Rahmenvereinbarung für die Überlassung von Zeitarbeitskräften
Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung · Berlin, Deutschland · TED
Zusammenfassung
Das Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU), schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Überlassung von Zeitarbeitskräften aus. Der Dienstleister soll im Bedarfsfall Personal zur Unterstützung im Bereich Leistungsgewährung bereitstellen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 730 Tage. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Preis als alleiniges Zuschlagskriterium.
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Vergabeunterlagen
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PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für die Überlassung von Zeitarbeitskräften zu vergeben. Der Dienstleister soll dem Auftraggeber im Bedarfsfall Personal zur Unterstützung im Bereich Leistungsgewährung zur Verfügung stellen. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden.
Qualifikation
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch auf eine solche Nachforderung oder Aufklärung besteht nicht. Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, unvollständige Angebote aus Gründen der Gleichbehandlung oder aus zeitlichen Erwägungen ohne weitere Nachforderung vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Lose
1 LosDas Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für die Überlassung von Zeitarbeitskräften zu vergeben. Der Dienstleister soll dem Auftraggeber im Bedarfsfall Personal zur Unterstützung im Bereich Leistungsgewährung zur Verfügung stellen. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden.
Zuschlagskriterien
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