Rahmenvereinbarung für Büromaterial
Zweckverband Kommunale Dienste Oberland · DE216, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Rahmenvereinbarung deckt den wiederkehrenden Bedarf an Büromaterial für 86 Mitgliedskommunen im Oberland ab. Die Beschaffung erfolgt über Einzelabrufe ohne Mindestmengen. Die geschätzte Höchstsumme beträgt 75.000 € netto pro Jahr, die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre bis 15.11.2028 mit zweimaliger Verlängerungsoption um je ein Jahr.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Um einen wiederkehrenden Bedarf von Büromaterial zu decken, wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Abrufberechtigt sind 86 Mitgliedskommunen der ZBS des ZV KD Oberland und der ZV KD Oberland. Ein bestimmtes Abrufverhalten der Abrufberechtigten (siehe Anlage 1) kann nicht vorgegeben werden. Das Büromaterial wird als Einzelbestellungen abgerufen. Eine Mindestabrufmenge wird nicht garantiert. Genaue Stückzahlen der einzelnen Bestellungen und Ausführungen sowie Lieferdaten werden erst durch Einzelabrufe bekannt gegeben. Die im Leistungsverzeichnis in den einzelnen Positionen angegebenen Stückzahlen werden lediglich für die Wertung des Angebotes (differenzierter Vergleich der eingereichten Angebote) benötigt. Die geschätzte Höchstsumme beläuft sich auf 75.000 (netto) pro Jahr. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre (15.11.2028) mit zweimaliger Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr (15.11.2029, 15.11.2030).
Qualifikation
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß §123 GWB vorliegen. Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen: ******* Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 zusätzlich Eigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) - Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 125 GWB - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben. ************ Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise: - Referenznachweise - Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung *********** Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach L124 sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L236) abzugeben. *********** Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, , soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind. Unterlagen werden nachgefordert. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Lose
1 LosUm einen wiederkehrenden Bedarf von Büromaterial zu decken, wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Abrufberechtigt sind 86 Mitgliedskommunen der ZBS des ZV KD Oberland und der ZV KD Oberland. Ein bestimmtes Abrufverhalten der Abrufberechtigten (siehe Anlage 1) kann nicht vorgegeben werden. Das Büromaterial wird als Einzelbestellungen abgerufen. Eine Mindestabrufmenge wird nicht garantiert. Genaue Stückzahlen der einzelnen Bestellungen und Ausführungen sowie Lieferdaten werden erst durch Einzelabrufe bekannt gegeben. Die im Leistungsverzeichnis in den einzelnen Positionen angegebenen Stückzahlen werden lediglich für die Wertung des Angebotes (differenzierter Vergleich der eingereichten Angebote) benötigt. Die geschätzte Höchstsumme beläuft sich auf 75.000 (netto) pro Jahr. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre (15.11.202) mit zweimaliger Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr (15.11.2029, 15.11.2030).
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price70%
Das Angebot mit niedrigster Wertungssumme erhält 10 Punkte. Das Angebot mit dem 1,5-fachen der niedrigsten Wertungssumme erhält 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Der Bieter muss verpflichtend mit dem Angebot den am Tag der Angebotsabgabe gültigen Standard-Katalog (oder Preisliste) einreichen. Dieser gilt als unveränderliche Preisbasis für das freie Sortiment (Randsortiment) im ersten Vertragsjahr. Preisanpassungen für den Katalog finden gemäß Ziffer 10.2 „Preisgleitklausel“ der Leistungsbeschreibung statt.
- quality30%
Im Leistungsverzeichnis in Spalte E ist vom Anbieter anzugeben, ob das angebotene Produkt über ein Umwelt-/Nachhaltigkeitssiegel verfügt und wenn ja, über welches. Wird dem Produkt ein Umwelt-/Nachhaltigkeitssiegel zugeordnet, ist der Preis für exakt dieses nachhaltige Produkt entsprechend in Spalte F anzugeben und im Falle der Zuschlagserteilung im Webshop anzubieten. Für Produkte mit Nachhaltigkeitssiegel erhält der Bieter, je nach Gesamtanzahl der angebotenen nachhaltigen Produkte, Punkte: Die Vergabe der Punkte für die Nachhaltigkeitskriterien erfolgt proportional (linear interpoliert). Erreicht ein Bieter 40 oder mehr nachhaltige Artikel im Grundsortiment, erhält er die volle Punktzahl von 10 Punkten. Bei weniger als 40 Artikeln wird die Punktzahl nach folgender Formel ermittelt: (Anzahl zertifizierte Artikel / 40) x 10 Punkte. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Hinweis: Im Leistungsverzeichnis wird nach erfolgter Eingabe die erreichte Punktzahl für das Zuschlagskriterium „Nachhaltigkeitssiegel“ gemäß Matrix automatisch berechnet und angezeigt.