Neubau der Uferbefestigung im 2. und 3. Bauabschnitt des Stromhafens Andernach
Stadtwerke Andernach GmbH · Andernach, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Stadtwerke Andernach GmbH beauftragt den Neubau der Uferbefestigung im 2. und 3. Bauabschnitt des Stromhafens. Der Leistungsumfang umfasst Rückbau von Bestandsanlagen, Errichtung einer rückverankerten Uferspundwand, Mikropfahlverstärkungen, Erd- und Böschungsarbeiten sowie Hafenentwässerung. Das Los 3 wird im offenen Verfahren ausgeschrieben, Angebotsfrist ist der 7. September 2026. Der Auftrag umfasst ca. 0,5 km Uferbereich.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
Im bestehenden Rheinhafen Andernach wurden an der Uferspundwand des Stromhafens Schäden festgestellt. Lokal weist die vorhandene Uferspundwand starke Kopfverformungen Richtung Rhein auf. Darüber hinaus ist die vorhandene Spundwand unverankert als auch für die örtlichen Verhältnisse mit einer geringen Einbindung ausgeführt. Aufgrund der aufgetretenen Schäden sowie der Bauteilabmessungen ist die vorhandene Uferspundwand und das unmittelbar angrenzende Hafengelände als nicht mehr standsicher eingestuft. Um die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Liege- und Umschlagstellen im Stromhafen auch in Zukunft gewährleisten zu können, ist eine Sanierung der Hafenspundwand erforderlich. Der Stromhafen Andernach befindet sich westlich des Hafens Andernach am Rhein zwischen Rhein-km 611,732 und Rhein-km 612,620. Im Bereich zwischen Rhein-km 611,732 und 612,255 befinden sich die zwei zu sanierenden Abschnitte. Rheinabwärts bis Rhein-km 612,620 liegt der „0. BA“, welcher bereits mit einer neuen Uferspundwand saniert wurde. Das vorhandene Ufer hinter der Spundwand ist teilgeböscht ausgeführt. Am Kopf der Spundwand befindet sich eine Stahlbetonberme, welche in eine durch vergossene Wasserbausteine gesicherte Böschung übergeht. Am Kopf der Böschung befinden sich das Fundament einer ehemaligen Kranbahn sowie ein, elektrotechnisch zurückgebauter, Stromkanal. Erkundungen und Schürfe haben lokal weitere Fundament-Reste unterhalb der Hafenflächen ergeben, welche im Zuge der Maßnahme abzubrechen und zu entsorgen sind. Die befestigten Hafenflächen beginnen ab Hinterkante Kranbahnbalken und grenzen im Süden an die Straße „Uferstraße“. Bei Rhein-km 612.092 (Bauanfang) schließt die Spundwand an die bereits erneuerte Spundwand des 1. BA an. Am Rhein-km 612,255 (Bauende) schließt die vorhandene Uferspundwand an die bestehende Spundwand (Hafenbeckeneinfahrt) an. Bei der vorhandenen Uferspundwand im Baubereich handelt es sich um Doppelbohlen Larssen III aus Stahl mit einer Länge von ca. 7 - 9 m und einer Oberkante bei ca. +54,10 m NN. Die Uferspundwand ist nicht rückverankert. Die Geländeoberkante oberhalb der Uferböschung liegt bei ca. +58,40 m und steigt zur „Uferstraße“ mit einer Querneigung von ca. 3% bis 6% an. Entlang der Uferspundwand sind im 2. und 3. BA fünf Böschungstreppen in einem Abstand von ca. 35 m aus Stahlbeton vorhanden. Zudem sind an der Böschungsoberkante sieben Poller mit Stahlbeton Fundament integriert. Steigleitern als auch Nischenpoller sind im Bestand nicht vorhanden. Der zu erbringende Leistungsumfang wird in folgende Lose unterteilt. Los 1 (Uferbefestigung, 1. BA) (bereits beauftragt, fertiggestellt) Los 2 (Platzbefestigung) (bereits beauftragt) Los 3 (Uferbefestigung, 2. und 3. BA) Hier vergeben wird Los 3. Die beiden anderen Lose sind bereits beauftragt.
Qualifikation
Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß§§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Lose
1 LosGegenstand dieser Ausschreibung ist der Neubau der Uferbefestigung im 2. und 3. Bauabschnitt (Teilabschnitte 3a und 3b). Die Leistung umfasst im Wesentlichen den Rückbau von Bestandsanlagen, die Herstellung einer neuen, rückverankerten Uferspundwand mit Anlegedalben und Ausrüstung, die Ertüchtigung der Bestandsspundwand im Teilabschnitt 3b mit Mikropfählen, Erd-, Bagger- und Böschungsarbeiten, die Hafenentwässerung sowie Leistungen der Kampfmitteldetektion, jeweils unter laufendem Hafen- und Schiffsbetrieb an der Bundeswasserstraße Rhein. Mit Hochwasserereignissen während der Bauzeit ist zu rechnen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Leistungsverzeichnis nebst Vorbemerkungen, der Baubeschreibung und den Plänen; Mengenangaben enthält ausschließlich das Leistungsverzeichnis. Die vorstehende Kurzbeschreibung dient nur der Orientierung. Die vollständige Erfüllung des Leistungsverzeichnisses und der Baubeschreibung nebst allen Anlagen ist Mindestvoraussetzung und wird als solcher Vertragsbestandteil.
Zuschlagskriterien
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Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot zum günstigsten Preis. Maßgeblich ist die durch den Bieter im Leistungsverzeichnis angegebene Gesamtsumme.