bestell-, Schadens- und Rückgabeabwicklung und - sämtliche für die Leistungserbringung des Auftragnehmers benötigte organisatorische und technische Unterstützung. Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung gelten folgende Rahmenbedingungen des Auftraggebers als gesetzt und müssen in ihrer Individualität durch den Auftragnehmer erfüllt werden: - eine Unterscheidung von berechtigten und unberechtigten Mitarbeitenden nach Vorgaben des Auftraggebers, also Arbeitgebers/Dienstherrn, - eine maximale Bestellmenge von einem Fahrrad je Mitarbeitender/-m (gleichlautende Menge zur Überlassung), - eine Beschränkung des Angebots auf Fahrräder, Lastenfahrräder und Pedelecs, welche bestellt und überlassen werden können, - Ausschluss sogenannter S-Pedelecs, für die eine Kennzeichen- und Versicherungspflicht besteht, - eine Wertobergrenze des Fahrrades einschließlich des leasingfähigen Zubehörs (Ausstattungsvarianten und Sonderausstattungen, versicherungskonformes Fahrradschloss etc.) sowie der Kosten für Versicherungen, Service- und Wartungsleistungen von 7.000 EUR inklusive Umsatzsteuer, - eine verpflichtend für jeden Leasing-Einzelvertrag abzuschließende Fahrradversicherung (Vollkasko), - eine verpflichtend für jeden Leasing-Einzelvertrag abzuschließende Arbeitgeber-/Dienstherrnausfallversicherung, - ein verpflichtend für jeden Leasing-Einzelvertrag abzuschließendes Servicepaket, das mindestens die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) erfüllt und entsprechende Leistungen abdeckt. Ein erweitertes Servicepaket kann freiwillig (zusätzlich oder ersetzend) für jeden Leasing-Einzelvertrag abgeschlossen werden, welches die zuvor genannten grundsätzlichen Mindestanforderungen erfüllt und darüber hinaus weitere Leistungen beinhaltet (z.B. Verschleiß, Full-Service, etc.), - eine fortlaufend gleichbleibende Höhe des Entgeltumwandlungsbetrages entsprechend der monatlichen Leasingrate (inkl. Versicherungs- und Serviceleistungen), - eine Privatnutzung der Fahrräder mit Versteuerung eines geldwerten Vorteils. Es werden keine Mindestabnahmemengen festgelegt. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf. Die Vertragsbeziehungen werden mit einer Rahmenvereinbarung, einem Leasing-Rahmenvertrag und den entsprechenden Leasing-Einzelverträgen definiert. Im Innenverhältnis schließt der Auftraggeber mit den Mitarbeitenden Überlassungsverträge. Die Einzelheiten und die Gesamtheit aller Anforderungen ergeben sich aus Dok. 4.01 Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.