Planung einer Regenwasserbehandlungsanlage an der A 45 bei Schwerte-Westhofen
Die Autobahn GmbH des Bundes | NL Westfalen | AS Hagen · Hagen, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Hagen, beauftragt die Planung für den Umbau eines bestehenden Regenrückhaltebeckens zu einem Retentionsbodenfilterbecken an der A 45 bei Schwerte-Westhofen. Der Leistungsumfang umfasst die Objektplanung von Ingenieurbauwerken nach den Leistungsphasen 1 bis 6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie Leistungen des Building Information Modeling (BIM). Angebote können bis zum 29. September 2026 eingereicht werden.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
233-26-3023 Planung RWBA Wannebach II, A 45 Schwerte-Westhofen. Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI (Lph 1 bis 6) einschließlich BIM-Leistungen für den Umbau eines bestehenden Regenrückhaltebeckens zu einem Retentionsbodenfilterbecken.
Qualifikation
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Lose
1 LosA 45 - Planung Regenwasserbehandlungsanlage Wannebach 2
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality25%
2. Personaleinsatzkonzept (Kriterium B) Zuschlagskriterium B der Wertungsübersicht (Ziffer 0.5), Gewichtung insgesamt 25 %, aufgeteilt in zwei Unterkriterien mit je 12,5 % und einer Punkteskala von 0 bis 5. Die Ausführungen des Bieters zu ● personeller Besetzung, fachlichen Aufgaben und Projektorganigramm (Unterkriterium B1) sowie ● Personalverfügbarkeit, Ausfallvorsorge und zusätzlichen Ressourcen (Unterkriterium B2) sind als gesonderte, klar voneinander abgegrenzte Konzeptteile darzustellen und einzureichen. Eine Zusammenfassung in einem einheitlichen Dokument ist zulässig, sofern die Zuordnung der Ausführungen zu den Unterkriterien B1 und B2 eindeutig erkennbar ist. 2.1 Erläuterungen zu den erforderlichen Angaben im Angebot Der Bieter benennt im Angebot die Personen, die er im Auftragsfall für die Leistungserbringung einsetzen wird, und stellt deren Aufgaben und Erfahrungen in Form der nachfolgend beschriebenen Konzeptteile dar. Hinweis: Die Personen müssen dieselben Personen sein, welche bereits im Teilnahmewettbewerb benannt wurden. Die benannten Personen sind für die Leistungserbringung verbindlich. Ein Austausch ist nur aus wichtigem Grund zulässig, etwa bei Ausscheiden aus dem Unternehmen oder längerer Erkrankung. Der Austausch ist nur gegen eine Person zulässig, die über eine mindestens gleichwertige Ausbildung, Qualifikation und Berufserfahrung verfügt. Der Auftraggeber ist über den Austausch unverzüglich zu unterrichten; die Gleichwertigkeit ist unaufgefordert nachzuweisen. Die verbindlich zu benennende Person der Projektleitung ist der direkte Ansprechpartner des Auftraggebers für die gesamte Projektorganisation. Unterkriterium B1 - Personelle Besetzung, fachliche Aufgaben und Projektorganigramm Der Auftraggeber erwartet, dass Folgendes abgebildet bzw. berücksichtigt wird: ● Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit ihren fachlichen Aufgaben und Verantwortungsbereichen im Projekt und deren besondere Kenntnisse für das vorliegende Projekt ● Darstellung der für dieses Projekt einschlägigen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen der benannten Personen mit Bezug zur auftragsgegenständlichen Leistung, insbesondere zu Regenwasserbehandlungsanlagen, Retentionsbodenfiltern, zur Planung im Wasserschutzgebiet und zur BIM-Koordination, ● Projektorganigramm mit Darstellung der Zuordnung der Personen zu den Leistungsbereichen sowie der Vertretungsregelungen. Unterkriterium B2 - Personalverfügbarkeit, Ausfallvorsorge und zusätzliche Ressourcen Der Auftraggeber erwartet, dass Folgendes abgebildet bzw. berücksichtigt wird: ● Gewährleistung der Personalverfügbarkeit für die Projektbearbeitung über