Nutzungslizenzen, Support und Beratungsleistungen für Nutanix HCI-Software
KfW Bankengruppe · Frankfurt am Main, Deutschland · TED
- 14. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
- 12. Aug. 2026Zuschlag erteiltZuschlag an SVA Systemvertrieb Alexander GmbH · €0k
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Zusammenfassung
Die KfW Bankengruppe beauftragt die Bereitstellung von zeitlich befristeten Nutzungslizenzen für verschiedene Nutanix‑Softwarekomponenten, inklusive Hersteller‑Support, Dokumentation und Beratungsleistungen. Die Leistungen umfassen EUC End User Computing, Nutanix Cloud Infrastructure (Struktur‑ und Produktiv‑Version), Nutanix Cloud Manager sowie optional Nutanix Enterprise AI. Der Vertrag läuft zunächst fünf Jahre und verlängert sich stillschweigend jährlich.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: SVA Systemvertrieb Alexander GmbH
Auftragswert
€0k
Zuschlag am
12. Aug. 2026
Beschreibung
Die KfW benötigt folgende Leistungen: (1) Sukzessive Verschaffung zeitlich befristeter Nutzungslizenzen für folgende Software-Komponenten des Herstellers Nutanix Netherlands B.V., Mercuriusplein 1, 2132 HA Hoofddorp, The Netherlands, während der Laufzeit des Auftrages nach mitgeteiltem Bedarf der KfW: • EUC End User Computing (SW-EUC-PRO-PR), sowie • NCI Nutanix Cloud Infrastruktur (SW-NCI-STR-PR), sowie • NCI Nutanix Cloud Infrastruktur (SW-NCI-PRO-PR), sowie • NCM Nutanix Cloud Manager. (SW-NCM-STR-PR). Außerdem verschafft der Auftragnehmer der KfW den Zugriff auf die herstellerseitige Produktdokumentation – insbesondere auf Betriebs- und Nutzerhandbücher. (2) Verschaffung der fortlaufenden Pflegeleistung des Herstellers Nutanix für die o.g. Software-Komponenten (Hersteller-Support) sowie Erfüllung von Berichts- und Governancepflichten in Verbindung mit der Softwarepflege. (3) Unterstützung und Beratung der KfW bei der Installation der Software, bei Anpassungen an der Software mittels Konfiguration, bei der Frage, wie sich die Software durch Leistungs- und Prozessoptimierungen den Bedürfnissen der KfW entsprechend optimaler einsetzen lässt sowie bei fachlich-technischen Themen im Zusammenhang mit der Verwendung und dem Betrieb der Software. Ergänzend verschafft der Auftragnehmer auf Anforderung der KfW technologiebezogene Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Herstellers Nutanix. (4) Nur auf Anforderung der KfW verschafft der Auftragnehmer zusätzlich zu den in Ziff. (1) bezeichneten Software-Komponenten auch für folgendes Zusatzprodukt des Herstellers Nutanix zeitlich befristete Nutzungslizenzen: • NAI Nutanix Enterprise AI (SW-NAI-PRO-PR) Für das Zusatzprodukt wird die KfW die Verschaffung von Nutzungslizenzen dann beauftragen, wenn und soweit Fachbereiche innerhalb des KfW-Konzerns sich entschließen sollten, in ihrem Geschäftsfeld künftig KI-basierte Lösungen einzusetzen. Falls die KfW die Verschaffung des Zusatzproduktes anfordert, hat der Auftragnehmer auch für das Zusatzprodukt die betreffenden Betriebs- und Nutzerhandbücher bereitzustellen, den Hersteller-Support zu verschaffen sowie im benötigten Umfang Unterstützung und Beratung zu erbringen. Die vorbezeichneten Leistungen schuldet der Auftragnehmer sowohl für die im Leistungsverzeichnis explizit aufgeführte Technologie des Herstellers als auch für vom Hersteller entwickelte Nachfolgetechnologien. Die Verschaffung erfolgt zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren, wobei ein bestimmter Grundbedarf verbindlich abgenommen wird. Danach verlängert sich der Auftrag stillschweigend um je ein weiteres Jahr für unbestimmte Zeit, sofern nicht der Auftragnehmer oder die KfW den Auftrag mit der in den Vertragsbedingungen genannten jeweiligen Frist kündigt. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Lose
1 LosDie KfW benötigt folgende Leistungen: (1) Sukzessive Verschaffung zeitlich befristeter Nutzungslizenzen für folgende Software-Komponenten des Herstellers Nutanix Netherlands B.V., Mercuriusplein 1, 2132 HA Hoofddorp, The Netherlands, während der Laufzeit des Auftrages nach mitgeteiltem Bedarf der KfW: • EUC End User Computing (SW-EUC-PRO-PR), sowie • NCI Nutanix Cloud Infrastruktur (SW-NCI-STR-PR), sowie • NCI Nutanix Cloud Infrastruktur (SW-NCI-PRO-PR), sowie • NCM Nutanix Cloud Manager. (SW-NCM-STR-PR). Außerdem verschafft der Auftragnehmer der KfW den Zugriff auf die herstellerseitige Produktdokumentation – insbesondere auf Betriebs- und Nutzerhandbücher. (2) Verschaffung der fortlaufenden Pflegeleistung des Herstellers Nutanix für die o.g. Software-Komponenten (Hersteller-Support) sowie Erfüllung von Berichts- und Governancepflichten in Verbindung mit der Softwarepflege. (3) Unterstützung und Beratung der KfW bei der Installation der Software, bei Anpassungen an der Software mittels Konfiguration, bei der Frage, wie sich die Software durch Leistungs- und Prozessoptimierungen den Bedürfnissen der KfW entsprechend optimaler einsetzen lässt sowie bei fachlich-technischen Themen im Zusammenhang mit der Verwendung und dem Betrieb der Software. Ergänzend verschafft der Auftragnehmer auf Anforderung der KfW technologiebezogene Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Herstellers Nutanix. (4) Nur auf Anforderung der KfW verschafft der Auftragnehmer zusätzlich zu den in Ziff. (1) bezeichneten Software-Komponenten auch für folgendes Zusatzprodukt des Herstellers Nutanix zeitlich befristete Nutzungslizenzen: • NAI Nutanix Enterprise AI (SW-NAI-PRO-PR) Für das Zusatzprodukt wird die KfW die Verschaffung von Nutzungslizenzen dann beauftragen, wenn und soweit Fachbereiche innerhalb des KfW-Konzerns sich entschließen sollten, in ihrem Geschäftsfeld künftig KI-basierte Lösungen einzusetzen. Falls die KfW die Verschaffung des Zusatzproduktes anfordert, hat der Auftragnehmer auch für das Zusatzprodukt die betreffenden Betriebs- und Nutzerhandbücher bereitzustellen, den Hersteller-Support zu verschaffen sowie im benötigten Umfang Unterstützung und Beratung zu erbringen. Die vorbezeichneten Leistungen schuldet der Auftragnehmer sowohl für die im Leistungsverzeichnis explizit aufgeführte Technologie des Herstellers als auch für vom Hersteller entwickelte Nachfolgetechnologien. Die Verschaffung erfolgt zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren, wobei ein bestimmter Grundbedarf verbindlich abgenommen wird. Danach verlängert sich der Auftrag stillschweigend um je ein weiteres Jahr für unbestimmte Zeit, sofern nicht der Auftragnehmer oder die KfW den Auftrag mit der in den Vertragsbedingungen genannten jeweiligen Frist kündigt. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
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