Projektsteuerung für die Erweiterung einer Gepäcksortierhalle am Flughafen München
Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG · München-Flughafen, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Angaben ergänzt oder aktualisiert
-erneute Fristverlängerung für die Abgabe der Teilnahmeanträge -Anpassung Ziffer 5.1.6 c) Vorgaben für die Bewertung von Teilnahmeanträgen -Ziffer 5.1.9: Anpassung der Wertungspunkte der Eignungskriterien
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Zusammenfassung
Die Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG beauftragt Projektsteuerungsleistungen für die Erweiterung der Gepäcksortieranlage am Terminal 2 Satellit des Flughafens München. Vorgesehen ist eine wiederverwendbare Interimshalle mit Anbindung an das bestehende Gepäckfördersystem, die bis 2029 zusätzliche Kapazitäten für maximal sechs bis acht Entnahmerundläufe schaffen und später bis zur Fertigstellung des Projekts „T-Stiel“ zurückgebaut werden soll. Der Leistungsumfang umfasst außerdem das Inbetriebnahmemanagement sowie das technische Inbetriebnahmemanagement und wird in fünf Beauftragungsblöcke gegliedert. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 09:00 Uhr; der Leistungsort ist München.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen für das Bauvorhaben Gepäcksortierhallenerweiterung GSH-E am Terminal 2 Satellit. Die bestehende Gepäckförderanlage (GFA) im Terminal 2 des Flughafens München weisen Engpässe in den Verkehrsspitzen auf. Um diesen Engpass zu beheben, ist die Erweiterung der Gepäcksortieranlage erforderlich. Ziel ist es, die Kapazitäten des Terminal 2-Systems zu steigern, indem bis 2029 maximal 6-8 zusätzliche Entnahmerundläufe geschaffen werden. Die Umsetzung soll auf einem befestigten, planfestgestellten Baufeld außerhalb der bestehenden Gebäudestruktur erfolgen. Im Endzustand wird die Erweiterung der Gepäckförderanlage (GFA) durch das Projekt "T-Stiel" final realisiert. Gegenständlicher Vergabegegenstand ist die Schaffung einer Interimslösung, und dessen Rückbau, bis zur Fertigstellung des "T-Stiels". (Terminalerweiterung SAT) Im Rahmen einer Variantenuntersuchung wurde entschieden, nebenliegend zum geplanten Bau des "T-Stiels" (Baubeginn 2030), als Interimslösung eine freistehende Halle (Gepäcksortierhallenerweiterung GSH-E) mit Anbindung an das bestehende T2 System zu errichten ist. Die Errichtung der neuen Interimsgepäcksortierhalle GSH-E erfolgt außerhalb der bestehenden Gebäudestruktur, auf der östlichen Vorfeldebene SAT (Ebene 3) und somit auf einer befestigten, planfestgestellten und erschlossenen Fläche. Die neue Interimshalle wird über ein neu herzustellendes Auftauchbauwerk an den bestehenden Gepäckförderanlagentunnel angebunden. Über dieses Auftauchbauwerk wird die bestehende Gepäckförderanlage des Terminal?2?Systems in die Interimshalle verlängert. Die GFA besteht aus 2 Ebenen. Ebene 3 mit Entnahmerundläufen. Ein- und Ausfahrten auf die Betriebsstraße. Ebene Z3 für Gepäckspeicher, Röntgengeräte und Leerwannenmanagement. Die Ebene Z3 erstreckt sich über die gesamte Halle und besteht aus einer autarken, aufgeständerten Stahlkonstruktion mit vollflächiger Gitterrostlauffläche. Im Rahmen der Variantenuntersuchung in der Leistungsphase 2 kann sich die Anzahl der Entnahmerundläufe ändern, sodass die Halle gegebenenfalls für 3 anstelle von 6-8 Rundläufen ausgeführt wird. Die Halle wird als wiederverwendbare Stahlhalle errichtet. Nebenräume, wie Aufenthalts- oder Sanitärräume, technische Zentralen, sind innerhalb der Halle nicht geplant. Diese Funktionen sind als Containerlösungen außerhalb der Halle angedacht Voraussetzung für diese Planung ist jedoch die Festlegung der Umrisse des Auftauchbauwerks, welche wiederum in der Verantwortung des Generalplaners liegt. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt unmittelbar neben dem laufenden Flugbetrieb zu den angrenzenden Vorfeldflächen. Somit sind Bauweisen, Bauphasen und ggf. über die Baufeldgrenzen hinaus erforderliche Flächeninanspruchnahmen so zu planen, dass die in vollem Betrieb befindlichen vorfeldseitigen Abstellpositionen und Rollwege nicht beeinträchtigt werden. Die Erbringung der Planungsleistungen für die HOAI-Leistungsphasen 1 - 4, durch einen Generalplaner, wird aktuell durch den Auftraggeber ausgeschrieben.
Qualifikation
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO
Lose
1 Los- Projektsteuerung, vgl. § 2 Heft 9 AHO (Mai 2025) - Inbetriebnahmemanagement, vgl. Kapitel 8.4, Heft 19 AHO (Januar 2018) - Technisches Inbetriebnahmemanagement, vgl. Kapitel 9.4, Heft 19 AHO (Januar 2018) Die zu beauftragenden Leistungen werden analog des AHO-Hefts Nr. 9 in fünf Projektstufen bzw. Beauftragungsblöcke aufgeteilt: - Beauftragungsblock 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung (vgl. HOAI-Leistungsphasen 1 und 2) - Beauftragungsblock 2: Entwurfsplanung (vgl. HOAI-Leistungsphase 3) - Beauftragungsblock 3: Genehmigungsplanung (vgl. HOAI-Leistungsphase 4) - Beauftragungsblock 4: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (vgl. HOAI-Leistungsphasen 5,6 und 7) - Beauftragungsblock 5: Objektüberwachung und Projektabschluss (vgl. HOAI-Leistungsphase 8) Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Projektsteuerungsleistungen setzen sich zusammen aus Grundleistungen und Besonderen Leistungen nach AHO. Eine Festbeauftragung ist für den Beauftragungsblock 1 vorgesehen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf weiterer Beauftragungsblöcke. Aus einem Nichtabruf weiterer Beauftragungsblöcken kann der AN keine Ansprüche ableiten. Der Projektbereich befindet sich im nicht-öffentlichen Bereich des Flughafens München. Die Auftragserteilung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien des Auftraggebers.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- price60%
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- quality10%
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