Planungs- und Überwachungsleistungen für den Neubau der Nuklearmedizin in Homburg
Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), Abt. 4 SHB - Staatliche Hochbaubehörde · Saarbrücken, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport und das Landesverwaltungsamt, vergibt Planungs- und Überwachungsleistungen für den Ersatzneubau der Klinik für Nuklearmedizin am Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg. Beschafft wird die Objektplanung für ein Gebäude mit Station, Diagnostik, Ambulanz und Labor sowie anteiligen Flächen für Forschung und Lehre. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); die erste Planungsstufe ist spätestens acht Monate nach Auftragserteilung vorzulegen, die Laufzeit beträgt 2.700 Tage. Teilnahmeanträge müssen bis zum 28. September 2026 um 10:00 Uhr deutscher Zeit eingereicht werden.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021, die erforderlich sind, um den Neubau für die Nuklearmedizin zu planen und auszuführen. Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) ist das Klinikum der Universität des Saarlandes mit Sitz in Homburg. Der Klinikcampus befindet sich südlich des Homburger Stadtzentrums und umfasst ein mehr als 200 Hektar großes Waldgebiet, in dem sich über 100 Klinikgebäude verteilen. Das Universitätsklinikum des Saarlandes plant den Ersatzneubau der Klinik für Nuklearmedizin. Der Neubau dient der klinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit nuklearmedizinischen Diagnose- und Therapieverfahren. Das Gebäude gliedert sich in die drei Funktionsbereiche Station, Diagnostik und Ambulanz sowie Labor einschließlich anteiliger Flächen für Forschung und Lehre. Schwerpunkte der medizinischen Versorgung liegen in der Diagnostik und Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen sowie onkologischen Erkrankungen. Darüber hinaus sollen die räumlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung innovativer nuklearmedizinischer Behandlungsmethoden geschaffen werden. Die Beauftragung der Planungsleistungen wird stufenweise erfolgen: Vertragsstufe 1 / Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 2; Vertragsstufe 2 / Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3, 4; Vertragsstufe 3 / Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7 Vertragsstufe 4 / Leistungsstufe 4: Leistungsphase 8 Vertragsstufe 4 / Leistungsstufe 5: Leistungsphase 9 Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind. Zwischen den einzelnen Leistungsstufen/-phasen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen. Die ES-Bau ist spätestens 8 Monate nach Auftragserteilung vorzulegen. Die EW-Bau ist spätestens 9 Monate nach Freigabe der ES-Bau vorzulegen. Vorlage der Ausschreibungsunterlagen: Termine gemäß genehmigter EW-Bau. Mit Abruf der Leistungsstufe 4 ist der Terminplan vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. vom Auftraggeber beauftragten Projektsteuerer auf der Grundlage der Termine gemäß § 5.4.1 des Vertrages zu aktualisieren. Die darin enthaltenen Termine stellen die Vertragsfristen für Baubeginn und Fertigstellung dar. Verfahrensstufe 1 – Teilnahmewettbewerb Eine unbeschränkte Zahl von Bewerbern wird zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Die Ausschlusskriterien für den Teilnahmeantrag sowie die Eignungskriterien und deren Wichtung und Wertung können im Detail der Wertungsmatrix Stufe 1 Teilnahmewettbewerb entnommen werden. Das Honorarangebot ist nicht mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, sondern erst nach gesonderter Aufforderung in der zweiten Verfahrensstufe. Verfahrensstufe 2 - Angebote und Verhandlung Nach Aufforderung durch den Auftraggeber reichen die ausgewählten Bieter folgende Unterlagen zur festgelegten Frist ein: Nachweise für das vorgesehene Projektteam, Präsentationsunterlagen für das Verhandlungsgespräch, Honorarerstangebot. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage des Honorarerstangebotes zu erteilen, ohne weitere Verhandlungen zu führen. Nach Abschluss aller Verhandlungsgespräche werden die Bieter aufgefordert, über die Vergabeplattform ihr finales Angebot (Präsentationsunterlagen sowie finales Honorarangebot) fristgerecht einzureichen. Die Verhandlungsgespräche werden in deutscher Sprache geführt, ebenso erfolgt die gesamte Projektabwicklung in deutscher Sprache. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Eine Aufwandsentschädigung für die Bewerbungsunterlagen und die Leistungen für das Verhandlungsverfahren erfolgt nicht. Nach Vorliegen der finalen Honorarangebote erfolgt die Wertung anhand der Wertungsmatrix Stufe 2. Die Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung und Bewertungsmaßstäbe können im Einzelnen der Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren entnommen werden. Mit dem finalen Angebot ist die Anerkennung Vertragsvorentwurfs, der den Ausschreibungsunterlagen beiliegt, vom Bieter schriftlich zu bestätigen. Auftragserteilung Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1 (ES-Bau). Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm innerhalb von 36 Monaten nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Der Auftragnehmer kann aus der Nichtbeauftragung weiterer Stufen keinerlei Ansprüche gegen den Auftraggeber geltend machen. Der Auftraggeber bleibt frei in seiner Entscheidung, ob er den Auftragnehmer oder einen Dritten mit weiteren Leistungen beauftragt. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.
