Planungsleistungen für den Neubau einer Mischwasserbehandlungsanlage und eines Schmutzwasserpumpwerks im Innenstadtbereich
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Zusammenfassung
Die Stadt Münster sucht nach Ingenieurplanungsleistungen nach HOAI für den Neubau einer Mischwasserbehandlungsanlage und eines Schmutzwasserpumpwerks im Einzugsgebiet Innenstadt. Das Los umfasst Objektplanung von Ingenieurbauwerken, architektonisches Anlagendesign, Freianlagen, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, technische Ausrüstung, Baufeldfreimachung, Simulationen und Brandschutz. Die Angebotsfrist endet am 17. September 2026. Der geschätzte Auftragswert wird nicht angegeben.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Planungsleistungen nach HOAI (Ingenieurleistungen für den Neubau einer Mischwasserbehandlungsanlage und eines Schmutzwasserpumperks für das Einzugsgebiet Innenstadt
Qualifikation
Die geforderten Erklärungen sind grundsätzlich mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich allerdings vor, (soweit vergaberechtlich zulässig) die geforderten Erklärungen nachzufordern, die dann spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Auffor-derung durch die Auftraggeberin vom Bewerber vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Auftraggeberin. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausge-schlossen werden.
Lose
1 LosObjektplanung Ingenieurbauwerke Beratung zum architektonischen Anlagendesign Objektplanung Freianlagen Objektplanung Verkehrsanlagen Tragwerksplanung Technische Ausrüstung Planung und Überwachung von Baufeldfreimachung und Rückbauarbeiten Simulationen Schmutzfrachtberechnung Beratung zum Brandschutz Ex-Schutz-Konzept Leistungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz Beratungsleistungen durch einen AwSV-Sachverständigen Value-Engineering/ Value Days Erstellung Funktionsanweisung/ Schaltpunkte für Steuerung Personaleinsatzkonzept für Betrieb der Anlage Der Leistungsumfang beinhaltet die nachstehend beschriebenen Teilleistungen. Grundsätzlich gelten neben den vertraglichen Bestimmungen nachstehende Regelungen für die Leistungserbringung: Im Rahmen der Planungen können Untersuchungen über verschiedene Varianten erforderlich werden. Die Ausschreibung von Bauleistungen kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber gewerke- und bauabschnittsweise erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme unterliegt nach gegenwärtigem Planungsstand folgender Terminierung: LP 1-5: 01.02.2027 bis 01.01.2029 LP 6-7: 02.01.2029 bis 01.10.2029 LP 8: 03.02.2029 bis 31.12.2032 LP 9: 01.01.2033 bis 31.12.2036 Der Auftrag wird in zwei Stufen vergeben: - Stufe 1: Leistungsphase 1 bis 4 - Stufe 2: Leistungsphase 5 bis 9. Die Beauftragung der Stufe 2 ist an die zufriedenstellende Ausführung der Stufe 1, die Verfügbarkeit der finanziellen Mittel, verwaltungsinterne Entscheidungen und die Zustimmung der zuständigen politischen Gremien der Stadt Münster geknüpft. Sie erfolgt durch schriftliche Beauftragung oder elektronisch über den Vergabemarktplatz.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality15%
Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrun-gen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewer-bers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorlie-genden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von fünf Personen anzubieten. Hierfür ist ein mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendetes Formblatt "Qualifikation des Projektteams" zu verwenden. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenz bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jeweilige Unterkriterium erfüllt ist, um nachfolgend die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten: 1. Erfahrung in der Planung und/oder dem Bau von Schmutz- und/oder Regenwasserpumpwerken (bis zu 20 Punkte) 2. Erfahrung in der Planung und/oder dem Bau von Regenüberlaufbecken (bis zu 20 Punkte) 3. Kompetenzen mindestens eines Mitglieds des Projektteams (ohne Unterauftragnehmer o.ä.) (bis zu 15 Punkte) 4. Erfahrung in der Planung/Simulation mittels SWMM (bis zu 15 Punkte) 5. Erfahrung in der Planung im laufenden Betrieb (bis zu 15 Punkte) 6. Erfahrung in der Baustellenlogistik und/oder -einrichtung im Innenstadtbereich (bis zu 15 Punkte) Zum Nachweis sind Eigenerklärungen, Referenzbescheinigungen oder vergleichbare Unterlagen aus den letzten 5 Jahren tauglich und erforderlich. Bitte reichen Sie das Ihnen im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellte Formblatt "Qualifikation des Projektteams" ohne Beifügung der Nachweise ein. Die Auftraggeberin behält sich vor, diese vor Zuschlagserteilung anzufordern. Sollten die im Formblatt gemachten Angaben im Zuschlagsfall nicht durch entsprechende Nachweise belegt werden können, behält sich die Auftraggeberin vor, das Angebot neu zu bewerten bzw. auszuschließen. Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers und nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleich bleibt.
