Planungsleistungen für Umbau und Ausbaue einer Scheune in Thale
Amt für Immobilien und Baumanagement Magdeburg (AIB Magdeburg) · Magdeburg, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Das Amt für Immobilien und Baumanagement Magdeburg sucht Planungsleistungen für den Umbau und Ausbau einer Scheune in Thale (Schmiedestraße 3-4) zu einer modernen Liegenschaft mit Ausbildungsräumen für den Justizvollzugsdienst, Fitness- und Mehrzweckräumen sowie Verwaltungsbüros. Die Ausschreibung umfasst sechs Leistungspakete: Objektplanung mit Nachhaltigkeitskoordination, Tragwerksplanung, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen sowie technische Ausrüstungsplanung. Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 eingereicht werden.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
KNUE des Landes Sachsen-Anhalt, AFI Thale, Schmiedestraße 3-4, 06502 Thale, Herrichtung einer Scheune, Planungsleistungen für LOS 01 - Objektplanung Gebäude und Nachhaltigkeitskoordination LOS 02 - Tragwerksplanung LOS 03 – Ingenieurbauwerk LOS 04 – Verkehrsanlagen LOS 05 – Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1.4 LOS 06 – Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1.1-1.3 und 1.7
Qualifikation
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 StGB zu begehen, § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögungswerte). § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Insolvenz --- Der Vertragsentwurf wird mit der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Änderungsbedürftige Punkte des Entwurfs aus Bietersicht sind als Bieterfrage bis zur Angebotsfrist zu formulieren. Das eingereichte Angebot muss auf den Bedingungen des Vertragsentwurfs basieren. Sollte dies nicht der Fall sein, muss das Angebot ausgeschlossen werden, da dies mithin nicht den Vergabebedingungen entspricht. Eine Änderung des Vertrages nach Angebotsabgabe ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Alle Unterlagen sind vollständig bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (05.10.2026, um 13:00 Uhr) einzureichen Der Vertragsentwurf wird mit der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Änderungsbedürftige Punkte des Entwurfs aus Bietersicht sind als Bieterfrage bis zur Angebotsfrist zu formulieren. Das eingereichte Angebot muss auf den Bedingungen des Vertragsentwurfs basieren. Sollte dies nicht der Fall sein, muss das Angebot ausgeschlossen werden, da dies mithin nicht den Vergabebedingungen entspricht. Eine Änderung des Vertrages nach Angebotsabgabe ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Alle Unterlagen sind vollständig bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (05.10.2026, um 11:00 Uhr) einzureichen
Lose
6 LoseIm Rahmen des Projekts sind die bestehenden Scheunen so um- und Auszubauen und auszubauen, dass funktionale und zeitgemäße Räumlichkeiten für verschiedene Nutzungen entstehen. Vorgesehen sind insbesondere Ausbildungsräume für den Justizvollzugsdienst, sportliche und gesundheitliche Nutzungsbereiche in Form eines Fitnessraums und eines Sport- bzw. Mehrzweckraums sowie Büroräume für die Verwaltung des AFI. Dabei sind Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Zudem ist zu prüfen, inwieweit erneuerbare Energien, beispielsweise durch die Installation einer Photovoltaikanlage zur Solarstromerzeugung, in das Konzept integriert werden können. Die Liegenschaft steht unter Denkmalschutz. Die zu beplanenden Gebäude sind Teil des denkmalgeschützten Ensembles des Ritterguts Thale 1 (Objektnummer: 09445361) und ist aufgrund seiner geschichtlichen, kulturell-künstlerischen sowie städtebaulichen Bedeutung als Kulturdenkmal ausgewiesen. Bei der Planung und Umsetzung der Baumaßnahme sind daher denkmalrechtliche Belange besonders zu berücksichtigen. Sämtliche bauliche Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu entwickeln und so auszuführen, dass die historische Bausubstanz sowie das Erscheinungsbild des Ensembles möglichst erhalten und denkmalgerecht weiterentwickelt werden
Im Rahmen des Projekts sind die bestehenden Scheunen so um- und Auszubauen und auszubauen, dass funktionale und zeitgemäße Räumlichkeiten für verschiedene Nutzungen entstehen. Vorgesehen sind insbesondere Ausbildungsräume für den Justizvollzugsdienst, sportliche und gesundheitliche Nutzungsbereiche in Form eines Fitnessraums und eines Sport- bzw. Mehrzweckraums sowie Büroräume für die Verwaltung des AFI. Dabei sind Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Zudem ist zu prüfen, inwieweit erneuerbare Energien, beispielsweise durch die Installation einer Photovoltaikanlage zur Solarstromerzeugung, in das Konzept integriert werden können. Die Liegenschaft steht unter Denkmalschutz. Die zu beplanenden Gebäude sind Teil des denkmalgeschützten Ensembles des Ritterguts Thale 1 (Objektnummer: 09445361) und ist aufgrund seiner geschichtlichen, kulturell-künstlerischen sowie städtebaulichen Bedeutung als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Im Rahmen des Projekts sind die bestehenden Scheunen so um- und Auszubauen und auszubauen, dass funktionale und zeitgemäße Räumlichkeiten für verschiedene Nutzungen entstehen. Vorgesehen sind insbesondere Ausbildungsräume für den Justizvollzugsdienst, sportliche und gesundheitliche Nutzungsbereiche in Form eines Fitnessraums und eines Sport- bzw. Mehrzweckraums sowie Büroräume für die Verwaltung des AFI. Dabei sind Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.