die gesamte Vertragslaufzeit, ● Vorsorge für vorhersehbare Ausfälle, etwa Urlaubszeiten, einschließlich der vorgesehenen Vertretungen, ● Vorsorge für unvorhersehbare Ausfälle, etwa krankheitsbedingter Art, einschließlich der Sicherstellung des Wissenstransfers, Projekt: A-09851-00 A45, Schwerte/Westhofen, Ausbau RWBA Wannebach II Leistung: 233-26-3023 RWBA Wannebach II – Planung 233-26-3023 - Anforderungen an die fachlichen Zuschlagskriterien | Seite 10 von 17 ● Bereitstellung weiterer personeller Ressourcen in zeitkritischen Phasen und bei Leistungsspitzen unter Angabe des hierfür verfügbaren Personals. 2.2 Mindestanforderungen an die Konzepte - entfällt - 2.3 Bewertungsmaßstab Berücksichtigt werden der unmittelbare Bezug der eingereichten Unterlagen zu den Randbedingungen und örtlichen Gegebenheiten des Projektes unter Bezugnahme auf die auftragsgegenständliche Leistung sowie die vollständige, widerspruchsfreie und inhaltlich logische Umsetzung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber vergibt für jedes der beiden Unterkriterien gesondert zwischen 0 und 5 Bewertungspunkten in ganzzahligen Punktwertstufen. Der Grad der Erfüllung im jeweiligen Unterkriterium wird wie folgt gewertet: Punkte Bewertungsstufe 5 Das Konzept erfüllt die Vorgaben vollständig und uneingeschränkt. Die Ausführungen übertreffen die Erwartungen erheblich und bringen zusätzliche, hilfreiche Erkenntnisse und Überlegungen ein. Die Ausführungen sind sehr gut schlüssig dargestellt und vollumfänglich auf das konkrete Projekt bezogen. Die Angaben lassen eine überdurchschnittlich gute Leistungserbringung erwarten. 4 Das Konzept erfüllt die Vorgaben vollständig und uneingeschränkt. Die Ausführungen übertreffen die Erwartungen. Sie sind schlüssig dargestellt und vollumfänglich auf das konkrete Projekt bezogen. Die Angaben lassen eine sehr gute Leistungserbringung erwarten. 3 Das Konzept erfüllt die Vorgaben überwiegend. Die Ausführungen entsprechen den Erwartungen, weisen aber vereinzelt geringfügige Defizite oder Schwächen auf und sind nicht durchgängig nachvollziehbar auf das Projekt bezogen. Die Angaben lassen noch eine gute Leistungserbringung erwarten. 2 Das Konzept erfüllt die Vorgaben nur zum Teil. Die Ausführungen bleiben hinter den Erwartungen zurück, weisen weitreichende bzw. gewichtige Defizite oder Schwächen auf und sind überwiegend nicht nachvollziehbar auf das Projekt bezogen; dies kann auch darauf beruhen, dass das Angebot hierzu nur zum Teil verwertbare Aussagen enthält. Die Angaben lassen eine weniger gute Leistungserbringung erwarten. 1 Das Konzept erfüllt die Vorgaben nur ansatzweise. Die Ausführungen bleiben erheblich hinter den Erwartungen zurück, weisen schwerwiegende Defizite oder Schwächen auf und sind nicht nachvollziehbar auf das Projekt bezogen; dies kann auch darauf beruhen, dass das Angebot hierzu nur sehr wenige verwertbare Aussagen enthält. Die Angaben lassen eine ungenügende Leistungserbringung erwarten. 0 Das Konzept erfüllt die Vorgaben nicht. Die Ausführungen sind in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend; dies kann auch darauf beruhen, dass das Angebot hierzu keine verwertbaren Aussagen enthält oder das Konzept nicht vorgelegt wurde. 2.4 Wertungsprinzip Der für d
