Ökologische Untersuchungen Benthos und Fische in der Nordsee-Ausschließlichen Wirtschaftszone
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie · Hamburg, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) vergibt Leistungen für ökologische Untersuchungen der Meereslebensräume (Benthos) und Fischbestände in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee. Die schiffsgestützten Untersuchungen dienen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergieanlagen gemäß Windenergie-auf-See-Gesetz und sollen bis 2040 mehrere Untersuchungsgebiete in den Zonen 2 bis 5 der Nordsee abdecken. Die ersten Untersuchungen finden im Gebiet N-16 von September 2027 bis November 2028 statt, mit Zwischenberichten bis September 2028 und Abschlussberichten bis März 2029.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) untersucht nach §§ 9 ff. WindSeeG die im Flächenentwicklungsplan zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bebauung mit Windenergieanlagen ausgewiesenen Flächen. Dabei werden Meeresumwelt, Baugrund, Wind- und ozeanographische Verhältnisse, sowie die verkehrliche Eignung des Gebietes untersucht und hierüber Berichte erstellt. Das BSH prüft, unter anderem auf Grundlage der Informationen aus diesen Untersuchungen, die Eignung der Fläche. Kommt das BSH zu dem Ergebnis, dass die Fläche geeignet ist, so stellt es die Eignung per Rechtsverordnung fest und die Untersuchungsergebnisse werden der BNetzA für das Ausschreibungsverfahren übermittelt. Weiterhin werden die Ergebnisse über das Datenportal zur Flächenvoruntersuchung bereitgestellt. Nähere Informationen zur Voruntersuchung unter anderem zum Untersuchungsrahmen sind unter https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Flaechenvoruntersuchung/flaechenvoruntersuchung_node.html zu finden. Bei den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um solche, die der Untersuchung der Meeresumwelt im Sinne von § 9 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und Sätze 2 und 3 Nr. 1 WindSeeG dienen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von ökologischen Untersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische in der Deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee für die Flächenvoruntersuchung in Anlehnung an das aktuelle „Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt“ (StUK4; Download möglich unter: https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards/Standard-Auswirkungen-Offshore-Windenergieanlagen-Meeresumwelt.html?nn=281004). 5 Die Leistungen für die Flächen entsprechen denen beispielhaft für den Untersuchungsraum N-16_Ost beschriebenen. Die vom Gesamtvertrag erfassten Flächen sind die Flächen, die in den Zonen 2 bis 5 der Nordsee (siehe Abbildung 1) in weiteren FEP-Fortschreibungen als zentral vorzuuntersuchende Flächen festgelegt werden, die bis zum Jahr 2040 zur Ausschreibung gereiht sind bzw. werden. Für die jährlichen Ausschreibungsvolumina wird auf § 2a WindSeeG sowie den jeweils geltenden Flächenentwicklungsplan verwiesen. Das Untersuchungsprogramm umfasst schiffsgestützte Untersuchungen der Fischfauna und des Benthos. Die Untersuchungsergebnisse werden in flächenbezogenen Berichten zu dokumentieren sein. Die ersten Untersuchungen aus diesem Gesamtvertrag finden innerhalb des Gebietes N-16 und im Zeitraum von 01.09.2027 bis 30.11.2028 statt. Die Erstellung der Berichte für die ersten Untersuchungen muss wie folgt abgeschlossen sein: Zwischenberichte bis spätestens zum: 30.09.2028 Abschlussberichte bis spätestens zum: 31.03.2029
Qualifikation
Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt per Eigenerklärung (Anlage B_Eigenerklärung Eignung, Punkt 4). Neben den Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB gelten ggf. weitere Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen zu finden sind. Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt per Eigenerklärung (Anlage B_Eigenerklärung Eignung, Punkt 4) Erklärung entsprechend § 124 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt per Eigenerklärung (Anlage B_Eigenerklärung Eignung, Punkt 5.2) Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern.
Lose
1 LosDas Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) untersucht nach §§ 9 ff. WindSeeG die im Flächenentwicklungsplan zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bebauung mit Windenergieanlagen ausgewiesenen Flächen. Dabei werden Meeresumwelt, Baugrund, Wind- und ozeanographische Verhältnisse, sowie die verkehrliche Eignung des Gebietes untersucht und hierüber Berichte erstellt. Das BSH prüft, unter anderem auf Grundlage der Informationen aus diesen Untersuchungen, die Eignung der Fläche. Kommt das BSH zu dem Ergebnis, dass die Fläche geeignet ist, so stellt es die Eignung per Rechtsverordnung fest und die Untersuchungsergebnisse werden der BNetzA für das Ausschreibungsverfahren übermittelt. Weiterhin werden die Ergebnisse über das Datenportal zur Flächenvoruntersuchung bereitgestellt. Nähere Informationen zur Voruntersuchung unter anderem zum Untersuchungsrahmen sind unter https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Flaechenvoruntersuchung/flaechenvoruntersuchung_node.html zu finden. Bei den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um solche, die der Untersuchung der Meeresumwelt im Sinne von § 9 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und Sätze 2 und 3 Nr. 1 WindSeeG dienen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von ökologischen Untersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische in der Deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee für die Flächenvoruntersuchung in Anlehnung an das aktuelle „Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt“ (StUK4; Download möglich unter: https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards/Standard-Auswirkungen-Offshore-Windenergieanlagen-Meeresumwelt.html?nn=281004). 5 Die Leistungen für die Flächen entsprechen denen beispielhaft für den Untersuchungsraum N-16_Ost beschriebenen. Die vom Gesamtvertrag erfassten Flächen sind die Flächen, die in den Zonen 2 bis 5 der Nordsee (siehe Abbildung 1) in weiteren FEP-Fortschreibungen als zentral vorzuuntersuchende Flächen festgelegt werden, die bis zum Jahr 2040 zur Ausschreibung gereiht sind bzw. werden. Für die jährlichen Ausschreibungsvolumina wird auf § 2a WindSeeG sowie den jeweils geltenden Flächenentwicklungsplan verwiesen. Das Untersuchungsprogramm umfasst schiffsgestützte Untersuchungen der Fischfauna und des Benthos. Die Untersuchungsergebnisse werden in flächenbezogenen Berichten zu dokumentieren sein. Die ersten Untersuchungen aus diesem Gesamtvertrag finden innerhalb des Gebietes N-16 und im Zeitraum von 01.09.2027 bis 30.11.2028 statt. Die Erstellung der Berichte für die ersten Untersuchungen muss wie folgt abgeschlossen sein: Zwischenberichte bis spätestens zum: 30.09.2028 Abschlussberichte bis spätestens zum: 31.03.2029