Planung von Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 1-4) und Ingenieurbauwerken/Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1-3)
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland · Krefeld, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Angaben ergänzt oder aktualisiert
Mindestkriterium: §46 (3) Nr1 VgV wurde entsprechend der Bewerberfrage Nummer 3 korrigiert.
Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH des Bundes beauftragt die Planung einer 6-streifigen Verkehrsanlage sowie die Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk im Abschnitt A560/A559 zwischen Sankt Augustin-West und Liburer Heide. Die Planung umfasst die Leistungsphasen 1‑4 für die Verkehrsanlage und die Leistungsphasen 1‑3 für das Ingenieurbauwerk und basiert auf einer vorliegenden Verkehrsuntersuchung mit Prognose bis 2035. Das Los 1 beinhaltet den gesamten Planungsauftrag. Angebotsfrist ist der 25. August 2026.
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Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
A59, OP Verkehrsanlage Lph 1 bis 4 und OP Ingenieurbauwerke/ Tragwerksplanung Lph 1 bis 3
Qualifikation
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Lose
1 LosPlanungsauftrag Für die Planung der nachfolgend beschriebenen baulichen und verkehrlichen Situation sind sämtliche technisch und planerisch sinnvolle Lösungen zu untersuchen, die zu dem regelrechten 6-streifigen Ausbau für den Abschnitt AD Sankt Augustin-West (A 560) bis T+R Liburer Heide (A 559) (gem. Bundesverkehrswegeplan (BVWP)) führen. Grundlage dafür ist die bis zur Vergabe vorliegende Verkehrsuntersuchung mit Prognosehorizont 2035. Durch einen 6-streifigen Ausbau z.B. mit zusätzlichen Anpassungen an verschiedenen Anschluss-stellen (AS), einem leistungsfähigen Querschnitt, der regelgerechten Ausbildung des Mittelstreifens sowie eine ausreichende Entwässerung können Sicherheitsrisiken minimiert und die Leistungsfähig-keit und Verkehrssicherheit für die heutigen und zukünftigen Verkehrsbelastungen sichergestellt werden. Planungsbereich Abschnitte 1 - 3 Bei der A 59 handelt es sich um eine durchgehende Autobahn mit großräumiger Verbindungsfunktion der Straßenkategorie AS I gemäß RIN (Richtlinien für integrierte Netzgestaltung), da sie im südlichen Nordrhein-Westfalen eine netzplanerische Alternative zur A 3 und A 1 / A 61 darstellt. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 (BPL 2016), Anlage zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 23.12.2016, ist am 31.12.2016 in Kraft getreten. Darin ist der Ausbau der A 59 zwischen dem Autobahndreieck Köln-Porz (A 559) und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost als "vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung" ausgewiesen (PRINS-Nr. für Bedarfsplanabschnitte A59-G20-NW und A59-G80-NW). Im Rahmen einer vierstufigen Priorisierung von Straßenbauprojekten stellt diese Einteilung die höchste Kategorie dar. Der Streckenabschnitt "A59-G80-NW-T1-NW: A 59 - AD Sankt Augustin-West (A 560) bis T+R-Anlage Liburer Heide" (Bau-km 18+069 bis Bau-km 23+593) ist Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Der Ausbauabschnitt befindet sich überwiegend auf dem Stadtgebiet von Troisdorf (Stadtteile Spich, Oberlar, Rotter See, Sieglar und Friedlich-Wilhelms-Hütte) und zu einem kleinen Teil auf dem Stadtgebiet von Sankt Augustin. Durch die hohe Einwohnerdichte in der Region, die Anbindung des Flughafens Köln/Bonn, die großen Gewerbe- und Industrieansiedlungen im unmittelbaren Bereich und den hohen Anteil an durchgehendem Fernverkehr ist der Streckenabschnitt zwischen dem AD Heumar und dem AK Bonn-Ost (A 562) als verkehrlich sehr stark belastet anzusehen. Im Untersuchungsraum kann der Ausbauabschnitt AD Sankt Augustin-West bis T+R-Anlage Liburer Heide z.B. in drei Abschnitte aufgeteilt werden. Komplexe Ausbauplanung Bei dem betroffenen Streckenabschnitt der A 59 handelt es sich um eine komplexe Ausbauplanung, da vielfältige Konflikte mit Leitungen (Hochspannungsfreileitungen und Ferngasleitungen), kreuzende Verkehrswege und Flüsse sowie dicht heranreichende Wohn- und Gewerbebebauung vorhanden sind. Bereits die Vorplanung wird daher als sehr zeit- und personalintensiv eingeschätzt. Zum Umfang der Planungsleistung gehören die Untersuchung, Darstellung und Beurteilung der verschiedenen Ausbauvarianten zum 6-streifigen Ausbau der A 59 zwischen AD Sankt Augustin-West bis zur geplanten T+R-Anlage Liburer Heide unter Beachtung aller räumlichen und sachlichen Zwangspunkte. Die Beurteilung aller erarbeiteten Varianten erfolgt hinsichtlich Verkehrsqualität, Verkehrssicherheit, sowie weiterer Gesichtspunkte. Diese sind Bauablauf/ Technische Machbarkeit, Lärmschutz, Kosten/ Wirtschaftlichkeit, Städtebauliche Einbindung und Umweltverträglichkeit Siegbrücke Ein großer Themenkomplex in diesem Streckenabschnitt ist das Bauwerk Siegbrücke, da dort viele verschiedenen Problematiken, wie eingeschränkte Resttragfähigkeit, erforderlicher 8-streifiger Neubau im FFH-Gebiet, Nähe zu weiteren Bauwerken und Hochspannungsfreileitungen, zu einem komplexen Problem, insbesondere bei der bauzeitlichen Verkehrsführung zusammentreffen. Um die technische Machbarkeit der Ausbauvarianten in diesem Bereich überprüfen zu können, muss bereits im frühen Planungsstadium eine sehr konkrete bauzeitliche Verkehrsführung und Baustellenverkehrsführung erstellt werden. Bisherige Leistungsfähigkeitsberechnungen zeigen neben dem regelrechten 6-streifigen Ausbaus zudem die Planung eines zusätzlichen Einfahrtstreifens zwischen AD Sankt Augustin-West und AS Troisdorf in Fahrtrichtung Köln (Einfahrt von der der A 560 auf die A 59). Bedarfsplanprojekt A 553 Das Bedarfsplanprojekt A 553 beschreibt eine neue 4 streifige Verbindung zwischen Wesseling (A 555) und Niederkassel (A 59). Entsprechend der festgelegten Vorzugsvariante (V6aT) soll ein Anschluss der geplanten neuen Rheinquerung "Rheinspange" im Bereich der Spicher Seen erfolgen. Planen mit BIM Building Information Modeling (BIM) beschreibt eine digitale Arbeitsmethode für das Planen, Bauen, Erhalten und Betreiben der Bundesfernstraßeninfrastruktur. Die vertragsgegenständliche Planung bzw. Ausführung ist durch den AN mittels der BIM-Methode modellbasiert zu erstellen. Die daraus resultierenden Anforderungen ergeben sich aus der hier folgenden Leistungsbeschreibung (LB), in denen die Anforderungen der BIM-Methodik in den AG-Informationsanforderungen (AIA) beschrieben und konkretisiert sind. Im weiteren Verlauf der hier vorliegenden Leistungsbeschreibung wird insbesondere auf die Anhänge der AIA verwiesen. Die Projektabwicklung erfolgt als modellbasierte BIM-Gesamtplanung aller beteiligten Fachgewerke unter Gesamt-Koordination eines extern beauftragten BIM-Gesamtkoordinators. Alle Planungs- und planungsrelevanten Daten für die Verkehrsanlage sind somit auch im OKSTRA-Format 2.022 (oder neuer) zu übergeben.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality50%
Die folgenden Teilaspekte dienen der Transparenz zur Entscheidungsfindung im Kriterium. Sie werden mit 0 bis 5 Punkten gewertet. Eine Rundung auf einen vollen Punktwert erfolgt erst in der Gesamtsumme. Dieser volle Punktwert des Kriteriums geht dann in die Wichtung ein. Die folgenden Punkte werden berücksichtigt: •Bestandsaufnahme (Plausibilität der Annahmen und Datengrundlagen) (Wichtung innerhalb des Kriteriums 10 %) •Identifikation kritischer Randbedingungen (Wichtung innerhalb des Kriteriums 30 %) •Aus Spiegelstrich 2 resultierende Lösungsansätze, incl. Schnittstellenmanagement und Risikoidentifikation und -behandlung (Wichtung innerhalb des Kriteriums 40 %) •Umsetzung der BIM-Methode im Projekt (Wichtung innerhalb des Kriteriums 20 %)
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Die folgenden Teilaspekte dienen der Transparenz zur Entscheidungsfind- ung im Kriterium. Sie werden mit 0 bis 5 Punkten gewertet. Eine Rundung auf einen vollen Punktwert erfolgt erst in der Gesamtsumme. Dieser volle Punktwert des Kriteriums geht dann in die Wichtung ein. Gewertet werden zu gleichen Teilen: •Personaleinsatzplan in Bezug auf die Umsetzung der Leistung •Anzahl und Verfügbarkeit des projektverantwortlichen Personals •Personalressourcen im Unternehmen •Vertreterregelungen Hinweis: Die eingereichten Konzepte werden Vertragsbestandteil.
- price30%
Honorar/Preis (endgültiges Angebot)