Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume (Architektur)
Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH · Bad Lippspringe, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe beauftragt die Fachplanung für die energetische Sanierung und Umbauten der Einrichtung Martinusquelle, inklusive Thermalschwimmbad und Sporthalle. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 4 bis 8 für den Umbau des Haupteingangs und die Leistungsphase 8 für weitere Umbaubereiche. Das Projekt hat eine Laufzeit von etwa 730 Tagen. Die Planung muss die Trennung von geförderten (EFRE) und nicht geförderten Maßnahmen berücksichtigen.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH (MZG Westfalen) plant die energetische Sanierung sowie weitere bauliche Maßnahmen der Einrichtung Martinusquelle mit Thermalschwimmbad und Sporthalle. Wesentliche Teile des Vorhabens zur energetischen Sanierung befinden sich bereits im Zuge von geförderten Maßnahmen (EFRE) in der Planung. Weitere Baumaßnahmen sollen nun folgen. Dies betrifft Umbauten in verschiedenen Bauteilen (z.B. Umbau Therapiebereiche, Büros, Sanierung Dachflächen) sowie die Umgestaltung des Haupteinganges. Die Einrichtung Martinusquelle wird während der gesamten Umbauphase voll in Betrieb sein, und alle Patienten werden weiterhin vor Ort sein. Die Sanierung erfolgt abschnittsweise. Die Gebäudeteile, die von der Sanierung betroffen sind, werden im Rahmen der Projektrealisierung leer gezogen und können dann in einem Zug saniert werden. Gegenstand der hier angefragten Leistungen sind Planungsleistungen Architektur (Gebäude und Innenräume, Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 4-8, §33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10). Teile der Maßnahmen befinden sich bereits in unterschiedlichen Planungsphasen. Daher sind nicht alle Leistungsphasen Bestandteil der angefragten Leistungen. Folgende Leistungsphasen sind Gegenstand des zu vergebenden Auftrages: - Umbau/Neubau Haupteingang: Leistungsphasen 4 bis 8, - Weitere Umbaubereiche: Leistungsphase 8. Die bereits laufenden Maßnahmen sind teilweise gefördert (EFRE). Es ist auf die strikte Trennung geförderter und nicht geförderter Maßnahmen zu achten, insbesondere bei Aufmaß und Abrechnung. Die Kosten sind nach DIN 276 auf der 3. Ebene anzugeben. Wegen der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und den Architektenvertrag (Teil C) verwiesen.
Qualifikation
Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB Eine Nachforderung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Lose
1 LosDas Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH (MZG Westfalen) plant die energetische Sanierung sowie weitere bauliche Maßnahmen der Einrichtung Martinusquelle mit Thermalschwimmbad und Sporthalle. Wesentliche Teile des Vorhabens zur energetischen Sanierung befinden sich bereits im Zuge von geförderten Maßnahmen (EFRE) in der Planung. Weitere Baumaßnahmen sollen nun folgen. Dies betrifft Umbauten in verschiedenen Bauteilen (z.B. Umbau Therapiebereiche, Büros, Sanierung Dachflächen) sowie die Umgestaltung des Haupteinganges. Die Einrichtung Martinusquelle wird während der gesamten Umbauphase voll in Betrieb sein, und alle Patienten werden weiterhin vor Ort sein. Die Sanierung erfolgt abschnittsweise. Die Gebäudeteile, die von der Sanierung betroffen sind, werden im Rahmen der Projektrealisierung leer gezogen und können dann in einem Zug saniert werden. Gegenstand der hier angefragten Leistungen sind Planungsleistungen Architektur (Gebäude und Innenräume, Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 4-8, §33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10). Teile der Maßnahmen befinden sich bereits in unterschiedlichen Planungsphasen. Daher sind nicht alle Leistungsphasen Bestandteil der angefragten Leistungen. Folgende Leistungsphasen sind Gegenstand des zu vergebenden Auftrages: - Umbau/Neubau Haupteingang: Leistungsphasen 4 bis 8, - Weitere Umbaubereiche: Leistungsphase 8. Die bereits laufenden Maßnahmen sind teilweise gefördert (EFRE). Es ist auf die strikte Trennung geförderter und nicht geförderter Maßnahmen zu achten, insbesondere bei Aufmaß und Abrechnung. Die Kosten sind nach DIN 276 auf der 3. Ebene anzugeben. Für die Baumaßnahmen spielen Nachhaltigkeit und somit das zukunftsfähige Bauen eine zentrale Rolle. Die Vorbildfunktion als öffentlicher Bauherr, der Wunsch nach gesunden Gebäuden, ein ökologischer und ökonomischer Betrieb über den gesamten Lebenszyklus, verbunden mit einem soziokulturellen Mehrwert für die Gesellschaft, die Förderung des Ressourcenschutzes und der Abfallvermeidung durch Suffizienz und Zirkularität sowie die Unterstützung der Biodiversität führen zu notwendigen Anforderungen, die weit über die eines energieeffizienten Gebäudes hinausgehen. Auch wenn bei diesen Bauvorhaben als Bestandssanierung explizit keine Zertifizierung nach DGNB oder BNB angestrebt wird, soll sich die Planung und Ausführung verantwortlich an diesen Bewertungskriterien orientieren. Wegen der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und den Architektenvertrag (Teil C) verwiesen.