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3. Organisationskonzept (Kriterium C) Zuschlagskriterium C der Wertungsübersicht (Ziffer 0.5), Gewichtung insgesamt 15 %, aufgeteilt in drei Unterkriterien mit je 5 % und einer Punkteskala von 0 bis 5. Die Ausführungen des Bieters zu ● Terminen und Fristen (Unterkriterium C1), ● Planungs- und Bearbeitungsprozessen inklusive Schnittstellen (Unterkriterium C2) und ● Projektkoordination (Unterkriterium C3) sind als gesonderte Konzepte je Unterkriterium darzustellen und einzureichen. Der Bieter hat sich mindestens zu den nachfolgend genannten Themen zu äußern. 3.1 Erläuterungen zu den erforderlichen Angaben im Angebot Unterkriterium C1 - Termine und Fristen Der Bieter hat einen detaillierten Phasenplan zu erstellen, der die Darstellung und Erläuterung der Maßnahmen zur Einhaltung der Termine und Fristen enthält. Der Auftraggeber erwartet, dass in dem Plan Folgendes abgebildet bzw. berücksichtigt wird: ● nachvollziehbare zeitliche Strukturierung des Projektes, ● kurze Beschreibung der vom Bieter gewählten Phasen mit Meilensteinen, ● Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung festgeschriebenen Anforderungen, unter anderem Fristen, Leistungen, Berichts- und Besprechungswesen sowie Randbedingungen und Zwangspunkte, ● Berücksichtigung der Zeitpunkte der Öffentlichkeitsbeteiligung, ● Strukturierung der für das Projekt vorgesehenen Leistungsbereiche, ● Abhängigkeiten der Leistungsbereiche und der zugeordneten Ressourcen. Der Plan wird gegebenenfalls im Rahmen des Verhandlungsverfahrens konkretisiert. Der mit dem Angebot eingereichte und gegebenenfalls im Rahmen der Verhandlungen konkretisierte Plan wird im Falle der Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Der Plan ist dem Auftraggeber bevorzugt im Format MS Project zur Verfügung zu stellen. Hinweis: Positiv bewertet werden insbesondere • eine schlüssige und realistische Terminplanung, • die nachvollziehbare Darstellung kritischer Bearbeitungsschritte und deren Abhängigkeiten, • die frühzeitige Einbindung von Genehmigungs-, Abstimmungs- und Beteiligungsprozessen, • die transparente Zuordnung von Ressourcen zu den einzelnen Projektphasen, • geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Terminverzögerungen sowie • die Nachvollziehbarkeit der vorgesehenen Terminsteuerung und Terminüberwachung. Unterkriterium C2 - Planungs- und Bearbeitungsprozesse inkl. Schnittstellen Es wird ein schriftliches Konzept erwartet, in dem die nachfolgend genannten Punkte nachvollziehbar verdeutlicht werden: ● Darstellung des Planungs- und Bearbeitungsprozesses ○ Darstellung kritischen Phasen, etwa der Fertigstellung von Unterlagen, ○ Gewährleistung der durchgängigen Bearbeitung in den kritischen Phasen durch eine geeignete Ablaufgestaltung; die personelle Verfügbarkeit selbst ist Gegenstand des Unterkriteriums B2 und wird hier nicht bewertet, ○ Darlegung aller notwendigen planerischen Schnittstellen, intern und extern, etwa zu Landschaftsplanung, Tragwerksplanung, Vermessung, Baugrundgutachter, Leitungsträgern und Wasserbehörden, ● Einbindung der BIM-Leistungen in den Planungs- und Bearbeitungsprozess entsprechend den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA). Die Darstellung und Erläuterung des gesamten Planungs- und Bearbeitungsprozesses soll in Text- und Planform erfolgen. Die Aufzählung umfasst den Mindestumfang und kann durch den Bieter ergänzt werden. Unterkriterium C3 - Projektkoordination Es wird ein schriftliches Konzept zur Koordination der Leistungserbringung erwartet, in dem die nachfolgend genannten Punkte nachvollziehbar verdeutlicht werden: ● Darstellung und Erläuterung der Koordination der Leistungserbringung mit Angaben zur Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und den anderen fachlich Beteiligten, ● phasenbezogene Aufgabenverteilung während der Leistungserbringung, ● Kommunikationswege, Abstimmungs- und Berichtsrhythmen sowie Eskalationswege gegenüber dem Auftraggeber und den anderen fachlich Beteiligten, ● Verfahren zur Entscheidungsfindung und zur Dokumentation getroffener Abstimmungen. Die personelle Aufbauorganisation des Auftragnehmers einschließlich Organigramm, Zuordnung der Personen zu den Leistungsbereichen und Vertretungsregelungen ist Gegenstand des Unterkriteriums B1 und wird hier nicht erneut bewertet.
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4. Auftragsbezogene Fachfragen im Bietergespräch (Kriterium D) Zuschlagskriterium D der Wertungsübersicht (Ziffer 0.5), Gewichtung insgesamt 20 %, aufgeteilt in fünf Fragen mit je 4 % und einer Punkteskala von 0 bis 5. 4.1 Erläuterungen zu den Fachfragen Die Bieter werden nach Abgabe des Angebots im Rahmen eines Bietergesprächs aufgefordert, fünf auftragsbezogene Fachfragen zu beantworten. Die Fachfragen werden vom Auftraggeber vordefiniert und sind für alle Bieter identisch. Die Fragestellungen werden den Bietern erstmalig im Bietergespräch mitgeteilt; die Themenbereiche sind nachfolgend abschließend benannt. Die Fragen sind von den Personen zu beantworten, die der Bieter im Angebot für die Auftragsausführung benannt hat. Am Bietergespräch nehmen teil: ● die Projektleitung, ● der verantwortliche Mitarbeiter Fachbereich Ingenieurbauwerke - Regenwasserbehandlungsanlagen, ● der verantwortliche Mitarbeiter Fachbereich Ingenieurbauwerke - BIM-Erfahrung / BIM- Koordination, ● der verantwortliche Mitarbeiter Fachbereich Ingenieurbauwerke - Tragwerksplanung, soweit der Bieter eine solche Person benannt hat. Da die Tragwerksplanung als optionale Leistung ausgeschrieben ist, ist die Teilnahme dieser Person keine Voraussetzung für die Bewertung. Ist eine der vorgenannten Personen am vereinbarten Termin aus wichtigem Grund verhindert, etwa infolge Erkrankung, so kann sie durch eine Person mit mindestens gleichwertiger Ausbildung, Qualifikation und Berufserfahrung vertreten werden. Die Vertretung ist dem Auftraggeber vor dem Termin mindestens in Textform anzuzeigen; die Gleichwertigkeit ist auf Verlangen nachzuweisen. Eine zulässige Vertretung führt zu keinem Punktabzug. Die Teilnahme der benannten Personen ist eine formale Anforderung an die Durchführung des Termins und als solche nicht Gegenstand der Punktbewertung. Nimmt eine Person weder selbst noch durch eine zulässige Vertretung teil, so findet der Termin gleichwohl statt. Die Fragen werden mit den anwesenden Personen behandelt und ausschließlich nach ihrem fachlichen Inhalt bewertet. Ein Anspruch auf Verlegung oder Nachholung des Termins besteht in diesem Fall nicht. Zu jeder Frage benennt der Auftraggeber nachfolgend die Personen, von denen eine federführende Beantwortung erwartet wird. Diese Zuordnung dient der Orientierung des Bieters und der Strukturierung des Gesprächs. Ergänzende Beiträge weiterer anwesender Teammitglieder sind zulässig und ausdrücklich erwünscht. Gewertet wird ausschließlich der fachliche Inhalt der Antwort. Die Fragen betreffen folgende Themenbereiche: ● Frage D1 - Koordination: Gewährleistung guter Kommunikation, Sicherstellung von Kosten-, Qualitäts- und Termintreue. Federführend erwartet: Projektleitung sowie verantwortlicher Mitarbeiter BIM-Erfahrung / BIM-Koordination. ● Frage D2 - Regenwasserbehandlungsanlage (RWBA): Umbau des Regenrückhaltebeckens