Qualifikation
Die Ausschlusskriterien für den Teilnahmeantrag können im Einzelnen der Wertungsmatrix Stufe 1 entnommen werden. Dem Teilnahmeantrag kann entnommen werden, welche Nachweise und/oder Eigenerklärungen jeweils vom Einzelbewerber/Federführender der Bewerbergemeinschaft, weiteren Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, Nachunternehmern vorzulegen sind. Es wird auf folgende Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) verwiesen: § 57 VgV Ausschluss von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Von der Wertung ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Unternehmen, die die Eignungskriterien zu den §§ 44, 45 und 46 VgV nicht erfüllen. Verweis auf 5.1.9 Eignungskriterien und dort genannte Mindestanforderungen. Von der Wertung ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen. § 36 VgV Unteraufträge: Eigenerklärung über die beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder von Teilen des Auftrags an Dritte (Formblatt 233, 235) sowie Verpflichtungserklärung des/der Dritten (Formblatt 236). Im Falle von Unterauftragnehmern dürfen gegen diese/diesen keine Ausschlussgründe vorliegen. § 43 VgV Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften: Gefordert wird eine Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft über die Aufteilung der Leistungen auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, über die gesamtschuldnerische Haftung und zur Rechtsform der Bewerbergemeinschaft sowie eine Vollmachtserklärung für den Federführenden (Formblatt 234) und eine Eigenerklärung des Bewerbers über eventuelle wirtschaftliche Verknüpfungen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Unternehmen und über eine eventuelle auftragsbezogene Zusammenarbeit mit Anderen. § 47 VgV Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat das eignungsverleihende Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe sowie entsprechende Eignungsnachweise vorzulegen. Ein Bewerber oder Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann er die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. § 48 VgV Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Gefordert werden eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen (bei Bewerbergemeinschaften jeweils für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie für Nachunternehmer), eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen (bei Bewerbergemeinschaften jeweils für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmer) und eine Eigenerklärung, ob eine Selbstreinigung nach § 125 GWB stattgefunden hat (bei Bewerbergemeinschaften jeweils für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie für Nachunternehmer, auf welche die Selbstreinigung zutrifft). Gefordert wird eine Eigenerklärung zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Sozialversicherungsbeiträge (bei Bewerbergemeinschaften jeweils für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie für Nachunternehmer). Gefordert wird eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträgen nach dem Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn- Gesetz - STFLG (bei Bewerbergemeinschaften jeweils für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie für Nachunternehmer). Gefordert wird eine Eigenerklärung zu den Sanktionen der EU gegen Russland nach Verordnung (EU) 2022/576 (bei Bewerbergemeinschaften jeweils für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie für Nachunternehmer). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Lose
1 LosGegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021, die erforderlich sind, um den Neubau für die Nuklearmedizin zu planen und auszuführen. Verweis auf Ziff. 2.1 Verfahren
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality35%
Für das Kriterium 1 „Projektteam, Projektorganisation, Koordination, Auslastung und Erreichbarkeit, Kommunikation“ können maximal 350 Punkte erzielt werden. Dies entspricht 35 % der maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl.
- quality45%
Für das Kriterium 2 „Methodik, Herangehensweise an die Projektaufgabe anhand eines vergleichbaren Referenzprojektes“ können maximal 450 Punkte erzielt werden. Dies entspricht 45 % der maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl.
- price20%
Für das Kriterium 3 „Honorar“ können maximal 200 Punkte erzielt werden. Dies entspricht 20 % der maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl.