Planungsleistungen für die energetische Sanierung der Grundschule und Turnhalle Stift Quernheim
Gemeinde Kirchlengern · Kirchlengern, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Gemeinde Kirchlengern schreibt die Objektplanung für das Gebäude sowie die Fachplanung der Technischen Ausrüstung zur energetischen Sanierung der Grundschule und Turnhalle Stift Quernheim aus. Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt: Objektplanung Gebäude und Fachplanung Technische Ausrüstung. Angebotsfrist ist der 14. September 2026. Es handelt sich um reine Planungsleistungen ohne Bauausführung.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Ausschreibung von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und der Technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung der Grundschule und Turnhalle Stift Quernheim in Kirchlengern
Qualifikation
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Das Angebot muss vollständig sein; Angebote, die auch nach Nachforderung unvollständig sind, sind gemäß § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung auszuschließen.
Lose
2 LoseLeistungen der Objektplanung Gebäude für die energetische Sanierung der Grundschule und Turnhalle Stift Quernheim in Kirchlengern
Leistungen der Technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung der Grundschule und Turnhalle Stift Quernheim in Kirchlengern
Zuschlagskriterien
7 Kriterien- price40%
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot.
- quality30%
Im Rahmen dieses Kriteriums werden die Inhalte eines vom Bieter einzureichenden Konzeptes von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Folgende Kriterien werden bei der Bewertung des Projektkonzepts berücksichtigt: 1. Qualität und Struktur der Darstellung 2. Nachvollziehbarkeit der Gedankengänge 3. Projektspezifische Lösungen 4. Fachliche Qualität Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 25 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Konzepte in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unterschiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Be-punktung niederschlagen (vgl. Anlage Bewertungsbogen „Schriftliches Konzept“). Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Schriftliches Konzept“. Der Bieter, dessen Konzept nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium „Schriftliches Konzept“ 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum am besten bewerteten Konzept mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebots / Gesamt-punktzahl des besten Angebots) * 100 Erreichen mehrere Bieter mit ihrem Konzept die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium „Projektspezifische Lösungen“ 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamtpunktzahl werden für die Berech-nung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieters mit der höchsten Wertungspunktzahl. Das schriftliche Konzept darf maximal 5 DIN A4-Seiten umfassen. Zusätzlich können maximal 5 grafische / zeichnerische Darstellungen beigefügt werden, die jeweils nicht umfangreicher als 1 DIN A4-Seite sein dürfen. Darüber hinausgehende Ausführungen werden nicht gewertet. Die vorgegebene Schriftart ist Arial in der Schriftgröße 11. Der Zeilenabstand muss 1,15 betragen. In Bezug auf die Seitenränder ist die Einstellung „normal“ zu wählen. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich innerhalb der formalen Anforderungen bewegt. Das schriftliche Konzept ist im Dateiformat PDF einzureichen. Folgendes Thema soll im schriftlichen Konzept behandelt werden: "Darstellung der Herangehensweise an das Projekt unter Erläuterung fachlich-inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze" Vom Bieter werden fachlich-inhaltliche Aussagen insb. zu folgenden Fragestellungen erwartet: • Wie berücksichtigen Sie die besonderen Anforderungen der energetischen Sanierung eines architektonisch und baukulturell bedeutsamen Schulgebäudes im Bestand? • Wie gehen Sie mit dem Spannungsverhältnis zwischen dem Erhalt der gestalterischen Qualität des Bestandsgebäudes einerseits und den Anforderungen an Energieeffizienz, Brandschutz und Barrierefreiheit andererseits um? • Welche planerischen und gestalterischen Lösungsansätze verfolgen Sie bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Wärmedämmverbundsystem nicht vorgesehen ist? • Mit welchen fachlichen und planerischen Maßnahmen stellen Sie sicher, dass der lau-fende Schulbetrieb während der Bauausführung möglichst sicher, geordnet und mit möglichst geringen Beeinträchtigungen aufrechterhalten werden kann? Der Bieter ist frei in der Wahl der Darstellungsweise seiner diesbezüglichen Aussagen. Es werden keine Lösungsvorschläge wie etwa Zeichnungen oder sonstige Planunterlagen erwartet. Der Bieter kann – jeweils mit deutlich getrennter Darstellung zu den genannten Fragestel-lungen – seine Vorschläge bzw. Vorstellungen textlich oder anhand von beispielhaften Abbildungen erläutern. In einem zweiten Teil des Projektkonzeptes sind Angaben zur Organisation der Abwicklung des Vorhabens zu machen. Konkret erwartet werden Aussagen insb. zu den nachfolgenden Fragestellungen, die im Projektkonzept klar gegliedert und getrennt dargestellt werden sollen: • Wie gewährleisten Sie eine effiziente Zusammenarbeit innerhalb Ihres Projektteams und eine effektive Vertretung bei vorübergehendem Ausfall von Projektmitarbeitern? • Wie stellen Sie eine zuverlässige Verfügbarkeit, Erreichbarkeit und Kommunikation in der Planungs- und Ausführungsphase sicher, insbesondere im Abstimmungsprozess mit der Auftraggeberin, den übrigen Planungsbeteiligten und den ausführenden Unternehmen? Bitte erläutern Sie hierzu insbesondere die organisatorische Sicherstellung der Baustellenpräsenz der für die Bauüberwachung vorgesehenen Personen? • In welcher Form und in welchem Turnus dokumentieren Sie für die Auftraggeberin den Projektstand, insbesondere im Hinblick auf Planungsfortschritt, Risiken, Terminstand und Abstimmungsbedarfe? • Wie organisieren Sie die Abstimmung von Bauablauf, Bauabschnitten, Interimslösungen und Baustelleneinrichtung mit Blick auf die Aufrechterhaltung des laufenden Schulbetriebs?
- quality25%
Im Rahmen dieses Kriteriums wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bieters, da diese schon im Rahmen der Eignungsprüfung geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben und über welche Kompetenzen das Projektteam verfügt. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzugeben. Die entsprechenden Informationen sind in dem Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ für das jeweilige Los an den dafür vorgesehenen Stellen anzugeben. Dieses wird mit der Aufforderung zur Abgabe eines Endangebotes versandt. Da es sich um wertungsrelevante Angaben handelt, können diese bei Fehlen nicht nachgefordert werden. In diesem Fall wird das Angebot in diesem Zuschlagskriterium (bzw. dem jeweiligen Unterkriterium) mit null Punkten bewertet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Rahmen dieses Bewertungskriteriums benannten Mitglieder des Projektteams auch im Rahmen der Auftragserbringung einzusetzen. Bei einem Austausch der Mitglieder des Projektteams ist darauf zu achten, dass die aufgrund der Bewertungskriterien erreichte Punktzahl (vgl. unter 2.6.3. der Bewerbungs- und Vergabebedingungen) nicht unterschritten wird.
- quality5%
Im Rahmen dieses Kriteriums werden nachfolgende Aspekte der Präsentation von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. An der Präsentation müssen mindestens die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung teilnehmen. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Präsentationstermin nur durchzuführen, sofern sich nach Auswertung aller anderen Kriterien hierdurch die Wertungsreihenfolge noch verändern kann. Für den Fall, dass die Präsentation aufgrund obenstehenden Sachverhalts entfällt, werden die 5 % des Kriteriums Präsentation insofern berücksichtigt, dass alle Bieter die volle Punktzahl erhalten. Thema der Präsentation wird die "Darstellung des Projektkonzeptes anhand der Vorstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Referenzprojekte" sein. Die Präsentation wird ca. 45 Minuten (30 Minuten Vortrag und ca. 15 Minuten Diskussion) dauern. Folgende inhaltlichen Aspekte werden bewertet: 1. Herangehensweise an das vorliegende Projekt 2. Abgrenzung und Ähnlichkeiten mit dem/den Referenzprojekten 3. Herausarbeitung der Kern-/Schwerpunkte des Projektkonzepts 4. Kommunikation mit dem öffentlichen Auftraggeber 5. Dokumentation 6. Maßnahmen zur Einhaltung des Zeit- und Kostenrahmens 7. Fachliche Qualität Folgende formalen Aspekte werden bewertet: 1. Qualität der Darstellung inkl. Rhetorik 2. Struktur 3. Diskussion mit den Gremienmitgliedern Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 10 Punkte (max. 100 Punkte) vergeben. Dabei werden die einzelnen Präsentationen in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet. Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Punktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Prä-sentation“. Der Bieter, dessen Präsentation nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium „Präsentation“ 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zur am besten bewerteten Präsentation mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebots / Gesamt-punktzahl des besten Angebots) * 100 Erreichen mehrere Bieter mit ihrer Präsentation die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium „Herausarbeitung der Kern-/Schwerpunkte des/der Referenzprojekte“ 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamtpunktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieters mit der höchsten Wertungspunktzahl.
- price40%
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot.
