Planungsleistungen für Aufzüge und Fahrtreppen am Flughafen Hamburg
Flughafen Hamburg GmbH · Hamburg, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Angaben ergänzt oder aktualisiert
Die Matrix zur Bewertung der Eignung wies einen Rechenfehler auf, der zu falschen Angaben in der Bekanntmachung führte. Die maximal möglichen Punktzahlen zur Bewertung der Referenzen bei "Art der Leistung" und "Umfang der Leistung", sowie die mögliche Gesamtpunktzahl wurden berichtigt. Zur Information wurde in den Vergabeunterlagen auch das Dokument "Info_Bewertungsmatrix_TNW_V3" angepasst.
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Zusammenfassung
Die Flughafen Hamburg GmbH sucht Planungs- und Fachberatungsleistungen für Fördertechnik bei Neubau-, Austausch- und Sanierungsmaßnahmen auf dem Flughafengelände. Der Bestand umfasst etwa 90 Personen- und Lastenaufzüge sowie 25 Fahrtreppen mit unterschiedlichen Alters- und Nutzungszuständen; die Unterstützung kann auch kurzfristig erforderlich sein. Der Leistungsort ist Hamburg. Teilnahmeanträge müssen bis zum 15. September 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
RV Planung Fördertechnik
Qualifikation
Der Bewerber erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt. Der Bewerber erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bewerber erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. Der Bewerber erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.
Lose
1 LosFür Neubau-, Austausch- oder Sanierungsmaßnahmen auf dem Gelände der FHG ist die Mitwirkung von Fachberatern oft auch sehr kurzfristig erforderlich. Der Flughafen hat einen Bestand von ca. 90 Aufzügen als Personenaufzüge, als Lastenaufzüge und Aufzüge, die teilweise unter Witterungseinfluss stehen. Am Flughafen sind 25 Fahrtreppen im Bestand. Das Alter der Anlagen ist von neu bis 40 Jahre alt. Sie unterstehen sehr unterschiedlichen Nutzungsbelastungen. Die Verfügbarkeit muss hoch sein und erfordert einen besonderen Blick auf Nachhaltigkeit. Alle Maßnahmen finden unter dem Einfluss von Passagierprozessen statt. Diese geben den Takt vor und bestimmen maßgeblich die Umsetzung. Wesentliche Inhalte hierfür sind nach DIN 276 die Kostengruppe 460. Die Aufgaben bestehen im Wesentlichen (inhaltlich angelehnt an die HOAI) aus: • Bestandsbeurteilungen mit und ohne Bestandsunterlagen • Sichtung von Bestandsunterlagen zur Feststellung von Auslastungen etc. • Erstellung einfacher Studien für Neuerrichtungen- und Umbauten bzw. Sanierungen • Erstellung von Grundkonzepten, ggf. in Varianten unter Passagierbetrieb mit Priorisierung der Anlagen • Vorbemessungen und Massenermittlungen für Konzeptplanungen und LV- Erstellungen bzw. Optimierung von Bestandsanlagen • Kostenaussagen in jeweils erforderlicher Bearbeitungsgenauigkeit inkl. Baunebenkosten • Projektbegleitende Maßnahmen in Anlehnung an die HOAI für Kleinprojekte • Planung und Bauüberwachung (LPH 01 bis 09) von Aufzugsanlagen unter Berücksichtigung von Flughafenstandards • Planung und Bauüberwachung (LPH 01 bis 09) von Fahrtreppen • Koordination von Schnittstellen und beteiligten Gewerken und vor Ort einzuweisen Es ist beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung auf der Basis von entweder Stundensätzen oder alternativ pauschalierten HOAI-Leistungen zu schaffen. Die angesetzten Mengen sind statistische Erfahrungswerte der letzten Jahre. Da die baulichen Maßnahmen teilweise im Sicherheitsbereich liegen, müssen die vor Ort tätigen Mitarbeiter des AN sicherheitsüberprüft sein.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
gem. Vergabeunterlagen