Im Rahmen des Projekts sind die bestehenden Scheunen so um- und Auszubauen und auszubauen, dass funktionale und zeitgemäße Räumlichkeiten für verschiedene Nutzungen entstehen. Vorgesehen sind insbesondere Ausbildungsräume für den Justizvollzugsdienst, sportliche und gesundheitliche Nutzungsbereiche in Form eines Fitnessraums und eines Sport- bzw. Mehrzweckraums sowie Büroräume für die Verwaltung des AFI. Dabei sind Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.
Im Rahmen des Projekts sind die bestehenden Scheunen so um- und Auszubauen und auszubauen, dass funktionale und zeitgemäße Räumlichkeiten für verschiedene Nutzungen entstehen. Vorgesehen sind insbesondere Ausbildungsräume für den Justizvollzugsdienst, sportliche und gesundheitliche Nutzungsbereiche in Form eines Fitnessraums und eines Sport- bzw. Mehrzweckraums sowie Büroräume für die Verwaltung des AFI. Dabei sind Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Zudem ist zu prüfen, inwieweit erneuerbare Energien, beispielsweise durch die Installation einer Photovoltaikanlage zur Solarstromerzeugung, in das Konzept integriert werden können. Die Liegenschaft steht unter Denkmalschutz. Die zu beplanenden Gebäude sind Teil des denkmalgeschützten Ensembles des Ritterguts Thale 1 (Objektnummer: 09445361) und ist aufgrund seiner geschichtlichen, kulturell-künstlerischen sowie städtebaulichen Bedeutung als Kulturdenkmal ausgewiesen. Darüber hinaus ist im Zuge der Planung die Möglichkeit zur Einrichtung einer Lade- bzw. Versorgungsinfrastruktur für Elektromobilität zu untersuchen und – sofern technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll – umzusetzen. Technische Ausstattung: Anlagengruppe 1.1.1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen Honorarzone II • Das anfallende Regenwasser wird außenliegend Entwässert (Regenrinnen) • Das Sanitärnetz ist entsprechend den Raumbuchanforderung, nach dem Stand der Technik und den ergänzenden Nutzeranforderungen zu planen. Anlagengruppe 1.1.2 Wärmeversorgungsanlagen Honorarzone II • Eine Variantenuntersuchung (Wärmeversorgung) soll durchgeführt werden. Diese soll hinsichtlich der Aspekte Wirtschaftlichkeit, Energie und CO2 Einsparung, Primärenergiefaktor erfolgen. Des Weiteren ist zu überprüfen in wieweit die Komponenten der Neuanlage in der Bestandsheizzentrale (Nachbargebäude) untergebracht werden können und in wieweit dies hinsichtlich eines zukünftigen Gesamtkonzeptes zur Energieversorgung integrieren lassen. Anlagengruppe 1.1.3 Lufttechnische Anlagen Honorarzone II • Das Gebäude soll natürlich be- und entlüftet werden. In Bereichen, wo dies nicht möglich ist (Innenliegende Raume) soll eine mechanische Lütung vorgesehen werden. • Serverräume werden über ein Klima-Splitgerät zur Sicherstellung des Betriebes der Informationstechnik klimatisiert. Anlagengruppe 1.1.4 Starkstromanlagen Honorarzone II • Das Gebäude ist aus der NSHV des Hauptgebäudes neu einzuspeisen. In diesem Zuge ist eine Änderung des Netzanschlusses zu prüfen. Das Gebäude benötigt eine vollständige, bedarfsgerechte Energieverteilung, Beleuchtung einschl. Sicherheitsbel. sowie eine Blitzschutzanlage. Anlagengruppe 1.1.5 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen Honorarzone II • Brandmeldeanlage mit flächendeckender Überwachung • Strukturierte Verkabelung lt. ITN-XT Standardisierungsrichtline, LAN und WLAN. Zwischen Standort- und Gebäudeverteiler muß ein Uplink (LWL) neu vorgesehen werden. Der Standortverteiler befindet sich im Hauptgebäude. Anlagengruppe 1.1.6 Förderanlagen keine Anwendung Anlagengruppe 1.1.7 Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrendtechnische Anlagen keine Anwendung Anlagengruppe 1.1.8 Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken keine Anwendung • Eine Anlagenübergreifende GLT ist nicht vorgesehen. Diese erfolgt direkt über die jeweiligen Anlagenkomponeten.
