Personenbeförderung mit Omnibussen für die MVV-Regionalbuslinien 259 und 265
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · München, Deutschland · TED
- 20. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
Passende Ausschreibungen nicht mehr suchen müssen.
Sie bekommen von uns kostenlos drei aktuelle Ausschreibungen, die zu Ihrem Betrieb passen.
- Ohne Registrierung
- Rückmeldung in 1–2 Werktagen
In einem kurzen Telefonat klären wir, welche Aufträge wirklich zu Ihnen passen.
Sie erlauben uns mit dem Absenden, Ihnen passende Ausschreibungen per E-Mail zu schicken und Sie dazu einmal anzurufen. Sie können das jederzeit widerrufen. Datenschutz
Zusammenfassung
Die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH schreibt die Personenbeförderung mit Omnibussen für die Regionalbuslinien 259 und 265 aus. Der Auftrag umfasst den Linienverkehr von Dezember 2028 bis Dezember 2038 und erfolgt im offenen Verfahren nach § 15 VgV. Es handelt sich um ein Dienstleistungsprojekt ohne Angabe eines Auftragswertes im Originaldokument.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 259: Pasing Bf (S) (R) – Gräfelfing, Am Haag – Martinsried; Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 265: Pasing Bf (S) (R) – Gräfelfing – Steinkirchen - Planegg (S)
Lose
1 LosDer Landkreis München als Aufgabenträger, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien, die Verkehrsleistung der MVV-Regionalbuslinien 259 und 265 mit Wirkung zum 10.12.2028 bis 11.12.2038 im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV europaweit auszuschreiben (Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)). Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 259: Pasing Bf (S) (R) – Gräfelfing, Am Haag – Martinsried; Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 265: Pasing Bf (S) (R) – Gräfelfing – Steinkirchen - Planegg (S) Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen. Menge und Wert der Dienstleistung: MVV-Regionalbuslinie 259: - ca. 186.991 Nwkm/a - 3 Neufahrzeug 12 m Niederflur - ca. 15 Haltestellen - geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 12.600.000 bis 12.900.000 EUR. MVV-Regionalbuslinie 265: - ca. 293.504 Nwkm/a - 4 Neufahrzeug 12 m Niederflur - ca. 21 Haltestellen - geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 16.800.000 bis 17.200.000 EUR. Nähere Angaben zu Fahrplan bzw. Takt und den darüberhinausgehenden Informationen des Verkehrsvertrages finden Sie unter https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/ausschreibungen/index.html Zu näheren Angaben zu Qualitätszielen wird auf die Muster von Leistungsbeschreibung und Verkehrsvertrag verwiesen. https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/ausschreibungen/index.html Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen - Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)