Operative IT‑Beratungsleistungen für Automatisierung, Multicloud, agile Zusammenarbeit und HR‑Digitalisierung
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · Nürnberg, Deutschland · TED
Zusammenfassung
Die Bundesagentur für Arbeit beauftragt operative IT‑Beratungsleistungen, die Beratung, Bewertung und Unterstützung bei der Konzeption von Automatisierungs‑ und Digitalisierungsprojekten umfassen. Die Leistungen decken Themen wie Automatisierung, hybride Multicloud‑Strategien, agile Zusammenarbeit und die Transformation von HR‑IT‑Systemen ab. Das Los hat eine Laufzeit von 1080 Tagen (ca. drei Jahre). Der geschätzte Auftragswert wird nicht angegeben.
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Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Auftragsgegenstand sind operative IT-Beratungsleistungen diese umfassen insbesondere Beratung, Bewertung, Untersuchung und Unterstützung bei der Konzeption zu nachfolgenden Themenblöcken: • Automatisierung in der Bundesagentur für Arbeit • Human Friendly Automation in der Bundesagentur für Arbeit • Befähigung der Organisation zu Automatisierungsthemen • Die IT der BA in der Hybriden Multicloud • Umorganisation • Agile Zusammenarbeit • HR Digitalisierung und Transformation von HR-IT-Systemen und Prozessen
Qualifikation
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemein-schaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung ein-gereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Liefe-ranten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffent-liche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Lose
1 LosBeschaffungsgegenstand ist ein Kontingent an Beratungsunterstützung, ohne Abnahmeverpflichtung, im Rahmen für Projekte und Linientätigkeiten mit IT Bezug. Die zu erbringenden operativen Beratungsleistungen sollen dabei unterstützen, schnell und effektiv auf kurzfristige Anforderungen mit IT-Bezug reagieren zu können, die durch neue oder veränderte Geschäftsprozesse entstehen. Strategische Beratungsleistungen sind nicht im Rahmen dieses Vertrags zu erbringen. Strategische Beratungsleistungen können jedoch die Grundlage für die hier zu erbringenden operativen Beratungsleistungen sein. Der Auftragsgegenstand umfasst dabei insbesondere Beratung, Bewertung, Untersuchung und Unterstützung bei der Konzeption zu nachfolgenden Themenblöcken: 1. Automatisierung in der Bundesagentur für Arbeit 2. Human Friendly Automation in der Bundesagentur für Arbeit 3. Befähigung der Organisation zu Automatisierungsthemen 4. Die IT der BA in der Hybriden Multicloud 5. Umorganisation 6. Agile Zusammenarbeit 7. HR Digitalisierung und Transformation von HR-IT-Systemen und Prozessen Die Beratungsleistung wird in die Themenbereiche HR Transformation, Automatisierung und Cloud unterteilt. Dabei ist der HR-Transformationsberater vornehmlich für die Themenblöcke 5, 6 und 7, der Automatisierungsberater vornehmlich für die Themenblöcke 1, 2 und 3 und der Cloudberater vornehmlich für den Themenblock 4 zuständig. Ziel der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag mit den drei wirtschaftlichsten Bietern. Die drei Bieter mit dem besten Leistungs-/Preisverhältnis erhalten den Zuschlag Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Leistungszeitraum beginnt ebenfalls mit Zuschlagserteilung, frühestens jedoch zum 08.12.2026, und endet nach Ablauf von 36 Kalendermonaten, gleichzeitig mit der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die geschätzte Abrufmenge über den gesamten Leistungszeitraum hinweg beläuft sich auf ca. 39.000 Personenstunden (PS) das sind 3.900 (Personentage- PT). Ein PT entspricht dabei 10 PS. Die geschätzte Abrufmenge kann, abhängig von den fachlichen Notwendigkeiten und den haushaltsmäßigen Gegebenheiten, über- oder unterschritten werden und im Jahresverlauf schwanken. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Höchstmenge für diese Beschaffung beläuft sich auf 4680 PT. Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price50%
UfAB-Wertung (einfach)
- quality50%
einfache Richtwertmethode (UfAB-Wertung)