- cost30%
Für die Bewertung des Honorars wird das vom Bieter eingetragene Endhonorar (netto) in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 - ((Honorar des jeweiligen Angebotes - niedrigstes Honorar) x 100 / niedrigstes Honorar). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Sämtliche Zuschläge und ggf. optionalen Leistungen sind im Angebot auszuweisen und gehen in die Wertung ein.
- quality25%
Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden untenstehende Aspekte eines schriftlichen Konzeptes von einer Jury des Auftraggebers bewertet. Das Konzept darf max. 4.000 Wörter umfassen. Zusätzlich können max. 5 grafi-sche/zeichnerische Darstellungen beigefügt werden. Textliche Bestandteile dieser Darstel-lungen werden nicht hinsichtlich der Anzahl der Wörter berücksichtigt, sofern sie als untergeordneter Teil lediglich der Erläuterung bzw. Beschreibung der grafischen/zeichnerischen Elemente dienen. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, sofern vorhanden, gehen nicht in die Wertung ein. Ausführungen, welche die vorstehenden Vorgaben überschreiten, werden nicht gewertet. Die Bieter haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass eine Überschreitung nicht erfolgt. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich innerhalb der formalen Anforderungen bewegt. 2.3.3.1 Zielstellung und Erwartungshorizont Das Konzept soll nachstehende Fragestellung behandeln: Darstellung der möglichen Herangehensweise an den Umbau und den Umschluss in vollem Betrieb mit möglichst geringem Flächenverbrauch im Kontext des vorliegenden Projekts Erwartet werden dabei insbesondere Ausführungen zu folgenden Aspekten: - Planung einer regelkonformen und zukunftssicheren Anlage unter möglichst geringer Flächeninanspruchnahme der Kleingartenanlage, - Schwerpunkte und Herausforderungen des Projekts, - Gestaltung des Vorgehens im laufenden Vollbetrieb, - Berücksichtigung der Zuläufe und Abläufe der Anlage im Konzept, - Beschreibung der notwendigen Baustellenlogistik, - Verortung und Bemessung notwendiger Baustelleneinrichtungsflächen, - Maßnahmen zur Einhaltung von Kosten und Terminen, - Risikomanagement, - Dokumentation. 2.3.3.2 Bewertung des Konzepts Die Jury für die Konzeptbewertung setzt sich aus Vertretern des Auftraggebers zusammen. Das Konzept wird anhand der folgenden Kriterien bewertet: 1. Auseinandersetzung mit dem Thema und den zugrundeliegenden Unterlagen, 2. Entwicklung von projektspezifischen Lösungen/Lösungsansätzen, Betrachtung von Varianten, 3. Plausibilisierung des Lösungsweges, Nachvollziehbarkeit der Gedankengänge, 4. Nachvollziehbare Bestimmung von Unsicherheiten und Einschätzungsspielräumen, 5. Qualität der Darstellung und Struktur. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 20 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Konzepte in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unterschiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Be-punktung niederschlagen (vgl. Anlage "Erfüllungsgrade"). Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen divi-diert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium "Schriftliches Konzept". Der Bieter, dessen Konzept nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium "Schriftliches Konzept" 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum am besten bewerteten Konzept mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Konzepts / Gesamtpunktzahl des besten Konzepts) * 100. Erreichen mehrere Bieter mit ihrem Konzept die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium "Entwicklung von projektspezifischen Lösungen/Lösungsansätzen, Betrachtung von Varianten" 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamtpunktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieter mit der höchsten Wertungspunktzahl. 