Projektmanagementleistungen für den Neubau des Bildungszentrums Weilheim
Handwerkskammer für München und Oberbayern · München, Deutschland · TED
Zusammenfassung
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern vergibt eine Rahmenvereinbarung für Projektmanagementleistungen beim Neubau eines geförderten Bildungszentrums in Weilheim, Oberbayern. Die Leistungen umfassen Projektsteuerung, Fördermittelmanagement, Baurechtschaffung und BIM-Management und werden über einen Zeitraum von 365 Tagen erbracht. Der geschätzte Auftragswert beträgt 3,24 Mio. EUR, die Angebotsfrist endet am 18.09.2026.
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Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, auf den Grundstücken mit den Fl.Nr. 2321/3, 2321/4, 2321/5, 2322, 2323 und 2323/2, Gemarkung Weilheim in Oberbayern, ein Bildungszentrum zu errichten. Für die Grundstücke liegt zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung kein Bebauungsplan vor. Mit Blick auf die Finanzierung des Bildungszentrums kann es sein, dass die Realisierung (Planung und Bau) der einzelnen Baukörper in Bauabschnitten, welche in zeitlicher Hinsicht auch mehrere Jahre auseinander liegen kann, erfolgt. Das Bauvorhaben ist eine von Bund und Land geförderte Zuwendungsbaumaßnahme auf der Basis der „Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterbildung zu Kompetenzzentren“ der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Energie. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) des Bundes und die einschlägigen Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sind daher zu beachten. Ebenso sind die ANBest-P Bund als Förderauflage zu beachten. Maßgeblich sind jeweils die im Zuwendungsbescheid genannten Förderauflagen der Zuwendungsgeber. Die Einhaltung der Regelungen nach VgV, GWB, HOAI, VOB ist zwingende Voraussetzung für die Zuwendungen. Für die Steuerung des Bauvorhabens beschafft der Auftraggeber in dem gegenständlichen Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb Projektmanagementleistungen für den Neubau des geförderten Bildungszentrum. Gegenstand dieser Projektmanagementleistungen sind insbesondere Projektsteuerungsleistungen im Sinne von Heft 9 Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung / Projektmanagement“ (AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9), Leistungen des Fördermittel- und Zuwendungsmanagements sowie für die Projektentwicklung im Zusammenhang mit der Schaffung des Baurechts für die Realisierung des Projekts. Das Projekt besteht aus folgenden Teilprojekten: • Erarbeitung Gesamtkonzept (1. Teilprojekt) • Baurechtschaffung (2. Teilprojekt) • Realisierung Bildungszentrum (Planung und Bau) (3. Teilprojekt) Die Teilprojekte können ihrerseits in mehrere Leistungspakete unterteilt werden. Vergeben wird eine Rahmenvereinbarung. Folgende von dem Auftragnehmer zu erbringende Leistungen werden mit der Erteilung des Zuschlags beauftragt und bedürfen keines gesonderten Abrufs (nachfolgend auch „Initialabruf“ genannt): o Projektsteuerung von Städtebaulichen Leistungen: sämtliche Regelleistungen der Teilleistungsbilder Grundlagen und Planung gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „Städtebauliche Leistung“), für das Projekt; o Projektsteuerung: sämtliche Grundleistungen der Projektstufen 1 bis 2.3 gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „Projektsteuerung“), für das Projekt; o Fördermittelmanagement: Regelleistungen der Projektstufen 1 bis 2.3 gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „Fördermittelmanagement“), für das Projekt; o BIM-Management: Regelleistungen des Handlungsbereiches Organisation gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „BIM-Management“), für das Projekt Für Weiteres wird auf Ziffer 3.4 der Rahmenvereinbarung (Anlage 906) verwiesen. Alle weiteren Leistungen werden während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung jeweils per Einzelabruf beauftragt. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: • Anlage 801 – Leistungs- und Vergütungskatalog • Anlage 803 – Projektbeschreibung • Anlage 804 – Gutachten mit Raumprogramm • Anlage 805 – Städtebaulicher Vertrag mit Stadt Weilheim • Anlage 906 – Vertrag.
