Patronen 5,56 mm x 45 gegurtet, 200‑er Gurt (2 Doppelkern, 1 Leuchtspurt, 1 Hartkern)
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz, Germany · TED
Zeitplan
- 12. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung
Zusammenfassung
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr beschafft 5,56 mm x 45 mm Patronen mit einem 200‑er Gurt. Die Lieferung umfasst zwei Lose mit insgesamt ca. 4,19 Millionen Einzelstücken. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis. Die Angebotsfrist endet am 25. August 2026.
VergabeHero-Einschätzung
Die Bundeswehr kauft 5,56 mm x 45 mm Munition, die in 200‑er Gurt verpackt ist und aus zwei Doppelkernen, einem Leuchtspurt und einem Hartkern besteht. Die Beschaffung ist in zwei Lose aufgeteilt, wobei insgesamt rund 4,2 Millionen Patronen geliefert werden sollen. Der einzige Zuschlagsfaktor ist der Preis, sodass das günstigste Angebot gewinnt. Bieter müssen neben ihrem Angebot Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zu den Russland‑Sanktionen vorlegen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr)
Beschreibung
Patronen 5,56mm x 45 gegurtet Verhältnis: 2 Doppelkern - 1 Leuchtspurt - 1 Hartkern, 200er Gurt (AA67) Doppelkern DM11A1; Leuchtspur DM21A1; Hartkern DM31A1
Qualifikation
3 Punkte- Unterzeichnung der Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034)
- Abgabe der Erklärung zu Art.5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland‑Sanktionen)
- Einreichung aller geforderten Teilnahmebedingungen gemäß §22 VSVgV
Eignungskriterien (Volltext)
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) abgeben. Die Erklärung hat alle Ausschlussgründe des § 123 und § 124 GWB zu umfassen. Es ist auch die beigefügte Erklärung im Hinblick auf Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung abzugeben. Die Vorlage dieser obligatorischen Erklärungen mittels BAAINBw-B-V 034 und der Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dient der Bewertung des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu überprüfen. Sofern geforderte Teilnahmebedingungen nicht vollständig eingereicht wurden, kann der Auftraggeber nach den Bedingungen des § 22 VSVgV sowie den Maßgaben der geltenden Rechtsprechung nachfordern.
Lose
2 Lote2.535.134 EA
1.650.000 EA
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
- price100%
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.