Objektplanung (Architektur) für Sanierungen und Umbauten von Bestandsgebäuden des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf
KFE Klinik Facility-Management Eppendorf GmbH · Hamburg, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die KFE Klinik Facility-Management Eppendorf GmbH vergibt einen Rahmenvertrag für die Objektplanung (Architektur) von Sanierungs- und Umbauprojekten an den Bestandsgebäuden des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. Das Auftragsvolumen liegt zwischen 5.000 EUR und maximal 1,5 Mio. EUR netto über eine Laufzeit von bis zu vier Jahren (zwei Jahre Festlaufzeit plus zweijährige Verlängerungsoption). Es sollen drei Rahmenvertragspartner ausgewählt werden, die bei jedem dritten Einzelauftrag ohne erneutes Vergabeverfahren beauftragt werden.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Rahmenvertrag der Objektplanung (Architektur) für alle Sanierungen/-Umbauten der Bestandsgebäude auf dem Gelände des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) bis zu einem Projektvolumen von < EUR 1,5 Mio. netto anrechenbarer Kosten während der bis zu 4-jährigen Laufzeit der Rahmenverträge (2 Jahre Festlaufzeit + 2 Jahre Verlängerungsoption). Die aus dem Rahmenvertrag vergebenen Einzelaufträge umfassen teilweise alle HOAI-Leistungsphasen. Teilweise wird eine Beauftragung nur der späten Leistungsphasen LPH 5-8 (beginnend mit der Ausführungsplanung) erfolgen. Es ist jeweils eine stufenweise Beauftragung geplant, wobei die optionale Stufenbeauftragung jeweils ganz oder teilweise erfolgen kann. Mit dem Rahmenvertrag sollen jeweils 3 Rahmenvertragspartner gebunden werden. Die Beauftragung mit einem Einzelvertrag erfolgt im Bedarfsfall alternierend (ohne erneutes Vergabeverfahren [= keine "Mini-Wettbewerbe"]). Die Rahmenvertragspartner werden somit jeweils bei jedem dritten Einzelauftrag beauftragt. Der öffentliche Auftraggeber wird bei den Einzelaufträgen eine insgesamt wirtschaftlich gleichwertige Beauftragung der Rahmenvertragspartner für die Dauer der Vertragslaufzeit sicherstellen. Die minimalen und maximalen Gesamthonorare der möglichen Einzelaufträge zu den ausgeschriebenen Rahmenverträgen betragen für die bis zu 4-jährigen Laufzeit des Rahmenvertrages Objektplanung: - minimaler Auftragswert EUR 5.000,00 netto. Maximales Auftragsvolumen über 4 Jahre EUR 1.500.000 netto zzgl. USt.
Qualifikation
Gemäß § 123 GWB und § 124 GWB Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Lose
1 LosRahmenvertrag der Objektplanung (Architektur) für alle Sanierungen/-Umbauten der Bestandsgebäude auf dem Gelände des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) bis zu einem Projektvolumen von < EUR 1,5 Mio. netto anrechenbarer Kosten während der bis zu 4-jährigen Laufzeit der Rahmenverträge (2 Jahre Festlaufzeit + 2 Jahre Verlängerungsoption). Die aus dem Rahmenvertrag vergebenen Einzelaufträge umfassen teilweise alle HOAI-Leistungsphasen. Teilweise wird eine Beauftragung nur der späten Leistungsphasen LPH 5-8 (beginnend mit der Ausführungsplanung) erfolgen. Es ist jeweils eine stufenweise Beauftragung geplant, wobei die optionale Stufenbeauftragung jeweils ganz oder teilweise erfolgen kann. Mit dem Rahmenvertrag sollen jeweils 3 Rahmenvertragspartner gebunden werden. Die Beauftragung mit einem Einzelvertrag erfolgt im Bedarfsfall alternierend (ohne erneutes Vergabeverfahren [= keine "Mini-Wettbewerbe"]). Die Rahmenvertragspartner werden somit jeweils bei jedem dritten Einzelauftrag beauftragt. Der öffentliche Auftraggeber wird bei den Einzelaufträgen eine insgesamt wirtschaftlich gleichwertige Beauftragung der Rahmenvertragspartner für die Dauer der Vertragslaufzeit sicherstellen. Die minimalen und maximalen Gesamthonorare der möglichen Einzelaufträge zu den ausgeschriebenen Rahmenverträgen betragen für die bis zu 4-jährigen Laufzeit des Rahmenvertrages Objektplanung: - minimaler Auftragswert EUR 5.000,00 netto. Maximales Auftragsvolumen über 4 Jahre EUR 1.500.000 netto zzgl. USt.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality60%
Die Unterkriterien, aus denen sich das Zuschlagskriterium des technischen Wertes mit insgesamt 60 % zusammensetzt, lauten wie folgt: - Qualifikation und Erfahrung der für die Ausführung der Einzelprojekte innerhalb des Rahmenvertrages vorgesehenen Projektleiter: 30 % Die Qualifikation wird über die anzugebende Berufserfahrung anteilig mit 15 % berücksichtigt. Die Erfahrung wird durch Mitarbeiterreferenzen der letzten drei Projekte, welche von den vorgesehenen Projektleitern jeweils geleitet wurden, anteilig mit 15 % berücksichtigt. Bei den drei Referenzprojekten ist jeweils ein Ansprechpartner des Auftraggebers zu nennen und eine Auftraggeberbestätigung zur Qualität der erbrachten vertraglichen Leistungen beizufügen. - Sicherstellung der Verfügbarkeiten des für die Ausführung der Einzelaufträge vorgesehenen Projektteams (einschließlich Redundanzen durch etwaige Mehrfachbesetzungen) während der Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages: 30 %
- price40%
Für die Angebotserstellung wird das Formblatt "Honoraraufstellung Rahmenvertrag" zur Verfügung gestellt. Die Bewertung des Preises erfolgt anhand der Brutto-Angebotssumme (ausgenommen der anzugebenden Stundensätze für etwaige Leistungsänderungen) wie folgt: 40 x ( niedrigster Angebotspreis ) ./. Angebotspreis Bieter Beschreibung des Kriteriums: Bei den im Honorarformblatt zum Rahmenvertrag genannten anrechenbaren Kosten und der dort genannten Honorarzone handelt es sich um fiktive Parameter für das Rahmenangebot.