2.3.3.3 Aufwandsentschädigung Die Bieter, welche zur Abgabe eines Endangebotes aufgefordert werden, erhalten für die Ein-reichung eines wertbaren Endangebotes und insbesondere für den Aufwand der Konzepter-stellung jeweils eine Aufwandsentschädigung von 4.000 EUR netto (vgl. Ziff. 1.6). Die Aufwandsentschädigung wird je Bieter nur einmal gewährt und kann daher nicht durch die Einreichung mehrerer Hauptangebote erhöht werden. Mit der Zahlung der vorgenannten Aufwandsentschädigung überträgt der Bieter der Auftrag-geberin das einfache, zeitlich unbeschränkte und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an dem vorgenannten Konzept. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, von Dritten ausüben und ausführen zu lassen sowie Dritten hieran weitere Nutzungsrechte einzuräumen. Die Weitergabe an Pressevertreter für eine redaktionelle Verwendung ist mit Angabe des Urhebers zulässig. Die Stadt Münster erhält die Erlaubnis, die sich aus den eingereichten Angebotenen ergebenden sowie die im Laufe des Projektes erarbeiteten Werke zu bearbeiten. Die Nutzungsrechte werden für alle zum Zeit-punkt des Vertragsabschlusses bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Es wird auf den Vertrag (§ 13) hingewiesen.
- quality30%
Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird mit jedem Bieter ein Fachgespräch geführt. Die in diesem Zuge getätigten Aussagen und Ausführungen werden von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. An dem Fachgespräch müssen mindestens der Projektleiter und der für die örtliche Bauüberwachung vorgesehene Mitarbeiter des Bieters (höchstens jedoch 5 Personen) teilnehmen. Sofern in der Einladung zum Fachgespräch nichts anderes bestimmt ist, findet der Ter-min in Präsenz an einem von der Auftraggeberin bestimmten Ort statt. 2.3.4.1 Ablauf und Inhalt des Fachgesprächs Der Bieter wird im Rahmen des Fachgesprächs aufgefordert, zu sechs fachlich-technischen Fragen hinsichtlich des Projektes eine inhaltlich und formell überzeugende Lösung zu entwi-ckeln. Dabei werden den Teilnehmern des Fachgesprächs drei der Fragen spätestens zwei Wo-chen vor Durchführung des Fachgesprächs mitgeteilt. Die Beantwortung dieser Fragestellun-gen kann auch unterstützt mittels einer PowerPoint-Präsentation (oder vergleichbar) erfolgen. Von den Bietern werden im Rahmen des Fachgesprächs jedoch keine Planungsergebnisse oder Visualisierungen (z.B. CADs, 3D Renderings, Skizzen) für das vorliegende Projekt ver-langt. Entscheidet sich ein Bieter, diese trotzdem vorzulegen, erhält er hierfür keine Vergütung. Die drei übrigen Fragen werden den Bietern erst im Fachgespräch mitgeteilt, um die spontane Problemlösungskompetenz der Projektverantwortlichen zu prüfen. Das Fachgespräch ist für ca. 45 Minuten angesetzt (30 Minuten Beantwortung der Fragen, 15 Minuten Diskussions-/Fragenrunde). Für jede Frage bzw. jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Punktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium "Fachgespräch". 2.3.4.2 Bewertung des Fachgesprächs Jedes Mitglied der Jury kann wie folgt Punkte vergeben: - 6-mal: Beantwortung der Fragen: 12,5 Punkte - 1-mal: Rhetorik und Kommunikation, Struktur, Diskussionsfähigkeit: 25 Punkte. Insgesamt können so max. 100 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Fachgespräche wer-den in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unterschiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Bepunktung niederschla-gen (vgl. Anlage "Erfüllungsgrade"). Für jede Frage und das Formkriterium werden die er-reichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen divi-diert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bil-den die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium "Fachgespräch". Der Bieter, dessen Fachgespräch nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium "Fachgespräch" 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum am besten bewerteten Konzept mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Fachgesprächs / Ge-samtpunktzahl des besten Fachgesprächs) * 100. Erreichen mehrere Bieter mit ihrem Fachgespräch die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Durchschnitt der drei vorbereiteten Fragen 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamtpunktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieter mit der höchsten Wertungspunktzahl.