in ein Retentionsbodenfilterbecken im Einklang mit Natur und Landschaft sowie unter Berücksichtigung der Lage im Wasserschutzgebiet. Federführend erwartet: verantwortlicher Mitarbeiter Regenwasserbehandlungsanlagen. ● Frage D3 - RWBA-Gelände: sinnvolle Verknüpfung von RiStWag-Abscheider, Retentionsbodenfilter und Versickerungsbecken. Federführend erwartet: verantwortlicher Mitarbeiter Regenwasserbehandlungsanlagen sowie verantwortlicher Mitarbeiter BIM-Erfahrung / BIM-Koordination. ● Frage D4 - RWBA-Variantenvergleich: Minimierung des Betriebs- und Unterhaltungsaufwands. Federführend erwartet: verantwortlicher Mitarbeiter Regenwasserbehandlungsanlagen sowie verantwortlicher Mitarbeiter BIM-Erfahrung / BIM-Koordination. ● Frage D5 - Grunderwerb: Flächenverfügbarkeit ausschließlich innerhalb der vorhandenen Bestandsflächen. Federführend erwartet: Projektleitung sowie verantwortlicher Mitarbeiter BIM- Erfahrung / BIM-Koordination. 4.2 Ablauf des Bietergesprächs Für das Bietergespräch gelten die nachfolgenden Rahmenbedingungen. Sie sind für alle Bieter identisch und gewährleisten die Gleichbehandlung. ● Terminfindung: Der Termin wird zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter abgestimmt. Der Auftraggeber schlägt hierzu Termine vor; der Bieter teilt seine Verfügbarkeit unverzüglich mit. Die Reihenfolge der Bietergespräche ergibt sich aus der Terminabstimmung und ist nicht wertungsrelevant. ● Ort und Form: Das Gespräch findet in Präsenz in den Räumen der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Hagen, statt. Eine Durchführung als Videokonferenz ist möglich, wenn Auftraggeber und Bieter dies einvernehmlich vereinbaren; in diesem Fall gelten die nachfolgenden Regelungen sinngemäß und die Teilnehmenden übertragen durchgehend Bild und Ton. ● Dauer: Für das Bietergespräch ist ein Zeitrahmen von insgesamt etwa 90 Minuten vorgesehen. ● Bekanntgabe der Fragen: Die Fachfragen werden den Teilnehmenden erst zu Beginn des Termins in Schriftform ausgehändigt. Eine vorherige Bekanntgabe erfolgt nicht. ● Vorbereitungszeit: Nach Aushändigung sämtlicher Fragen erhalten die Teilnehmenden eine gemeinsame Vorbereitungszeit von 20 Minuten. Der Bieter sagt zu, während dieser Zeit ausschließlich die mitgebrachten eigenen Unterlagen und die Vergabeunterlagen zu nutzen und weder nicht anwesende Personen hinzuzuziehen noch Recherche- oder Kommunikationsmittel einzusetzen. ● Beantwortung: Je Frage steht eine Antwortzeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung. Rückfragen des Auftraggebers zum Verständnis der Antwort sind zulässig und werden auf die Antwortzeit nicht angerechnet. ● Form der Beantwortung: Die Beantwortung erfolgt mündlich. Eine Präsentation ist weder erforderlich noch wertungsrelevant. Skizzen, die während des Gesprächs zur Erläuterung angefertigt werden, nimmt der Auftraggeber zur Dokum
