Planungsleistungen Technische Ausrüstung Borrwieshalle Sanierung
Gemeinde Eppelborn · Eppelborn, Deutschland · TED
- 26. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
- 15. Juli 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Planungsgesellschaft Denzer & Kiefer bR · €150k
Zusammenfassung
Die Gemeinde Eppelborn vergibt Planungsleistungen für die Sanierung und den Umbau der Borrwieshalle in Dirmingen, insbesondere für die technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 3–4). Der Umfang umfasst mindestens Toilettenanlage, haustechnische Anlagen, Photovoltaikanlage, Elektroinstallation, Hallenbeleuchtung und Lüftungsanlage; optional kommen Duschanlagen und Beleuchtungsaufrüstung hinzu. Die Planung erfolgt stufenweise: zunächst Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung, optional folgen Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vergabevorbereitung und Bauüberwachung mit einer Gesamtdauer von 360 Tagen.
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Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Planungsgesellschaft Denzer & Kiefer bR
Auftragswert
€150k
Zuschlag am
15. Juli 2026
Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 3-4. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)). TGA, Anlagengruppen 1, 3-4, Stufe 1 (Grundstufe): - Ergänzung der Toilettenanlage - Haustechnische Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik bringen - Photovoltaikanlage - Anpassung der Elektroinstallation in der Halle inkl. Austausch der Hallenbeleuchtung. - Einbau einer neuen Lüftungsanlage für die Hallenbereiche Optional (Stufe 2): - Sanierung Duschen - Aufrüstung Beleuchtung. Es erfolgt eine leistungssstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3.
Lose
1 LosVergeben werden sollten die Planungsleistungen gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 1, 3-4. Es erfolgt eine leistungsstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Die anrechenbaren Kosten für die Technische Ausrüstung sind dem Honorarformblatt zu entnehmen (536.400,00 € (netto) Stufe 1 (Grundstufe), 601.400,00 € (netto) Stufe 1+Stufe 2). Siehe auch Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien.pdf. Vergeben werden sollen in weiteren EU-weit ausgeschriebenen Vergabeverfahren außerdem die Objektplanung und die Tragwerksplanung. Vergeben werden außerdem gesondert die Planungsleistungen für den Brandschutz.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality400%
Team (Personelle Besetzung) (Z-2.1) (Einzutragen in Formblatt 4, Anlage3) In das Formblatt einzutragende Inhalte zu Projektleiter (Z-2.1a) und Stellvertreter (Z-2.1b): Name, Qualifikation für die vorliegende Leistungserbringung, Berufserfahrung (in Jahren), im Falle von Bietergemeinschaften: Bürozugehörigkeit. Bewertet wird die Berufserfahrung. Erreichbare Höchstpunktzahl bei Z-2.1 (gesamt): 400, im Einzelnen siehe Anlage 1)
- quality300%
Z-2.2: Erfahrung des Projektleiters: Referenzprojekte Erfahrungen des Projektleiters mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier: Bauen/Modernisierungen von vergleichbaren Hallenbauten wie Mehrzweckhallen, Sporthallen, Veranstaltungshallen u.ä. im Bestand. Mindestens 1 persönliches Referenzprojekt des im Auftragsfall als Projektleiter vorgesehenen Planers ist dazu vorzulegen (Mindestanforderung). Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit und damit an die Wertbarkeit der Referenzen sind der Anlage1-VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskriterien.pdf zu entnehmen. Maximal 2 wertbare Referenzen werden gewertet, erreichbare Höchstpunktzahl bei Z-2.2: 300
- price300%
Z-2.3: Honorarangebot (siehe Anlage 2) Gesamtsumme wird wie folgt in Punkte umgerechnet: - Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die maximalen Punkte. - Angebote, deren Preis mehr als 50 % über dem niedrigsten Angebot liegen, erhalten 0 Punkte - Die zwischen diesen beiden Werten (Minimal- und Maximalwert) liegenden Angebote werden nach ihrem jeweiligen Abstand zum Minimal- und Maximalwert linear interpoliert. Erreichbare Höchstpunktzahl bei Z-2.3: 300