Objektplanung für Umbau und Sanierung der Kindertagesstätte Seepferdchen
Gemeinde Dümmer über Amt Stralendorf · Stralendorf, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Gemeinde Dümmer, vertreten durch das Amt Stralendorf, sucht Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der bestehenden Kindertagesstätte „Seepferdchen“ in Dümmer. Die Einrichtung soll künftig 55 Kinder aufnehmen, darunter 10 Krippenkinder und 45 Kindergartenkinder, und bauliche sowie brandschutztechnische Mängel sollen behoben werden. Gegenstand sind die Gebäude- und Innenraumplanung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Leistungsphasen 2 bis 8; die Leistungsphasen 2 bis 4 werden sofort beauftragt, die Leistungsphasen 5 bis 8 nur nach Bewilligung von Fördermitteln. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Die Gemeinde Dümmer beabsichtigt aufgrund demografischer Veränderungen und bestehender baulicher und brandschutztechnischer Mängel den Umbau und die Sanierung der bestehenden Kindertagesstätte „Seepferdchen“. Derzeit werden alle drei Geschosse des Vorderhauses, ein Teil des hofseitigen Gebäudes und der neue Verbinder von der KITA genutzt. Ein weiterer Teil des hofseitigen Gebäudes wird durch die Gemeinde genutzt. Diese Nutzung soll zukünftig entfallen und der Gebäudeanteil dann der KITA zugeordnet werden. Die geplante Kindertagesstätte ist für die Betreuung von 55 Kindern ausgelegt. Die Zusammenstellung der einzelnen Bereiche stellt sich dabei wie folgt dar: - 10 Krippenkinder - 45 Kindergartenkinder, davon jeweils 3 Gruppen mit je 15 Kindern Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Objektplanung Gebäude gem. HOAI 2021 Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2-8. Die Beauftragung der Stufe 1 (LPH 1-4) erfolgt sofort, die Beauftragung der Stufe 2 (LPH 5-8) erfolgt nach Bewilligung von Fördermitteln. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht.
Qualifikation
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: - Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und aufgrund von Eintragungen im Wettbewerbsregister lt. WRegG und im Ausschlussregister lt. TVgG M-V - fehlende Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. §13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen) - fehlende Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), fehlende Erklärung nach § 8Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und fehlende Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen)(Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO2022_576 - 2022-11 Es werden fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.
Lose
1 LosDie Gemeinde Dümmer beabsichtigt aufgrund demografischer Veränderungen und bestehender baulicher und brandschutztechnischer Mängel den Umbau und die Sanierung der bestehenden Kindertagesstätte „Seepferdchen“. Derzeit werden alle drei Geschosse des Vorderhauses, ein Teil des hofseitigen Gebäudes und der neue Verbinder von der KITA genutzt. Ein weiterer Teil des hofseitigen Gebäudes wird durch die Gemeinde genutzt. Diese Nutzung soll zukünftig entfallen und der Gebäudeanteil dann der KITA zugeordnet werden. Die geplante Kindertagesstätte ist für die Betreuung von 55 Kindern ausgelegt. Die Zusammenstellung der einzelnen Bereiche stellt sich dabei wie folgt dar: - 10 Krippenkinder - 45 Kindergartenkinder, davon jeweils 3 Gruppen mit je 15 Kindern Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Objektplanung Gebäude gem. HOAI 2021 Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2-8. Die Beauftragung der Stufe 1 (LPH 1-4) erfolgt sofort, die Beauftragung der Stufe 2 (LPH 5-8) erfolgt nach Bewilligung von Fördermitteln. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- quality20%
Darlegung zur Absicherung der Baustellenpräsenz (Erreichbarkeit / Reaktionszeit)
- quality10%
Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen
- price40%
Für die Angebotswertung wird das Honorar (in EURO netto) nach folgender Formel normiert. Punktzahl = 5 x niedrigster Preis / angebotener Preis Die Punktermittlung erfolgt mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
- quality20%
Darstellung des geplanten Personaleinsatzes für die einzelnen Leistungsabschnitte, Sicherstellung der Aufgabenerfüllung, Vertretungsregelungen
- quality10%
Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit