Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Freianlagen beim Neubau des Wasserwerks Leutkirch
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu - Hochbau · Leutkirch, Deutschland · TED
Zusammenfassung
Die Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu sucht einen Landschaftsarchitekten für die Planung und Bauüberwachung der Freianlagen des neuen Wasserwerks. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1‑8 sowie die Zusatzphase 9 nach HOAI 2021, zunächst werden die Phasen 1‑3 vergeben. Das Bauvorhaben beinhaltet ein zweigeschossiges Verwaltungsgebäude (ca. 1.900 m²) mit Werkstätten, Lager und Fahrzeughalle. Die Angebotsfrist endet am 8. September 2026.
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Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Die Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu plant den Neubau des Wasserwerks bestehend aus Verwaltung, Werkstätten und Fahrzeughalle. Derzeit befindet sich das Wasserwerk auf dem Gelände des Bauhofs an der Brühlstraße. Weil am derzeitigen Standort der Neubau eines Feuerwehrhauses geplant ist und der Bauhof daher an anderer Stelle (südlich der Kläranlage) neu gebaut wird, muss auch ein neuer Standort für das Wasserwerk gefunden werden. Hierzu wurde eine Standortuntersuchung vorgenommen. Der Standort Tautenhofer Straße nordöstlich des bestehenden Pumpwerks an der Rauns setzte sich im Gemeinderat durch, da die Erschließung (Strom, Wasser) bereits vorhanden ist. Auch die verkehrliche Anbindung / Erreichbarkeit und die betrieblichen Synergien an diesem Standort sind hoch. Entsprechend der Rückmeldung des LRA zur Bauvoranfrage muss der Abstand zur alten Schutzzone II des Brunnens eingehalten werden, demnach ist der Neubau entsprechend abzurücken. Der Standort Rauns bietet auch die Möglichkeit aufgrund der zentralen Lage im Versorgungsnetz sowie dem bestehenden Ersatzversorgungsbrunnen Rauns ein Blackoutkonzept bzw. eine netzgebundene Notversorgung für fast das komplette Gemeindegebiet von diesem Standort aus zu entwickeln. Durch die Stadt Leutkirch wurden bereits ein Raumkonzept sowie ein Entwurf erarbeitet, der noch bis einschließlich LPH 4 durch die Stadt weitergeführt wird. Es ist ein zweigeschossiges Verwaltungsgebäude mit Sozialeinrichtungen, Werkstätten und Lager geplant. Weiterhin sind ein Kaltlager für Rohre sowie eine Fahrzeughalle/Garagen vorgesehen. Die für den Betrieb essenziellen Fahrzeuge bzw. die wegen der Einsatzfähigkeit frostfrei stehen müssen (z. B. Tankanhänger) sollen dabei in der Durchfahrtshalle stehen (Hängerbetrieb, Rangierarbeiten, Beladung). Die restlichen Fahrzeuge können im Bereich Betriebshof überdacht abgestellt werden. Die BGF (R) beträgt ca. 1.900m², die BGF (S) ca. 335m² für Überdachungen. Gesucht wird ein Landschaftsarchitekt für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen der Leistungsphasen 1-8, +9 auf der Grundlage der HOAI 2021, §§ 38-40 für Freianlagen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 5.1. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.
Qualifikation
Folgende Eigenerklärungen werden durch die Unterzeichnung der Mitglieder des Bewerberteams im Teilnahmeantrag bestätigt. Die entsprechenden Nachweise zur Erfüllung der Eignungskriterien können von den Bewerbenden jederzeit vorgelegt werden. Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. Eigenerklärung zu folgenden fakultativen Ausschlussgründen i.S.v. § 124 GWB, bei denen es im Ermessen der Vergabestelle steht, ob ein Bewerber/- in ausgeschlossen wird: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB) Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. Angaben zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegt. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG). Eigenerklärung zu Verbot Beteiligung russischer Unternehmen gem. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO) (nur von Bewerbern und von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft abzugeben). Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zur Eignung erfüllt werden mit Blick auf: a) Befähigung zur Berufsausübung, b) die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen und durch Eigenerklärung) c) die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen). Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/-innen/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs.1 Nr.4 GewO anzufordern. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber/-in auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen. Eine Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers und wird entsprechend VgV festgelegt.
Lose
1 LosDie Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu plant den Neubau des Wasserwerks bestehend aus Verwaltung, Werkstätten und Fahrzeughalle. Da das Wasserwerk zur kritischen Infrastruktur zählt, ist prinzipiell eine Objektüberwachung vorgesehen, die kritischen Anlagenteile sind mit Schutzniveau RC4 auszustatten (Serverbereich sowie die Leitsystemrechner, die voraussichtlich an 2-3 Stellen in Büroräumen sein werden). Sofern es mit dem Schutzniveau RC4 kompatibel ist, soll das Gebäude in Holzhybridbauweise realisiert werden. Ein Lageplan ist der EU-Bekanntmachung in Anlage 03 beigefügt. Die Vorentwurfspläne werden in der 2. Phase zur Verfügung gestellt. Ein Bodengutachten wird beauftragt. Einen Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung ist ebenfalls beauftragt. Für das Verwaltungsgebäude wird KfW-Effizienzhaus-Standard 40 angestrebt. Eine Photovoltaik Anlage (ca. 1200 m²) ist mitzuplanen, die Kosten für Anschaffung und Betrieb sind in den genannten Kosten nicht enthalten. Der Kostenrahmen beträgt 5,9 Mio. € brutto KG 200-700 (Stand 2026, ohne PV-Anlage), davon KG 300+400 ca. 4,0 Mio. €. Für die KG 500 ca. 350.000 €. Ergänzungen Freianlagen: Für die Außenanlagen sind insgesamt ca. 2.235m² asphaltierter Fläche sowie ca. 330m² für Parkplatze und 285m² für Schüttboxen, Müllcontainer sowie die ungeheizte Geräte- und Lagerhalle zu berücksichtigen. Es sind Zäune, Einfriedungen und 2 Tore vorgesehen. Eine Niederschlagswasserbeseitigung durch Versickerung über belebte Bodenzone / Sickermulde ist vorgesehen. Mit den Planungsleistungen soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden. Eine Fertigstellung des Gebäudes wird bis Mitte 2029 angestrebt. Der gesamte Rückbau der bestehenden Gebäude und Anlagen am jetzigen Standort ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Parallel zum Neubau des Wasserwerks ist der Neubau des Bauhofes Leutkirch im Gewerbegebiet am Unteren Auenweg südlich der Kläranlage geplant. Diese Fachplanungsleistungen werden weitgehend zeitgleich ausgeschrieben mit den VgV-Verfahren für das Projekt „Neubau Bauhof“. Bewerbungen für beide Verfahren werden ausdrücklich begrüßt. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am Donnerstag, 26.11.2026 oder Fr.27.11.2026, oder Montag, 30.11.2026 statt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 2.1. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- quality15%
Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
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Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
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Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
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Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
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Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.