Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3/4
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz · Koblenz, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität vergibt im offenen Verfahren eine Rahmenvereinbarung zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie fest verbauter Betriebsmittel nach DGUV‑Vorschrift 3/4. Die Leistung wird in vier Lose aufgeteilt, die jeweils unterschiedliche Postleitzahl‑Gebiete in Rheinland-Pfalz sowie die Berliner Landesvertretung abdecken. Der geschätzte Gesamtwert der vier Lose beträgt rund 3,1 Millionen Euro. Angebotsfrist ist der 29. September 2026.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auf-tragnehmer) zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, inkl. der ortsfesten festverbauten Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / 4 aus.
Qualifikation
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Lose
4 LoseDer Auftragnehmer hat die ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, sowie die ortsfesten festverbauten Betriebsmittel entsprechend der DGUV Vorschrift 3 / 4 zu prüfen.
Der Auftragnehmer hat die ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, sowie die ortsfesten festverbauten Betriebsmittel entsprechend der DGUV Vorschrift 3 / 4 zu prüfen.
Der Auftragnehmer hat die ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, sowie die ortsfesten festverbauten Betriebsmittel entsprechend der DGUV Vorschrift 3 / 4 zu prüfen.
Der Auftragnehmer hat die ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, sowie die ortsfesten festverbauten Betriebsmittel entsprechend der DGUV Vorschrift 3 / 4 zu prüfen.