Qualitative und quantitative Marktforschungsstudien für verschiedene Zielgruppen
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Frankfurt am Main, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Fehler des Auftraggebers berichtigt
Korrektur, Wertungsmatrix - Tabellenblatt Teilwertung 1.2, Teilwertung Preis für Qualitative Marktforschungsstudien - Formel in O59 bis O61
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Zusammenfassung
Die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen beauftragt Marktforschungsleistungen zur Ermittlung von Einstellungen, Bedürfnissen und Anforderungen ihrer Privat- und Firmenkundschaft sowie von Leistungserbringern und Geschäftspartnern. Der Leistungsumfang umfasst den gesamten Forschungsprozess von Projektmanagement, Befragungskonzeption und Datenerhebung über Auswertung und Analyse bis zur Berichtslegung; zusätzliche Beratungs- und Analyseleistungen können bei Bedarf abgerufen werden. Die Leistung wird für die Region Frankfurt am Main beziehungsweise Hessen ausgeschrieben und hat eine Laufzeit von 720 Tagen. Angebote können bis zum 22. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Sichtweise der Privatkundschaft, Firmenkundschaft, Leistungserbringerschaft und Geschäftspartnerschaft in strukturierter Form zu ermitteln. Von Interesse sind hierbei die Einstellungen, Bedürfnisse und Ansprüche der Gruppen, um die Optimierung und Weiterentwicklung von Produkten, Services und Leistungen im Wettbewerbsumfeld bedürfnisgerecht sicherzustellen. Über ein Leistungsangebot von qualitativen und quantitativen Marktforschungsmethoden werden verschiedene Personengruppen zu verschiedenen Themen befragt.
Qualifikation
Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04). Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB: - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Lose
1 LosZum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört der gesamte Marktforschungsprozess, d. h. Projektmanagement und Abstimmung mit der Auftraggeberin, Konkretisierung der Anforderungen/ Forschungsfragen im Rahmen der Entwicklung der Befragungsinhalte, Konzeption und Datenerhebung, Datenauswertung und -analyse sowie die Berichtslegung. Sich darüber hinaus ergebende Beratungs- und Analyse-aufwände können bei Bedarf extra abgerufen werden. Folgende Befragungsmethoden sind Gegenstand dieser Ausschreibung: Quantitative Methoden: - Telefonische Befragung (CATI) - Onlinebefragung (CAWI) - Schriftliche Befragung (PAPI) Qualitative Methoden: - Gruppendiskussion - Workshop - Einzelinterviews Die Auftraggeberin behält sich vor, innerhalb von drei Jahren nach Vertragsschluss für diesen Auftrag eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung gleichartiger Leistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb als Folgeauftrag gem. §14 Abs. 4 Nr. 9 VgV an den Auftragnehmer zu vergeben. Bei diesen gleichartigen Leistungen handelt es sich um Mehrfachbefragungen (telefonisch, online oder schriftlich), die für den Zeitraum von zwölf Monaten in mehreren Befragungswellen durchgeführt werden. Hierbei werden die Leistungen der ersten, unter diesem Vertrag beauftragten Befragungswelle in weiteren Befragungswellen im Wesentlichen wiederholt. Nähere Einzelheiten können dem Punkt C sowie Punkt B.3 der Leistungsbeschreibung entnommen werden.