Planungsleistungen für den barrierefreien Ausbau von 31 Haltestellen im Verkehrsnetz der Koveb
Koblenzer Verkehrsbetriebe GmbH · Koblenz, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Koveb beauftragt die Planung des barrierefreien Ausbaus von 31 Haltestellen im Verkehrsnetz. Die Leistungen umfassen die Erstellung von Planungsunterlagen für Verkehrsanlagen und technische Ausrüstung sowie die Einhaltung des Nahverkehrsplans der Stadt Koblenz. Der Bau soll Anfang 2028 starten, die zugehörigen Baukosten werden mit vorläufig 2,2 Mio. EUR netto angegeben. Die Ausschreibung erfolgt als Los 1 im Rahmen des dritten Bauabschnitts.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
Die Koblenzer Verkehrsbetriebe GmbH (koveb) plant den barrierefreien Ausbau der in Ihrem Verkehrsbereich befindlichen Haltestellen. Diese umfasst ca. 600 Haltepunkte. Im bevorstehenden dritten Bauabschnitt soll der barrierefreie Ausbau der in dem Projekthandbuch genannten 31 Haltepunkte erfolgen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die für den barrierefreien Ausbau erforderlichen Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und die technische Ausrüstung, außerdem müssen die Vorgaben aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Koblenz als nachgeordnetes Regelwerk eingehalten werden. Der Bau ist ab dem Jahr Anfang 2028 vorgesehen. Die Baukosten betragen dabei vorläufig 2,2 Mio. EUR netto für die KG 400 und KG 500. Die übrigen Haltestellen sollen erst nach Abschluss dieses Verfahrens in weiteren Losen dieser Größenordnung ausgeschrieben werden. Aus dem Projekthandbuch ergibt sich der gegenwärtige Zustand der einzelnen Haltestellen. Der Ausbauzustand der Haltestellen im Hinblick auf eine Barrierefreiheit ist hiernach sehr verschieden. Der Auftragnehmer hat die für die Leistungserbringung erforderlichen Planungsleistungen auf Grundlage der Zustandsfeststellung zu evaluieren und dem AG zur Ausführung vorzuschlagen.
Qualifikation
Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist. Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Der Auftraggeber behält sich vor, wenn dies aus Gründen eines ausreichenden Wettbewerbs erforderlich ist, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.
Lose
1 LosDer AG hat Teilleistungen durch das Büro IPROconsult GmbH erstellen lassen, die Grundlage der Ausschreibung ist. Der jeweilige Stand der Planung ergibt sich ebenfalls aus dem Projekthandbuch. Dabei ist für einige Haltepunkte die Leistungsphase 1 nahezu abgeschlossen, für zwei Haltepunkte sind die Leistungsphasen 1-4 in wesentlichen Teilen erbracht. Für zwei weitere Haltepunkte hingegen sind die Leistungsphasen 1-4 abgeschlossen. Die vorliegenden Planungsleistungen sind der weiteren Planung zugrunde zu legen. Sie erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Ergebnisse der Planungsleistungen sind im Rahmen der Angebotsbearbeitung und im Rahmen der späteren Auftragsdurchführung zu evaluieren. Es ist insbesondere zu beurteilen, inwieweit eine Erbringung der jeweiligen Leistungsphasen noch notwendig ist. Für die Realisierung des Projekts sollen beauftragt werden - Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, § 47 HOAI, mit der dazugehörigen technischen Ausrüstung, § 55 HOAI, Ausreichender Beleuchtung nach DIN 13201. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4 und sodann die Leistungsphasen 5-9 (§§ 47, 55 HOAI) beauftragt werden.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- price30%
Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 1,5-fachen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung Ihres Angebots fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein: - 20 Stunden Geschäftsführer/Partner/Inhaber - 50 Stunden angestellte Architekten/Ingenieure - 40 Stunden Zeichner/Schreibkraft/sonstige Mitarbeiter
- quality20%
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "systematische Herangehensweise an die Planungsaufgabe, erfolgt eine Bewertung der Konzeptidee wie folgt: Planungs- und Bauzeitkonzept: Eine Konzeptidee für die Planungs- und Bauzeit, erhält 0-3 Punkte, die eine Lösung zeigt, die die nicht erwarten lässt, dass der Baubeginn bis Ende 2027 realisiert werden kann. 4 - 6 Punkte erhält eine Konzeptidee die erwarten lässt, dass eine Realisierung der Maßnahme bis Ende 2027 möglich ist. 7 - 10 Punkte erhält ein Angebot, das eine Konzeptidee vorstellt, bei mit großer oder absoluter Sicherheit zu erwarten ist, dass die Maßnahme bis Ende 2027 realisiert ist.
- quality15%
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Qualitäts-, Termin- und Kostensicherung in der Planung und während der Bauphase" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem auf ein Qualitätsmanagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitätsmanagement durch eine systematische Abarbeitung des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI erfolgt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem Methoden des Qualitätsmanagements vorgestellt werden, die über ein systematisches Abarbeiten des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI hinaus gehen, und bei dem auf ein Qualitätsmanagement sowie auf eine Kosten-und Terminsicherung besonderen Wert gelegt wird.
- quality25%
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Intensität der Bauüberwachung und Baubetreuung" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, dass nur eine sporadische Präsenz der Bauleitung vorsieht oder erwarten lässt. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das eine regelmäßige deutliche Anwesenheit der Bauleitung erwarten ist, die eine mindestens mehr als stichpunktartige Kontrolle vorsieht. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine durchgehende Anwesenheit der Bauleitung verspricht.
- quality10%
Hinsichtlich des Wertungskriterium "Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich der nicht preislichen Bedingungen" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, das zu einer sehr ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, zum Beispiel durch die Vereinbarung von haftungsbeschränkenden Vereinbarungen, der Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche oder eine Reduzierung der Leistungspflichten. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das zu einer ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, beispielsweise durch die Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. 7 Punkte enthält ein Angebot, das keine wesentlichen oder gar keine Abweichungen vom vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt. 8-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine für den Auftraggeber günstigere Risikoverteilung vorsieht, als der vorgeschlagene Vertragsentwurf.