Zusammenfassung
Das Landratsamt Bautzen sucht einen Träger der freien Jugendhilfe für die Konzeption und Durchführung einer Offenen Jugendwerkstatt in Hoyerswerda im Jahr 2026. Die Maßnahme kombiniert Eingliederungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und III (85 Prozent) mit Leistungen der Jugendberufshilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII (15 Prozent). Die Bewerbungsfrist endet am 22. September 2026.
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Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Offene Jugendwerkstatt 2026
Qualifikation
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen von § 56 VgV.Eine Nachforderung des Angebotsschreibens sowie Teilen davon und/ oder des Leistungsverzeichnisses sowie Teilen davon erfolgt nicht. Eine Nachforderung fehlender Preisangaben bleibt hiervon unberührt.
Lose
1 LosOffene Jugendwerkstatt gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. § 16 h SGB II i.V.m § 45 Absatz 1 Nr. 1 SGB III i.V.m. § 13 SGB VIII: Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme welche sich aus 85 % Eingliederungsleistungen nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III und 15 % Leistungen der Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII zusammensetzt. Die Anerkennung des Auftragnehmers als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wird vorausgesetzt. Die Offene Jugendwerkstatt soll junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, langfristig an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen. Ressourcen sollen erkannt und gestärkt, vorhandene Hemmnisse verringert bzw. beseitigt und Kompetenzen erworben werden, um die Teilnehmer auf berufliche Folgemaßnahmen oder die Vermittlung in Ausbildung/ Arbeit vorzubereiten. Die berufliche Integration ist ein Fernziel, auf das zielgerichtet und konsequent zugearbeitet werden soll. Die Teilnehmer sollen einen leichten Zugang zum Angebot der Offenen Jugendwerkstatt haben. Es wird ein niedrigschwelliger Ansatz verfolgt. Die sozialpädagogische Arbeit mit den Teilnehmern bildet einen Schwerpunkt. Aufsuchende Arbeit steht bei Bedarf sowohl beim leichten Zugang zum Angebot der Offenen Jugendwerkstatt, als auch während der Teilnahme an der Offenen Jugendwerkstatt im Fokus. Die Ziele der Maßnahme sind individuell im Rahmen der Hilfeplanung zu vereinbaren. Wesentliche mittel- und langfristige Ziele sind: Entwicklung von Zuverlässigkeit und Durchhaltevermögen; Entwicklung und Festigung einer Tagesstruktur; Stärkung der Persönlichkeit; Übernahme und Stärkung von Eigenverantwortung; soziale, gesellschaftliche und kulturelle Integration; Steigerung der Belastbarkeit; Aufbau und Festigung einer Lern- und Arbeitsmotivation; bei Bedarf Entwicklung von Motivation zur Teilnahme am Angebot der Offenen Jugendwerkstatt mittels aufsuchender Arbeit. Bei minderjährigen Teilnehmern werden die Sorgeberechtigten in die Hilfeplanung intensiv mit einbezogen, um so eine ganzheitliche Unterstützung des Entwicklungsprozesses der Teilnehmer zu fördern. Die Maßnahme ersetzt bzw. kompensiert nicht die allgemeine Schulpflicht der jungen Menschen. Zielgruppe: Die Offene Jugendwerkstatt richtet sich an benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene ab 15 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, mit komplexen Problemlagen und einer häufig instabilen persönlichen Situation. Zur Zielgruppe gehören auch Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund. Hier liegen zum einen Sprachbarrieren und viele Unsicherheiten bezüglich des Lebens, Arbeitens und des Ausbildungssystems in Deutschland vor, zum anderen gilt es aber auch Fluchterfahrungen zu be- und verarbeiten. Zielgruppe können auch erwerbsfähige, hilfebedürftige junge Menschen im SGB II-Leistungsbezug sein, die ihren Meldepflichten und Beratungsterminen in der Eingliederung des Jobcenters nicht nachkommen und sich der Zusammenarbeit mit dem Fallmanager entziehen. In die offene Jugendwerkstatt können auch Teilnehmer integriert werden, die keine Leistungen nach SGB II beantragt haben, wenn die Voraussetzungen der Leistungsberechtigung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen. Maßnahmeort ist Hoyerswerda. Als zusätzliche Maßnahmeorte gelten aufgrund der aufsuchenden Hilfen die Aufenthaltsorte der Teilnehmer, i. d. R. Wohnsitz, der gewöhnliche und/oder der tatsächliche Aufenthalt sowie bei Bedarf auch Orte, an denen sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung erfolgt, z. B. Beratungsstellen, Behörden und sonstige Netzwerkpartner. Personalschlüssel: Sozialpädagoge: 1,75 VzÄ; Anleiter d. Maßnahme: 1 VzÄ. Der im Personalschlüssel abgebildete Wert „1“ entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die Maßnahme ist für insgesamt 12 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Die Wochenstundenzahl der Teilnehmer beträgt maximal 20 Stunden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- quality
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt mittels der Erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018, wie in der Matrix dargestellt. Dabei wird die Leistung in drei Wertungsbereiche eingeteilt. Diese fliesen zu folgenden Anteilen in die Leistungsbewertung ein: 1. Wertungsbereich - Inhalt, Methode, Strategie zu 40 %; 2. Wertungsbereich - personelle und sächliche Ressourcen zu 35 % und 3. Wertungsbereich - Trägerkriterien zu 25 %. Die einzelnen Unterkriterien und deren Gewichtung ergeben sich aus den Bewerberbedingungen und der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix.