Planung und Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Kerpen
Bezirksregierung Köln · Köln, Deutschland · TED
- 19. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
- 18. Aug. 2026Zuschlag erteiltZuschlag an BOLLE System- und Modulbau GmbH · €12M
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Zusammenfassung
Die Bezirksregierung Köln beauftragt die Planung und den Bau einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für rund 700 Geflüchtete in Kerpen. Die Unterkunft soll in Containerbauweise auf einer erschlossenen Ackerfläche errichtet werden. Die Vertragslaufzeit beträgt 240 Tage, das Gebäude soll bis 2030 genutzt werden.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: BOLLE System- und Modulbau GmbH
Auftragswert
€12M
Zuschlag am
18. Aug. 2026
Beschreibung
Nicht nur aufgrund des Angriffskriegs in der Ukraine, auch aufgrund zahlreicher weiterer Konflikte auf der Welt nimmt die Zahl der sich auf der Flucht befindenden Menschen wei-ter zu. Dies ist nicht nur in den Kommunen spürbar, sondern auch das Land Nordrhein-Westfalen ist mit der herausfordernden Aufgabe konfrontiert, eine hohe Zahl Geflüchteter aufzunehmen und adäquat unterzubringen. Die bisherigen Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete sind weitgehend ausgeschöpft. Aufgrund dieser Situation müssen schnellstmöglich zusätzliche Unterbringungsplätze für Geflüchtete geschaffen werden. Die Deckung des Unterbringungsbedarfs erfolgt durch die Errichtung von Unterkünften in Containerbauweise. Übergreifendes Ziel ist eine funktional, wirtschaftlich und terminlich optimierte Lösung in möglichst kurzer Zeit.
Lose
1 LosGegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in der Kolpingstadt Kerpen. Es handelt sich um eine Landesunterkunft für rund 700 Personen, die auf einer unbebauten Ackerfläche entstehen soll. Das Grundstück ist erschlossen. Die Einrichtung soll voraussichtlich bis 2030 genutzt werden. Das derzeit als Acker genutzte Grundstück befindet sich im nordwestlichen Teil von Kerpen und hat eine Größe von insgesamt ca. 20.000 m2. Die Planungs- und Bauleistungen umfassen die erforderlichen Wohneinheiten einschließlich Sanitäranlagen, Bereiche für die Verwaltung der Einrichtung und Betreuungs- sowie Freizeitangebote für die Bewohner sowie Bereiche für die Verpflegung. Die Einrichtung soll als Containermodulbau errichtet werden. Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Den Vergabeunterlagen ist ein Entwurf des Vertrages (Anlage 6) beigefügt. Dieser stellt die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen der Vertragsparteien dar. Das Angebot ist auf Grundlage der Vorgaben und Regelungen der Funktionalen Leistungsbeschreibung, der Standortbezogenen Unterlagen und des Vertrages zu erstellen.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price700%
Die Bieter haben zur Darstellung der angebotenen Preise zwingend das Preisblatt zu verwenden. Das Preisblatt wird mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Die Preise sind wertungsrelevant. Für die Kalkulation aller durch den Bieter zu erbringenden Leistungen sind jeweils sämtliche Personal- und Sachkosten sowie sonstige Kosten inklusive aller Nebenkosten einzukalkulieren. Zu diesen Kosten gehören u.a. Personalkosten (z.B. Löhne und Gehälter inkl. Krankheitsvertretung und Zuschläge aller Art), Personalnebenkosten (z.B. Sozialversicherung und Beiträge zu Berufsgenossenschaften), kalkulatorische Kosten (z.B. Gewinn- und Risikozuschläge, Abschreibungen), Gemeinkosten (z. B. Versicherungen, Verwaltungskosten), Betriebsmittel (z.B. Fahrzeuge, Werkzeuge), Verbrauchsmaterialien und -stoffe (z.B. Putzlappen, Filter aller Art), Verschleißteile (z. B. Keilriemen, Kugellager), Betriebsstoffe (z.B. Kraftstoffe), Hilfsstoffe (z.B. Öle, Kältemittel) sowie sämtliche Ersatzteile und sonstige Kosten (z.B. Gebühren, Entsorgung). Es müssen grundsätzlich alle Nebenleistungen zu den beschriebenen Leistungen einkalkuliert werden. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechenden Nebenleistungen nicht explizit genannt werden, jedoch für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung notwendig sind. Sämtliche Vergütungsansprüche des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber für die Nutzungsrechtseinräumung sind in das Angebot einzukalkulieren und werden mit der Zahlung der Vergütung an den Auftragnehmer abgegolten. Das gilt auch bei Verlängerungen der gesetzlichen Schutzfrist durch den Gesetzgeber.
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Das Konzept soll in Textform auf nicht mehr als 20 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße mind. 11 beschrieben werden. In dem Konzept ist die angebotene Unterbringungseinrichtung skizzenhaft darzustellen und zu beschreiben. In dem Konzept sind hierzu folgende Themen darzustellen: ? Skizzenhafte Darstellung der einzelnen Funktionsbereiche, ? Anordnung von Containereinheiten auf dem Grundstück einschließlich Erschließung und Wegen und ? Beschreibung der angebotenen Containermodule inkl. Angaben zu Regelauf- bauten, Materialien, Oberflächen und technischen Merkmalen. Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maße das Konzept eine fachgerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistung in der ausgeschriebenen Qualität und Komplexität erwarten lässt.
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Das Konzept soll in Textform auf nicht mehr als 20 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße mind. 11 beschrieben werden. Darin hat der Bieter darzustellen, wie er die Umsetzung der Leistungen innerhalb der vorgesehenen Aus- führungsfristen sicherstellt. Die Terminsicherheit hat eine besondere Bedeutung im Projekt. Die Maßnahme muss bis zum 08. April 2027 abgeschlossen werden. Diese Fertigstellungsfrist muss von jedem Bieter zugesichert werden. Im Umsetzungskonzept sind folgende Themen zu erläutern: ? Projektorganisation ? Projektbezogene Herangehensweise und vorgesehene Arbeitsschritte ein- schließlich ihrer Abhängigkeiten ? Personaleinsatz in der Zeit (z.B. auf Basis eines Personalgebirges) ? Zeitliche Abhängigkeiten im Gesamtprojekt ? Termin- und Ablaufplan unter Einhaltung des vorgegebenen Rahmenterminplans als Mindestvorgabe ? Erläuterung der Maßnahmen zur Sicherstellung des Terminplans ? Ressourceneinsatz und die damit verbundenen Personal- und Betriebsmittel ? Produktions- bzw. Lieferkapazitäten ? Projektbezogene Maßnahmen zur Wahrung des Terminplans ? Entwicklung einer gezielten Risikostrategie. Hierzu gehören Risikomonitoring, Risikokommunikation und die damit in Verbindung stehende Entwicklung von möglichen Kompensationsmaßnahmen Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maße das Konzept eine termin- gerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistung in der ausgeschriebenen Qualität und Komplexität sowie einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lässt. Maßgeblich ist insbesondere, inwiefern die Darstellung erwarten lässt, dass die Leistung innerhalb der vorgesehenen Ausführungsfristen umgesetzt wird.