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1. Preis (Kriterium A) Zuschlagskriterium A der Wertungsübersicht (Ziffer 0.5), Gewichtung 40 %, Punkteskala 0 bis 5. 1.1 Maßgebliche Wertungssumme Wertungssumme im Sinne dieser Regelung ist die vom Auftraggeber geprüfte Angebotssumme (netto) gemäß der Zusammenstellung des Leistungsverzeichnisses (Summe LV, netto). Sie umfasst die Titel 00 (Ingenieurbauwerke), 01 (BIM-Leistungen) und 02 (optionale Leistungen: Tragwerksplanung). Die optionalen Leistungen des Titels 02 fließen in die Wertungssumme ein, weil sie im Auftragsfall zu den angebotenen Preisen abgerufen werden und damit preisbildend sind. Ein Anspruch auf Beauftragung dieser Leistungen entsteht dadurch nicht. Maßgeblich ist die Angebotssumme des jeweils letzten im Verhandlungsverfahren abgegebenen Angebots (finales Angebot). Rechnerische Berichtigungen und Korrekturen im Rahmen der Angebotsprüfung werden vor der Wertung berücksichtigt. Die Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote nach § 60 VgV bleibt unberührt. 1.2 Berechnung der Bewertungspunkte Die Bewertungspunkte für den Preis werden nach folgender Formel ermittelt: P(A) = 5 × [ ( 2 × WSmin ) − WSBieter ] ÷ WSmin Dabei bedeuten: ● P(A) = Bewertungspunkte des Bieters im Zuschlagskriterium A (Preis), ● WSmin = niedrigste Wertungssumme aller in die Wertung einbezogenen Angebote, ● WSBieter = Wertungssumme des zu bewertenden Angebots. Für die Anwendung der Formel gilt: ● Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme erhält 5,00 Bewertungspunkte. ● Je Prozentpunkt, um den die Wertungssumme eines Angebots über der niedrigsten Wertungssumme liegt, verringert sich der Punktwert um 0,05 Punkte. ● Beträgt die Wertungssumme das Doppelte der niedrigsten Wertungssumme oder mehr, werden 0,00 Bewertungspunkte vergeben. Negative Punktwerte sind ausgeschlossen. ● Der Punktwert wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Abweichend von den Qualitätskriterien erfolgt beim Preis keine Rundung auf ganze Punktwertstufen. ● Liegt nur ein wertbares Angebot vor, so erhält dieses 5,00 Bewertungspunkte. Zur Veranschaulichung ergeben sich bei ausgewählten Preisverhältnissen die folgenden Punktwerte: Wertungssumme des Bieters, bezogen auf die niedrigste Wertungssumme Bewertungspunkte P(A) gewichtete Punkte (40 %) 100 % 5,00 40,00 105 % 4,75 38,00 110 % 4,50 36,00 125 % 3,75 30,00 150 % 2,50 20,00 175 % 1,25 10,00 200 % und mehr 0,00 0,00 Rechenbeispiel: Die niedrigste Wertungssumme beträgt 400.000,00 EUR, die Wertungssumme des zu bewertenden Angebots 460.000,00 EUR. Es ergibt sich P(A) = 5 × [ (2 × 400.000) − 460.000 ] ÷ 400.000 = 5 × 340.000 ÷ 400.000 = 4,25 Bewertungspunkte. Gewichtet ergeben sich 4,25 ÷ 5 × 40 = 34,00 Punkte. 1.3 Wertungsprinzip Der nach Ziffer 1.2 ermittelte Punktwert wird gemäß Ziffer 0.6 mit der Gewichtung von 40 % in die Gesamtwertung eingestellt und bildet den gewichteten Gesamtpunktwert im Zuschlagskriterium Preis (maximal 40,00 Punkte).