Planungsleistungen für den Ersatzneubau einer Straßenbrücke über die Bahn (Schwampenstraße BW 005)
Stadt Spaichingen · Spaichingen, Deutschland · TED
Zusammenfassung
Die Stadt Spaichingen beabsichtigt den Ersatzneubau einer Straßenbrücke über die Bahn in der Schwampenstraße. Dabei werden Leistungen der Tragwerksplanung, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Technische Ausrüstung sowie Objekt‑ und örtliche Bauüberwachung in den Leistungsphasen 4 bis 9 vergeben. Die Vergabe erfolgt in einem Los und ist auf eine stufenweise Beauftragung ausgelegt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Der Bewerbungsschluss ist der 16. September 2026.
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Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Die Stadt Spaichingen beabsichtigt den Ersatzneubau der Straßenbrücke über die Bahn im Zuge der Schwampenstraße BW 005. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen: - Leistungen der Tragwerksplanung für den Abbruch der Bestandsbrücke nach § 49 HOAI i.V.m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 6 sowie Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8). - Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Neubau der Stadtbrücke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI) ) in den Leistungsphasen 5 bis 8 sowie Örtliche Bauüberwachung - Leistungen der Tragwerksplanung für den Neubau der Brücke nach § 49 HOAI i.V.m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 6 sowie Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8). - Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 6 für den Neubau der Stadtbrücke nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 5 bis 9. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Qualifikation
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Lose
1 LosDie Stadt Spaichingen trägt die Unterhaltungslast für die Straßenbrücke über der Bahnlinie in der Schwampenstraße in Spaichingen. Eine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit wurde im Zuge der "OSA"-Untersuchung im Jahr 2021 durchgeführt. Ergebnis der OSA und Ziel der vorliegenden Entwurfsplanung ist der Ersatzneubau des Überbaus, nach aktuellem Regelwerk, mit Erhaltung und Ertüchtigung der Unterbauten (Widerlager und Flügelwände). Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen: - Leistungen der Tragwerksplanung für den Abbruch der Bestandsbrücke nach § 49 HOAI i.V.m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 6 sowie Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8). - Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Neubau der Stadtbrücke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI) ) in den Leistungsphasen 5 bis 8 sowie Örtliche Bauüberwachung - Leistungen der Tragwerksplanung für den Neubau der Brücke nach § 49 HOAI i.V.m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 6 sowie Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8). - Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 6 für den Neubau der Stadtbrücke nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 5 bis 9. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.