Planungsleistungen Technische Ausrüstung für Sanierung des Freibades Cappenberger See
Bädergesellschaft Lünen mbH · Lünen, Deutschland · TED
- 19. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
- 10. Aug. 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Herrmann & Kurzmann Ingenieure GmbH
Zusammenfassung
Die Bädergesellschaft Lünen mbH beauftragt die Planung der technischen Ausrüstung für die Sanierung des Freibades Cappenberger See. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1 bis 8 und werden im offenen Verfahren vergeben. Das Projekt wird durch das Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen gefördert.
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Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Herrmann & Kurzmann Ingenieure GmbH
Auftragswert
unbekannt
Zuschlag am
10. Aug. 2026
Beschreibung
Die Bädergesellschaft Lünen mbH (Auftraggeberin/Vergabestelle) plant die Sanierung des Freibades Cappenberger See. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen eines offenen Verfahrens die Vergabe der Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 8 erfolgen.
Lose
1 LosDie Bädergesellschaft Lünen mbH (Auftraggeberin/Vergabestelle) plant die Sanierung des Freibades Cappenberger See. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen eines offenen Verfahrens die Vergabe der Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 8 erfolgen. Die Maßnahme wird durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" gefördert. Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind unter Berücksichtigung der Förderbedingungen zu erbringen, die auf der E-Vergabeplattform hinterlegt werden. Die Kosten sind nach DIN 276 auf der 3. Ebene anzugeben. AG und AN werden mit Abschluss der Leistungsphase 3 auf der Grundlage der Kostenberechnung einen dann noch zu definierenden Betrag als Baukostenobergrenze vereinbaren. Erfolgt hierzu im Einzelfall keine explizite Festlegung in der Leistungsphase 3, so gelten die in der freigegebenen Kostenberechnung enthaltenen Bruttobeträge der Kostengruppen 200 bis 600 als Bauobergrenze. Die Bauleistungen werden vorläufig mit 3,85 Mio. EUR netto veranschlagt. Daraus abgeleitet ergeben sich die anrechenbaren Kosten (Euro netto) für die hier angefragten Leistungen - Technische Ausrüstung: - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: 280.000 EUR - Wärmeversorgungsanlagen: 337.000 EUR - Lufttechnische Anlagen: 318.000 EUR - Starkstromanlagen: 318.000 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: 37.000 - Förderanlagen: 0 EUR - Nutzungsspezifische Anlagen 524.000 EUR - Gebäudeautomation 56.000 EUR Die Angaben wurden auf Basis einer vorhandenen vorläufigen Kostenermittlung errechnet und dienen nur der Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Honorarkalkulationen. Aus den geschätzten Werten kann kein Anspruch auf eine Honorierung in einer bestimmten Höhe abgeleitet werden. Die Honorierung erfolgt im Auftragsfall nach dem geschlossenen Vertrag unter Berücksichtigung von HOAI und der projektspezifischen Kosten. Das Projekt soll bis zum 31.12.2029 abgeschlossen sein. Die Projektrealisierung findet abschnittsweise jeweils während der saisonbedingten Schließung statt. Im Sommer soll das Bad stets betrieben werden. Eine detaillierte Terminierung wird nach Beauftragung durch den Auftragnehmer erarbeitet und mit der Auftraggeberin abgestimmt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und den Planervertrag (Teil C) verwiesen.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- price30%
Die Wertungspunkte für das Kriterium "Preis" werden aus der Wertungssumme des Angebotes unter Bezugnahme auf die von dem Bieter eingereichten und unterschriebenen Preisblätter als Anlage zu diesen Verfahrensbedingungen (Teil A) ermittelt. Der niedrigste Preis erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 300 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
- quality15%
Die Wertungspunkte für das Kriterium "Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Projektteams" werden in folgender Weise ermittelt: (A) Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters (Leistungsphase 8) - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 4 oder mehr Tagen/Woche - 75 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 2 bis 3 Tagen/Woche - 50 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 1 Tag/Woche - 25 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 0 Tagen/Woche - 0 Punkte Es soll von dem Bieter im Angebot dargelegt werden, wie sich der Bieter die vor-Ort-Präsenz des Projektleiters im vorgenannten Sinne in der Leistungsphase vorstellt. Die vorgenannten Ausführungen dienen der Plausibilisierung der gemachten Angaben. (B) Problembezogene Reaktionszeit entscheidungsbefugtes Personal (sämtliche Leistungsphasen) - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal verfügbar) in weniger als 2 Stunden ab Mitteilung - 75 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal verfügbar) zwischen 2 und 4 Stunden ab Mitteilung - 50 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal verfügbar) zwischen 4 und 6 Stunden ab Mitteilung - 25 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal verfügbar) in mehr als 6 Stunden ab Mitteilung - 0 Punkte Weiterhin ist vom Bieter anzugeben, wie er in sämtlichen Leistungsphasen auf unvorhergesehene Probleme reagiert und wie schnell eine Entscheidung vor Ort herbeigeführt werden kann. Hier ist anzugeben, in welcher Zeit entscheidungsbefugtes Personal des Bieters eine Klärung vor Ort herbeiführen kann. Die vorgenannten Ausführungen dienen der Plausibilisierung der gemachten Angaben.
- quality25%
Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung zur Qualitätssicherung. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten: - Planung und Ausführung auf mangelfreier Grundlage - Erkennung und Kontrolle der Projektrisiken - Einleitung von Korrekturmaßnahmen - Durchsetzung der Qualitätsvorgaben - Reaktionszeit bei Konflikten - Vermeidung und Beseitigung von Mängeln Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
- quality10%
Die Vergabestelle erwartet die Vorlage eines Kommunikationskonzepts. Hierzu wird vom Bieter/Bietergemeinschaft erwartet, dass er in einem Kommunikationskonzept die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber darstellt. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten: - Kommunikationsprozesse im Verhältnis zu dem Auftraggeber (ggf. Abstimmung und Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer), - Erreichbarkeit der Ansprechpartner des Auftragnehmers für den Auftraggeber, - Reaktion auf Fehler / besondere Situationen, - Dokumentation der Kommunikation zwischen den Parteien. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
- quality20%
Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung des Verfahrens zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle sowie der zeitlichen Weitergabe dieser an den Auftraggeber während der Projektdurchführung. Der Bieter/Bietergemeinschaft hat dabei die Bezugsquellen für die ermittelten Kosten je Leistungsphase transparent zu beschreiben. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.