Rahmenvereinbarung für bis zu 22 Niederflur-Stadtlinienbusse mit komprimiertem Erdgas
Stadtwerke Dachau, Eigenbetrieb der Großen Kreisstadt Dachau · Dachau, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Stadtwerke Dachau beschaffen eine Rahmenvereinbarung über bis zu 22 Niederflur-Stadtlinienbusse für den städtischen öffentlichen Personennahverkehr in Dachau. Vorgesehen sind Solo- und Gelenkbusse mit komprimiertem Erdgas (CNG) als Antrieb; die Mindestabrufmenge beträgt vier Gelenk- und drei Solobusse. Die Vereinbarung läuft fünf Jahre und kann um drei Jahre verlängert werden; Teilnahmeanträge sind bis zum 29. September 2026 um 11:00 Uhr einzureichen.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Gegenstand der Beschaffungsmaßnahme ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 22 Stadtlinienbussen Solo- und Gelenk mit CNG-Antrieb für den Linienbetrieb im städtischen Öffentlichen Personennahverkehr durch die Stadtwerke Dachau mit einer Laufzeit von 5 Jahren und Verlängerungsoption um 3 Jahre.
Qualifikation
Die Bewerber haben eine Eigenerklärung nach Maßgabe des Formblattes in Anlage 4 abzugeben. Die Bewerber haben in dieser Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB zu geben. Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bewerbergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Der Auftraggeber ist nach § 6 Abs. 1 Satz 2 WRegG verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister über das (Nicht-) Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern. Der Auftraggeber behält sich vor Auftragserteilung eine weitergehende Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach § 19 Abs. 1 MiLoG bzw. § 21 Abs. 1 AEnG vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO). Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 SektVO). Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen (§ 51 Abs. 4 SektVO). Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, müssen zwingend ausgeschlossen werden.
Lose
1 LosGegenstand der Beschaffungsmaßnahme ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 22 Stadtlinienbussen (Solo- und/oder Gelenk) mit CNG-Antrieb für den Linienbetrieb im städtischen Öffentlichen Personennahverkehr durch die Stadtwerke Dachau mit einer Laufzeit von 5 Jahren und Verlängerungsoption um 3 Jahre. Die Mindestabrufmenge beträgt 4 Gelenk- und 3 Solobusse.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price30%
Gewertet wird der Netto-Gesamtkaufpreis aller 7 Fahrzeuge der Mindestabrufmenge. Das genaue Wertungsvorgehen ist dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Dokument "Bewertungssystem" zu entnehmen.
- quality70%
Der Technische Quaitätsbewertung erfolgt auf der Grundlage von folgenden fünf Unterkriterien Gewichtung in Klammern): (1) Lieferzeitpunkt der vom Mindestabruf umfassten Fahrzeuge (3,5%) (2) Verbräuche und laufende Kosten (LCC) (17,50%) (3) Einsetzbarkeit und Verarbeitungsqualität (14,00%) (4) Konditionen Wartungs-/Servicevertrag (24,50%) (5) Kosten Wartungs-/Servicevertrag (10,50%) Das genaue Wertungsvorgehen ist dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Dokument "Bewertungssystem" zu entnehmen.