Ökostrom- und Erdgasbelieferung 2027–2029 mit Verlängerungsoption
Landratsamt Saale-Orla-Kreis · Schleiz, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Der Saale-Orla-Kreis schreibt die Lieferung von Ökostrom und Erdgas aus, aufgeteilt in zwei separate Lose. Die Versorgung beginnt am 1. Januar 2027 und läuft bis Ende 2029, mit einer optionalen Verlängerung für 2030 und 2031. Das Landratsamt Schleiz bewertet Angebote primär nach Energiekosten, berücksichtigt aber auch Mengentoleranzgrenzen und Serviceentgelte.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Ausschreibung Ökostrom- und Erdgasbelieferung ab 01.01.2027 des Saale-Orla-Kreises 2027-2029 (Optional 2030/2031)
Qualifikation
s. Vergabeunterlagen
Lose
2 LoseÖkostrombelieferung
Erdgasbelieferung
Zuschlagskriterien
8 Kriterien- price700%
Vertragslaufzeit 2027-2029 Niedrigste Energiekosten max. 700 Punkte Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“)
- price150%
Verlängerungsoption 2030+2031 Niedrigste Energiekosten max. 150 Punkte Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“)
- cost100%
Prozentuale Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze max. 100 Punkte Dem Bieter wird gestatten, dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe eine Mengentoleranzgrenze abzugeben. Der Mindeststandard ist 10%. < 10 % → Angebot wird nicht gewertet. Bewertung Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze: < 10% = Keine Bewertung >= 10% = 20 Punkte >= 20% = 70 Punkte 100 % (flexibel) = 100 Punkte
- cost50%
Dienstleistungsentgelt Mehr-/Mindermengenabnahme Sofern der Bieter ein Dienstleisterentgelt für die Abrechnung der Mehr-/Mindermengentoleranz berechnet, wird dieses wie folgt bewertet: = 0,000 ct/kWh bzw. uneingeschränkte Mehr-/Mindermengentoleranz von 100 %= 50 Punkte <= 0,200 ct/kWh = 20 Punkte <= 0,400 ct/kWh = 5 Punkte mehr als 0,400 ct/kWh = 0 Punkte
- price700%
Vertragslaufzeit 2027-2029 Niedrigste Energiekosten max. 700 Punkte Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“)
- price150%
Verlängerungsoption 2030+2031 Niedrigste Energiekosten max. 150 Punkte Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“)
- cost100%
Prozentuale Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze max. 100 Punkte Dem Bieter wird gestatten, dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe eine Mengentoleranzgrenze abzugeben. Der Mindeststandard ist 10%. < 10 % → Angebot wird nicht gewertet. Bewertung Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze: < 10% = Keine Bewertung >= 10% = 20 Punkte >= 20% = 70 Punkte 100 % (flexibel) = 100 Punkte
- cost50%
Dienstleistungsentgelt Mehr-/Mindermengenabnahme Sofern der Bieter ein Dienstleisterentgelt für die Abrechnung der Mehr-/Mindermengentoleranz berechnet, wird dieses wie folgt bewertet: = 0,000 ct/kWh bzw. uneingeschränkte Mehr-/Mindermengentoleranz von 100 %= 50 Punkte <= 0,200 ct/kWh = 20 Punkte <= 0,400 ct/kWh = 5 Punkte mehr als 0,400 ct/kWh = 0 Punkte