Nachrechnung einer Bundesstraße-Brücke (BW 4506973)
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland · Krefeld, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH des Bundes (NL Rheinland) beauftragt die Durchführung einer Nachrechnung der Brücke BW 4506973 nach den Vorgaben der Nachrechnungsrichtlinie. Die Leistung umfasst mehrere iterative Planungsschritte mit einer Gesamtdauer von etwa 253 Tagen. Es handelt sich um einen einzelnen Los, das als Dienstleistung im Bereich Ingenieurleistungen ausgeschrieben ist.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Nachrechnung BW 4506973
Qualifikation
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Lose
1 LosNachrechnung BW 4506973 Gemäß der mittel- bis langfristigen Strategie des BMV zur Ertüchtigung von Straßenbrücken im Bestand ist das Bauwerk nach der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Ausgabe Mai 2011" sowie deren "1. Ergänzung, Ausgabe April 2015" zu untersuchen und zu bewerten. Wie jede Planungsleistung erfolgt auch die Nachrechnung iterativ in mehreren Planungsschritten (PlaS). Diese Planungsschritte erfolgen nacheinander: 1. Planungsschritt: Nachrechnung des Überbaus/der Überbauten 2. Planungsschritt: Nachrechnung der Unterbauten Im Planungsschritt 1 erfolgt die Nachrechnung des Überbaus/der Überbauten. In Abhängigkeit vom Ergebnis des 1. Planungsschrittes (Nachrechnung des Überbaus/der Überbauten) entscheidet der Auftraggeber, ob der 2. Planungsschritt (Nachrechnung der Unterbauten) erbracht werden muss. Die Übertragung des 2. Planungsschrittes erfolgt schriftlich, spätestens einen Monat nach Abschluss des 1. Planungsschrittes, durch den Auftraggeber. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung des 2. Planungsschrittes besteht nicht. Im Falle einer Übertragung des 2. Planungsschrittes gelten die Bedingungen dieses Vertrages. Aus der schrittweisen Übertragung kann der Auftragnehmer weder eine Erhöhung des Honorars noch sonstige Ansprüche geltend machen. Die Bestandsunterlagen sind zu sichten und zu bewerten. Die Nachrechnung kann an maßgebenden Überbauten bzw. Teilbauwerken durchgeführt werden. Dies gilt nur dann, wenn die Übertragbarkeit der Nachrechnungsergebnisse auf die übrigen Überbauten bzw. Teilbauwerke sichergestellt ist. Auf dem Bauwerk vorhandene Lärmschutzwände sind bei der Nachrechnung zu berücksichtigen. Sollten weitere Lasten in die nachzurechnenden Bauwerke eingeleitet oder weitergeleitet werden, sind diese ebenfalls zu erfassen und in den Nachweisen zu berücksichtigen. Ziel der Nachrechnung ist die realistische Beurteilung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit bestehender Straßenbrücken unter Berücksichtigung des gestiegenen Verkehrsaufkommens. Aus den Ergebnissen der Nachrechnung ergibt sich darüber hinaus der Traglastindex als ergänzender Kennwert zur Bewertung der strukturellen Leistungsfähigkeit und der vorhandenen Tragreserven des Bauwerks. In diesem Zusammenhang ist das Brückenbauwerk 4506 973 Grunewaldbrücke, Teilbauwerke A1 und B2, im Zuge der A 59 bei Duisburg nachzurechnen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Bei den folgenden Kriterien werden nur volle Punktwerte nach folgender Systematik vergeben: - 5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwarten lässt. - 4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten lässt. - 3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in überwiegendem Umfang erwarten lässt. - 2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten lässt. - 1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nur in sehr geringem Umfang erwarten lässt. - 0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nicht erwarten lässt.