- 26. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
- 15. Juli 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Hahn Architekten · €227k
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Zusammenfassung
Die Gemeinde Eppelborn sucht einen Objektplaner für die Sanierung und den Umbau der Borrwieshalle in Dirmingen. Die Leistungen umfassen zunächst die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1–3 nach HOAI), mit optionalen weiteren Phasen bis zur Objektbetreuung. Der Umfang der Maßnahmen hängt von der Bewilligung von Fördermitteln ab: Mindestens werden zwingend erforderliche Sanierungen (Dach, Fenster, Treppenraum, Brandschutz, Toiletten) umgesetzt; optional kommen weitere Maßnahmen hinzu, falls das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten bewilligt wird. Die Bearbeitung ist mit 360 Tagen veranschlagt und wird in Saarland durchgeführt.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Hahn Architekten
Auftragswert
€227k
Zuschlag am
15. Juli 2026
Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Objektplanung. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen . Maßnahmen: Erneuerung des Dachtragwerks Erneuerung der Fenster in Abstimmung des Brandschutzes (Rauchableitung) Herstellen des Treppenraumes als notwendiger Treppenraum inkl. Nachrüstung RWA im Treppenraum (Brandschutz) Rückbau und Ergänzung der Toilettenanlage (in Abstimmung mit TGA) Stillgelegter Proberaum im UG, Schaffung eines neuen Zugangs als Fluchtweg Herstellung einer Versammlungsstätte nach VStättVO inkl. Ertüchtigung der Decken (Statik) Enge Abstimmung mit Tragwerksplanung, TGA (HLS und ELT) und Brandschutz. Es erfolgt eine leistungsstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Stufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Grundsätzlich sollen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle erfolgen. Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)).
Lose
1 LosVergeben werden sollte die Objektplanung gemäß § 34 HOAI. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leisungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Die anrechenbaren Kosten für die Objektplanung belaufen sich auf 1.217.650,00 € (netto). Dies bezieht sich auf den o.b. Stufe 1 (Grundstufe) der in jedem Fall notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Wie oben beschrieben, soll optional die Lösung angeboten werden, die die Maßnahmen des o.b. Stufe 2 umfasst. Die anrechenbaren Kosten für die Umsetzung von Stufe 1 (Grundstufe)+Stufe 2 belaufen sich auf 1.589.575,00 € (netto). Vergeben werden sollen in weiteren EU-weit ausgeschriebenen Vergabeverfahren außerdem die Planung der technischen Anlagen und die Tragwerksplanung. Vergeben werden außerdem gesondert die Planungsleistungen für den Brandschutz.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality350%
Personelle Besetzung (Kriterium Z-1.1): Die Angaben zur personellen Besetzung sind in das Formblatt 4 (Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV), siehe Anlage3, einzutragen. Die Bewertung der Kriterien Z-1.1a - Z-1.1c werden anhand der Eintragungen in dieses Formblatt vorgenommen. Folgende Angaben sind als Eigenerklärungen (Formblatt 4, Anlage3) dazulegen: Z-1.1a: Projektleiter (10/35) - Name - Qualifikation als Architekt/beratender Ingenieur (Hochbau) - Berufserfahrung als Architekt/beratender Ingenieur (Hochbau) - im Falle von Bietergemeinschaften: Bürozugehörigkeit Z-1.1b: Stellvertretender Projektleiter (5/35) - Name - Qualifikation als Architekt/beratender Ingenieur (Hochbau) - Berufserfahrung als Architekt/beratender Ingenieur (Hochbau) - im Falle von Bietergemeinschaften: Bürozugehörigkeit Z-1.1c: Bauleiter (10/35) - Name - Qualifikation als Architekt/beratender Ingenieur (Hochbau) - Berufserfahrung als Bauleiter - im Falle von Bietergemeinschaften: Bürozugehörigkeit. Die Angaben zu Kriterium Z-1.1d sind in Formblatt 8, Anlage3, einzutragen. Z-1.1d: Beschreibung der Maßnahmen/Erläuterungen zur Gewährleistung der Redundanz der wesentlichen personellen Positionen im Projekt (Projektleitung, Bauleitung) (Gewichtung 10/35) Näheres hierzu siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskriterien.pdf Maximal erreichbare Punktzahl bei Z-1.1 (gesamt): 350
- quality300%
Projektstruktur: Im Rahmen des schriftlichen Konzeptes (einzutragen in das betreffende Formblatt; maximal 1 DIN-A-4 Seite) ist dazulegen: Beschreibung der Maßnahmen/Erläuterungen zur Gewährleistung der: Z-1.2a Örtlichen Präsenz während der Bauphase (Formblatt 9, Anlage3), (15/30) Z-1.2b Besprechungsturnus während Planungs- und Bauphase (incl. Beteiligte der Besprechungen, Besprechungen in Präsenz oder Videokonferenzen, Häufigkeit/Rhythmus der Besprechungen) (Formblatt 10, Anlage3), (15/30) Näheres hierzu siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskriterien.pdf Maximal erreichbare Punktzahl bei Z-1.2 (gesamt): 300
- price350%
Honorarangebot: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die maximalen Punkte. Angebote, deren Preis mehr als 50 % über dem niedrigsten Angebot liegen, erhalten 0 Punkte Die zwischen diesen beiden Werten (Minimal- und Maximalwert) liegenden Angebote werden nach ihrem jeweiligen Abstand zum Minimal- und Maximalwert linear interpoliert. Maximal erreichbare Punktzahl bei Z-1.3: 350