Qualifikation
Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung (gem § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des OwiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: • § 129 des StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), • § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, • § 261 des StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), • § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, • § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, • § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), • § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), • den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), • Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder • den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gem § 124 GWB), dass • das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, • das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, • kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, • das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, • kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, • keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, • das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, • das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder • das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie bspw Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gem § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 „Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber/das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Dem Bieter/der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 „Ausschlussgründe“ für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 „Ausschlussgründe“ für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe. Mit dem zuvor stehenden Satz „Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen“ ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801] werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Nachgeforderte Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Lose
1 LosDer Auftraggeber beabsichtigt, auf den Grundstücken mit den Fl.Nr. 2321/3, 2321/4, 2321/5, 2322, 2323 und 2323/2, Gemarkung Weilheim in Oberbayern, ein Bildungszentrum zu errichten. Für die Grundstücke liegt zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung kein Bebauungsplan vor. Mit Blick auf die Finanzierung des Bildungszentrums kann es sein, dass die Realisierung (Planung und Bau) der einzelnen Baukörper in Bauabschnitten, welche in zeitlicher Hinsicht auch mehrere Jahre auseinander liegen kann, erfolgt. Das Bauvorhaben ist eine von Bund und Land geförderte Zuwendungsbaumaßnahme auf der Basis der „Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterbildung zu Kompetenzzentren“ der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Energie. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) des Bundes und die einschlägigen Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sind daher zu beachten. Ebenso sind die ANBest-P Bund als Förderauflage zu beachten. Maßgeblich sind jeweils die im Zuwendungsbescheid genannten Förderauflagen der Zuwendungsgeber. Die Einhaltung der Regelungen nach VgV, GWB, HOAI, VOB ist zwingende Voraussetzung für die Zuwendungen. Für die Steuerung des Bauvorhabens beschafft der Auftraggeber in dem gegenständlichen Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb Projektmanagementleistungen für den Neubau des geförderten Bildungszentrum. Gegenstand dieser Projektmanagementleistungen sind insbesondere Projektsteuerungsleistungen im Sinne von Heft 9 Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung / Projektmanagement“ (AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9), Leistungen des Fördermittel- und Zuwendungsmanagements sowie für die Projektentwicklung im Zusammenhang mit der Schaffung des Baurechts für die Realisierung des Projekts. Das Projekt besteht aus folgenden Teilprojekten: • Erarbeitung Gesamtkonzept (1. Teilprojekt) • Baurechtschaffung (2. Teilprojekt) • Realisierung Bildungszentrum (Planung und Bau) (3. Teilprojekt) Die Teilprojekte können ihrerseits in mehrere Leistungspakete unterteilt werden. Vergeben wird eine Rahmenvereinbarung. Folgende von dem Auftragnehmer zu erbringende Leistungen werden mit der Erteilung des Zuschlags beauftragt und bedürfen keines gesonderten Abrufs (nachfolgend auch „Initialabruf“ genannt): o Projektsteuerung von Städtebaulichen Leistungen: sämtliche Regelleistungen der Teilleistungsbilder Grundlagen und Planung gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „Städtebauliche Leistung“), für das Projekt; o Projektsteuerung: sämtliche Grundleistungen der Projektstufen 1 bis 2.3 gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „Projektsteuerung“), für das Projekt; o Fördermittelmanagement: Regelleistungen der Projektstufen 1 bis 2.3 gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „Fördermittelmanagement“), für das Projekt; o BIM-Management: Regelleistungen des Handlungsbereiches Organisation gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „BIM-Management“), für das Projekt Für Weiteres wird auf Ziffer 3.4 der Rahmenvereinbarung (Anlage 906) verwiesen. Alle weiteren Leistungen werden während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung jeweils per Einzelabruf beauftragt. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: • Anlage 801 – Leistungs- und Vergütungskatalog • Anlage 803 – Projektbeschreibung • Anlage 804 – Gutachten mit Raumprogramm • Anlage 805 – Städtebaulicher Vertrag mit Stadt Weilheim • Anlage 906 – Vertrag.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price30%
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto): Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801] HINWEIS: Das Zuschlagskriterium „Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)“ ist für alle Leistungen, auch für solche, die nicht unmittelbar mit Erteilung des Zuschlags beauftragt werden, wertungsrelevant.
- quality70%
1. Persönliche Erfahrung des Projektteams: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus • einem Projektleiter und • einem stellvertretenden Projektleiter jeweils anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Projektmanagementleistungen im Sinne AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, im Bauwesen. Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren angebotenen Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren angebotenen stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der angebotene Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der angebotene stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (i) Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Projektmanagementleistungen im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, im Bauwesen umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: • Neubau oder Erweiterungsbau; • mit einer Nutzungsfläche (NUF) von mindestens 8.000 m²; • mit Baukosten (Kostengruppe 200 bis 700) von mindestens 80.000.000 EUR (brutto); • die Projektmanagementleistungen im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, im Bauwesen umfassten mindestens die Projektstufen 1 bis einschließlich 5 im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9; • die Projektstufe 5 wurde mindestens bis Handlungsbereich D erbracht; • Abschluss der Projektstufe 5 mindestens bis Handlungsbereich D ist eingetreten zwischen dem 01.01.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, unter Angabe eines Datums des Abschlusses (TT.MM.JJJJ); • Das persönliche Referenzprojekt muss ein Bauvorhaben im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB sein, für das der Auftraggeber Mittel erhalten hat, mit denen dieses Bauvorhaben zu mehr als 50 Prozent subventioniert wurde. Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters jeweils die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Bei maximal zwei (2) wertbaren persönlichen Referenzprojekten in der Ziffer 1., 2. und 3 können je Rolle maximal 16,00 Punkte erzielt werden. Für die beiden Rollen zusammen können somit maximal 32,00 Punkte (2 x 16,00) erzielt werden. HINWEIS: Die erreichten (addierten) Punkte für beide vorgesehenen Personen werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 0,625. Maximal können für das Zuschlagskriterium „Persönliche Erfahrung des Projektteams“ 20,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Sollte die Anlage 601 „Erfahrung des Projektteams“ fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2. Ausführungskonzept: Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen. • Termintreue: Der Bieter hat anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn die Einhaltung der für die einzelnen Planungs-, Vergabe- und Bauabschnitte festzulegenden Projekt- und Vertragstermine bestmöglich steuern, überwachen und fördern wird, um das Ziel der termingerechten Planung, Vergabe, Bauausführung, Inbetriebnahme und Übergabe des Bildungszentrums sicherzustellen. • Gewinnung und Absicherung von Fördermitteln: Der Bieter hat anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn bestmöglich möglichst viele Fördermittel nach der Förderung von Überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie für das gegenständliche Hochbauprojekt gewinnen und während der gesamten Projektlaufzeit absichern wird, um das Ziel Gewinnung und Absicherung von Fördermitteln zu erreichen. • Kostenkontrolle: Der Bieter hat anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass das Ziel der Einhaltung der Kostenobergrenzen erreicht wird, insbesondere hat der Bieter Möglichkeiten von sinnvollen Kosteneinsparungen bei gleichbleibend qualitativ hochwertiger Ausführung darzustellen. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist nicht möglich. HINWEIS: Insgesamt kann der Bieter in dem Zuschlagskriterium „Ausführungskonzept“ maximal 15 Bewertungspunkte erreichen. Die für die einzelnen Unterkriterien erreichten (addierten) Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 50/15. Maximal können für das Zuschlagskriterium „Ausführungskonzept“ 50,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Die Einzelheiten zur Bewertungssystematik der Zuschlagskriterien "1. Erfahrung des Projektteams" für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch des stellvertretenden Projektleiters und "2. Ausführungskonzept" ergeben sich aus Kapitel 6.2.4 und 6.2.5 des Vergabeleitfadens (Anlage 900).