Modernisierung und Renovierung von Büroräumen in einer Bestandsimmobilie in Bonn
Bundesanstalt für Immobilien AöR · Bonn, Deutschland · TED
- 27. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
Zusammenfassung
Die Bundesanstalt für Immobilien, eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, beschafft im Rahmen einer Ergänzungsvereinbarung Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen für angemietete Büroräume in Bonn. Vorgesehen sind unter anderem Änderungen an Wänden, neue Bodenbeläge sowie Anpassungen an moderne Informationstechnik und Beleuchtung. Der geschätzte Umfang der Maßnahmen beträgt rund 4,9 Millionen Euro brutto; der bestehende Mietvertrag läuft noch mindestens neun Jahre.
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Gegenstand der Ergänzungsvereinbarung sind Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen von Büroräumen eines vorhandenen Gebäudes. Die Mieterin (im Bekanntmachungstext teilw. „Beschaffer“) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Deckung des Grundstücks- und Raumbedarfs für Bundeszwecke und die Verwaltung von Liegenschaften, die von Dienststellen der Bundesverwaltung zur Aufgabenerfüllung genutzt werden. Zwischen der Vermieterin und der Mieterin besteht bereits seit vielen Jahren ein Mietvertrag über den gegenständlichen Gebäudekomplex, dieser läuft noch mindestens 9 weitere Jahre. Die Ergänzungsvereinbarung beinhaltet Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen der angemieteten Büroräume des Vermieters (im Bekanntmachungstext teilw. „Bieter“/„wirtschaftlicher Eigentümer“) in Bonn. Der Mietgegenstand befindet sich in einem Gebäudekomplex der Vermieterin Ellerstr. 54, Eifelstr. 6, Ellerstr. 50, Ellerstr. 52, Ellerstr. 48, 53119 Bonn. Die bestehenden Büroräume sollen modernisiert und an die Anforderungen moderner Arbeitswelten angepasst werden. Dabei sind insbesondere folgende Anpassungen vorgesehen: • Teilweises Entfernen von vorhandenen und Neustellung von Wänden • Erneuerung des Bodenbelages • Anpassung der Räumlichkeiten an die Anforderungen moderner IT-Ausstattung • Anpassung der Grundbeleuchtung der Räumlichkeiten (nachfolgend: Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen). Diese Anpassungen gehen nicht über die üblichen Anforderungen eines Mieters von Büroflächen hinaus. Die Vermieterin hat Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen in einem derzeitig ge-schätzten Umfang von ca. 4,9 Mio. Euro brutto vorgesehen. Die Vermieterin übernimmt anteilig die Kosten der Maßnahmen, die Mieterin übernimmt einen Teil dieser Maßnahmen in Form einer Mietersonderzahlung.
Lose
1 LosGegenstand der Ergänzungsvereinbarung sind Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen von Büroräumen eines vorhandenen Gebäudes. Die Mieterin (im Bekanntmachungstext teilw. „Beschaffer“) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Deckung des Grundstücks- und Raumbedarfs für Bundeszwecke und die Verwaltung von Liegenschaften, die von Dienststellen der Bundesverwaltung zur Aufgabenerfüllung genutzt werden. Zwischen der Vermieterin und der Mieterin besteht bereits seit vielen Jahren ein Mietvertrag über den gegenständlichen Gebäudekomplex, dieser läuft noch mindestens 9 weitere Jahre. Die Ergänzungsvereinbarung beinhaltet Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen der angemieteten Büroräume des Vermieters (im Bekanntmachungstext teilw. „Bieter“/„wirtschaftlicher Eigentümer“) in Bonn. Der Mietgegenstand befindet sich in einem Gebäudekomplex der Vermieterin Ellerstr. 54, Eifelstr. 6, Ellerstr. 50, Ellerstr. 52, Ellerstr. 48, 53119 Bonn. Die bestehenden Büroräume sollen modernisiert und an die Anforderungen moderner Arbeitswelten angepasst werden. Dabei sind insbesondere folgende Anpassungen vorgesehen: • Teilweises Entfernen von vorhandenen und Neustellung von Wänden • Erneuerung des Bodenbelages • Anpassung der Räumlichkeiten an die Anforderungen moderner IT-Ausstattung • Anpassung der Grundbeleuchtung der Räumlichkeiten (nachfolgend: Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen). Diese Anpassungen gehen nicht über die üblichen Anforderungen eines Mieters von Büroflächen hinaus. Die Vermieterin hat Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen in einem derzeitig ge-schätzten Umfang von ca. 4,9 Mio. Euro brutto vorgesehen. Die Vermieterin übernimmt anteilig die Kosten der Maßnahmen, die Mieterin übernimmt einen Teil dieser Maßnahmen in Form einer Mietersonderzahlung.