Im Rahmen des Projekts sind die bestehenden Scheunen so um- und Auszubauen und auszubauen, dass funktionale und zeitgemäße Räumlichkeiten für verschiedene Nutzungen entstehen. Vorgesehen sind insbesondere Ausbildungsräume für den Justizvollzugsdienst, sportliche und gesundheitliche Nutzungsbereiche in Form eines Fitnessraums und eines Sport- bzw. Mehrzweckraums sowie Büroräume für die Verwaltung des AFI. Dabei sind Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Zudem ist zu prüfen, inwieweit erneuerbare Energien, beispielsweise durch die Installation einer Photovoltaikanlage zur Solarstromerzeugung, in das Konzept integriert werden können. Die Liegenschaft steht unter Denkmalschutz. Die zu beplanenden Gebäude sind Teil des denkmalgeschützten Ensembles des Ritterguts Thale 1 (Objektnummer: 09445361) und ist aufgrund seiner geschichtlichen, kulturell-künstlerischen sowie städtebaulichen Bedeutung als Kulturdenkmal ausgewiesen. Darüber hinaus ist im Zuge der Planung die Möglichkeit zur Einrichtung einer Lade- bzw. Versorgungsinfrastruktur für Elektromobilität zu untersuchen und – sofern technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll – umzusetzen. Technische Ausstattung: Anlagengruppe 1.1.1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen Honorarzone II • Das anfallende Regenwasser wird außenliegend Entwässert (Regenrinnen) • Das Sanitärnetz ist entsprechend den Raumbuchanforderung, nach dem Stand der Technik und den ergänzenden Nutzeranforderungen zu planen. Anlagengruppe 1.1.2 Wärmeversorgungsanlagen Honorarzone II • Eine Variantenuntersuchung (Wärmeversorgung) soll durchgeführt werden. Diese soll hinsichtlich der Aspekte Wirtschaftlichkeit, Energie und CO2 Einsparung, Primärenergiefaktor erfolgen. Des Weiteren ist zu überprüfen in wieweit die Komponenten der Neuanlage in der Bestandsheizzentrale (Nachbargebäude) untergebracht werden können und in wieweit dies hinsichtlich eines zukünftigen Gesamtkonzeptes zur Energieversorgung integrieren lassen. Anlagengruppe 1.1.3 Lufttechnische Anlagen Honorarzone II • Das Gebäude soll natürlich be- und entlüftet werden. In Bereichen, wo dies nicht möglich ist (Innenliegende Raume) soll eine mechanische Lütung vorgesehen werden. • Serverräume werden über ein Klima-Splitgerät zur Sicherstellung des Betriebes der Informationstechnik klimatisiert. Anlagengruppe 1.1.4 Starkstromanlagen Honorarzone II • Das Gebäude ist aus der NSHV des Hauptgebäudes neu einzuspeisen. In diesem Zuge ist eine Änderung des Netzanschlusses zu prüfen. Das Gebäude benötigt eine vollständige, bedarfsgerechte Energieverteilung, Beleuchtung einschl. Sicherheitsbel. sowie eine Blitzschutzanlage. Anlagengruppe 1.1.5 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen Honorarzone II • Brandmeldeanlage mit flächendeckender Überwachung • Strukturierte Verkabelung lt. ITN-XT Standardisierungsrichtline, LAN und WLAN. Zwischen Standort- und Gebäudeverteiler muß ein Uplink (LWL) neu vorgesehen werden. Der Standortverteiler befindet sich im Hauptgebäude. Anlagengruppe 1.1.6 Förderanlagen keine Anwendung Anlagengruppe 1.1.7 Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrendtechnische Anlagen keine Anwendung Anlagengruppe 1.1.8 Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken keine Anwendung • Eine Anlagenübergreifende GLT ist nicht vorgesehen. Diese erfolgt direkt über die jeweiligen Anlagenkomponeten.