- quality35%
Im Rahmen dieses Kriteriums werden die Inhalte eines vom Bieter einzureichenden Konzeptes von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Folgende Kriterien werden bei der Bewertung des Projektkonzepts berücksichtigt: 1. Qualität und Struktur der Darstellung 2. Nachvollziehbarkeit der Gedankengänge 3. Projektspezifische Lösungen 4. Fachliche Qualität Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 25 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Konzepte in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unterschiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Be-punktung niederschlagen (vgl. Anlage Bewertungsbogen „Schriftliches Konzept“). Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Schriftliches Konzept“. Der Bieter, dessen Konzept nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium „Schriftliches Konzept“ 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum am besten bewerteten Konzept mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebots / Gesamt-punktzahl des besten Angebots) * 100 Erreichen mehrere Bieter mit ihrem Konzept die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium „Projektspezifische Lösungen“ 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamtpunktzahl werden für die Berech-nung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieters mit der höchsten Wertungspunktzahl. Das schriftliche Konzept darf maximal 5 DIN A4-Seiten umfassen. Zusätzlich können maximal 5 grafische / zeichnerische Darstellungen beigefügt werden, die jeweils nicht umfangreicher als 1 DIN A4-Seite sein dürfen. Darüber hinausgehende Ausführungen werden nicht gewertet. Die vorgegebene Schriftart ist Arial in der Schriftgröße 11. Der Zeilenabstand muss 1,15 betragen. In Bezug auf die Seitenränder ist die Einstellung „normal“ zu wählen. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich innerhalb der formalen Anforderungen bewegt. Das schriftliche Konzept ist im Dateiformat PDF einzureichen. Folgendes Thema soll im schriftlichen Konzept behandelt werden: "Darstellung der Herangehensweise an das Projekt unter Erläuterung fachlich-inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze" Vom Bieter werden fachlich-inhaltliche Aussagen insb. zu folgenden Fragestellungen erwartet: • Wie berücksichtigen Sie die technischen, funktionalen und standörtlichen Besonderheiten des vorliegenden Projekts bei der Planung der technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung einer Grundschule mit Turnhalle im Bestand? • Wie gehen Sie an die Entwicklung einer wirtschaftlichen, nachhaltigen und möglichst fossilfreien Wärmeversorgung für Schulgebäude und Turnhalle heran? • Wie berücksichtigen Sie die Anforderungen an Energieeffizienz, Brandschutz, Barrierefreiheit, Nutzerkomfort und Betriebssicherheit im Rahmen der Planung der technischen Ausrüstung? • Wie stellen Sie sicher, dass die technischen Maßnahmen im laufenden Schulbetrieb, in Bauabschnitten und unter beengten Flächenverhältnissen für die Baustelleneinrichtung fachlich sinnvoll und umsetzbar geplant werden? Der Bieter ist frei in der Wahl der Darstellungsweise seiner diesbezüglichen Aussagen. Es werden keine Lösungsvorschläge wie etwa Zeichnungen oder sonstige Planunterlagen erwartet. Der Bieter kann – jeweils mit deutlich getrennter Darstellung zu den genannten Fragestel-lungen – seine Vorschläge bzw. Vorstellungen textlich oder anhand von beispielhaften Abbildungen erläutern. In einem zweiten Teil des Projektkonzeptes sind Angaben zur Organisation der Abwicklung des Vorhabens zu machen. Konkret erwartet werden Aussagen insb. zu den nachfolgenden Fragestellungen, die im Projektkonzept klar gegliedert und getrennt dargestellt werden sollen: • Wie gewährleisten Sie allgemein eine effiziente Zusammenarbeit innerhalb Ihres Pro-jektteams und wie stellen Sie eine effektive Vertretung bei vorübergehendem Ausfall eines Projektmitarbeiters sicher? • Wie organisieren Sie die Zusammenarbeit mit der Objektplanung und weiteren fachlich Beteiligten, damit Schnittstellen und Abstimmungsbedarfe frühzeitig erkannt und bearbeitet werden? • Wie realisieren Sie eine zuverlässige Verfügbarkeit und Kommunikation insbesondere im Abstimmungsprozess mit der Auftraggeberin und den übrigen Planungsbeteiligten? • In welcher Form und in welchem Turnus dokumentieren Sie für die Auftraggeberin den jeweiligen Projektstand, insbesondere in Bezug auf Planungsfortschritt, Zwischenergebnisse, Abstimmungsbedarfe, Risiken, Terminstand und etwaige Zielkonflikte?
- quality25%
Im Rahmen dieses Kriteriums wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bieters, da diese schon im Rahmen der Eignungsprüfung geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben und über welche Kompetenzen das Projektteam verfügt. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzugeben. Die entsprechenden Informationen sind in dem Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ für das jeweilige Los an den dafür vorgesehenen Stellen anzugeben. Dieses wird mit der Aufforderung zur Abgabe eines Endangebotes versandt. Da es sich um wertungsrelevante Angaben handelt, können diese bei Fehlen nicht nachgefordert werden. In diesem Fall wird das Angebot in diesem Zuschlagskriterium (bzw. dem jeweiligen Unterkriterium) mit null Punkten bewertet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Rahmen dieses Bewertungskriteriums benannten Mitglieder des Projektteams auch im Rahmen der Auftragserbringung einzusetzen. Bei einem Austausch der Mitglieder des Projektteams ist darauf zu achten, dass die aufgrund der Bewertungskriterien erreichte Punktzahl (vgl. unter 2.6.3. der Bewerbungs- und Vergabebedingungen) nicht unterschritten wird.