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- price30%
Die Wertungspunkte für das Kriterium "Preis" werden aus der Wertungssumme des Angebotes unter Bezugnahme auf die von dem Bieter eingereichten und unterschriebenen Preisblätter als Anlage A.13 zu diesen Bewerbungsbedingungen (Teil A) ermittelt. Der niedrigste Preis erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 300 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
- quality10%
Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Für die Einreichung des Konzepts ist der Vordruck Q.1 zu benutzen. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet die Vorlage eines Kommunikationskonzepts. Hierzu wird vom Bieter erwartet, dass er in einem Kommunikationskonzept die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber darstellt. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten: - Kommunikationsprozesse im Verhältnis zu dem Auftraggeber (ggf. Abstimmung und Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer), - Erreichbarkeit der Ansprechpartner des Auftragnehmers für den Auftraggeber, - Reaktion auf Fehler / besondere Situationen, - Dokumentation der Kommunikation zwischen den Parteien. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
- quality25%
Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Für die Einreichung des Konzepts ist der Vordruck Q.2 zu benutzen. Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung zur Qualitätssicherung. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten: - Planung und Ausführung auf mangelfreier Grundlage - Erkennung und Kontrolle der Projektrisiken - Einleitung von Korrekturmaßnahmen - Durchsetzung der Qualitätsvorgaben - Reaktionszeit bei Konflikten - Vermeidung und Beseitigung von Mängeln Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
- quality20%
Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Für die Einreichung des Konzepts ist der Vordruck Q.3 zu benutzen. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung des Verfahrens zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle sowie der zeitlichen Weitergabe dieser an den Auftraggeber während der Projektdurchführung. Der Bieter hat dabei die Bezugsquellen für die ermittelten Kosten je Leistungsphase transparent zu beschreiben. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
- quality7.5%
Vor-Ort-Präsenz des Bauleiters (Leistungsphase 8) - Vor-Ort-Präsenz des Bauleiters an 3 oder mehr Tagen/Woche - 75 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Bauleiters an 2 Tagen/Woche - 50 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Bauleiters an 1 Tag/Woche - 25 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Bauleiters an 0 Tagen/Woche - 0 Punkte Es soll von dem Bieter im Angebot dargelegt werden, wie die vor-Ort-Präsenz des Bauleiters im vorgenannten Sinne in der Leistungsphase 8 gewährleistet wird. Die Ausführungen im Vordruck Anlage A.12 dienen der Plausibilisierung der dort gemachten Angaben zur Vor-Ort-Präsenz.
- quality7.5%
Problembezogene Reaktionszeit entscheidungsbefugtes Personal (sämtliche Leistungsphasen) - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) verfügbar in weniger als 2 Stunden ab Mitteilung - 75 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) verfügbar ab 2 bis 4 Stunden ab Mitteilung - 50 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) verfügbar ab 4 und unter 6 Stunden ab Mitteilung - 25 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) verfügbar in mehr als 6 Stunden ab Mitteilung - 0 Punkte Weiterhin ist vom Bieter anzugeben, wie der Bieter in sämtlichen Leistungsphasen auf unvorhergesehene Probleme reagiert und wie schnell eine Entscheidung herbeigeführt werden kann. Hierzu ist im Vordruck Anlage A.12 anzugeben, mit welchen Mitteln entscheidungsbefugtes Personal eine Klärung in dem zuvor angegebenen Zeitfenster herbeiführen kann. Die Entscheidung kann persönlich vor Ort, telefonisch oder mittels digitaler Kommunikationsmittel erfolgen. Die erbetenen Ausführungen dienen der Plausibilisierung der gemachten Angaben zur Reaktionszeit.