Projektunterstützungsleistungen zur Einführung der digitalen Baugenehmigung in Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) · Dresden, Deutschland · TED
- 20. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
- 3. Aug. 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Nortal AG · €2.5M
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Zusammenfassung
Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) beauftragt externe Projektleiter bzw. Projektmitarbeiter im Rahmen einer bis zu vierjährigen Rahmenvereinbarung, um die Einführung und Weiterentwicklung des digitalen Baugenehmigungs‑Dienstes (EfA) in Sachsen zu unterstützen. Die Leistungen werden bedarfsorientiert und nach Einzelbeauftragung erbracht. Der geschätzte Auftragswert beträgt 2 Millionen Euro und die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist auf maximal 720 Tage (ca. 2 Jahre) ausgelegt.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Nortal AG
Auftragswert
€2.5M
Zuschlag am
3. Aug. 2026
Beschreibung
Rahmenvereinbarung „Projektunterstützungsleistungen zur Einführung Digitale Baugenehmigung in Sachsen“
Lose
1 LosDer Auftragnehmer übernimmt bedarfsorientiert und nach Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber Leistungen in der Rolle eines externen Projektleiters oder eines externen Projektmitarbeiters. Leistungsgegenstände sollen aufgrund der derzeitig anstehenden Aufgaben vorrangig die Unterstützung bei der Einführung und Weiterentwicklung des EfA-Dienstes „Digitale Baugenehmigung“ im Freistaat Sachsen sein. Mit der beabsichtigten Vergabe soll über eine bis zu vierjährige Rahmenvereinbarung ein Unternehmen gebunden werden, welches fachlich und wirtschaftlich in der Lage ist, das SMIL bei der Einführung und Weiterentwicklungen der Digitalen Baugenehmigung zu unterstützen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- cost100%
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der sogenannten erweiterten Richtwertmethode ermittelt (vgl. Nr. 4.21.3 UfAB VI).