Modernisierung und Renovierung angemieteter Büroräume in Bonn
Bundesanstalt für Immobilien AöR · Bonn, Deutschland · TED
- 27. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
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Zusammenfassung
Die Bundesanstalt für Immobilien ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und schließt eine Ergänzungsvereinbarung zur Modernisierung und Renovierung bestehender Büroräume in Bonn. Vorgesehen sind unter anderem neue Wände und Bodenbeläge sowie Anpassungen für moderne Informationstechnik und Beleuchtung. Der geschätzte Umfang der Maßnahmen beträgt rund 6,6 Millionen Euro brutto; der bestehende Mietvertrag für den Gebäudekomplex läuft noch mindestens neun Jahre.
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Beschreibung
Gegenstand der Ergänzungsvereinbarung sind Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen von Büroräumen eines vorhandenen Gebäudes. Die Mieterin (im Bekanntmachungstext teilw. „Beschaffer“) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Deckung des Grund-stücks- und Raumbedarfs für Bundeszwecke und die Verwaltung von Liegenschaften, die von Dienststellen der Bundesverwaltung zur Aufgabenerfüllung genutzt werden. Zwischen der Vermieterin und der Mieterin besteht bereits seit vielen Jahren ein Mietvertrag über den gegenständlichen Gebäudekomplex, dieser läuft noch mindestens 9 weitere Jahre. Die Ergänzungsvereinbarung beinhaltet Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen der angemieteten Büroräume des Vermieters (im Bekanntmachungstext teilw. „Bieter“/„wirtschaftlicher Eigentümer“) in Bonn. Der Mietgegenstand befindet sich in einem Gebäudekomplex der Vermieterin Ellerstr. 56, Eifelstr. 2a, Eifelstr. 4 + 4a, Ellerstr. 58 und Vorgebirgsstr. 45 + 47, Eifelstr. 2 / An den Markthallen 1, An den Markthallen 2 , 53119 Bonn. Die bestehenden Büroräume sollen modernisiert und an die Anforderungen moderner Arbeitswelten angepasst werden. Dabei sind insbesondere folgende Anpassungen vorgesehen: • Teilweises Entfernen von vorhandenen und Neustellung von Wänden • Erneuerung des Bodenbelages • Anpassung der Räumlichkeiten an die Anforderungen moderner IT-Ausstattung • Anpassung der Grundbeleuchtung der Räumlichkeiten (nachfolgend: Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen). Diese Anpassungen gehen nicht über die üblichen Anforderungen eines Mieters von Büroflächen hinaus. Die Vermieterin hat Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen in einem derzeitig geschätzten Umfang von ca. 6,6 Mio. Euro brutto vorgesehen. Die Vermieterin übernimmt anteilig die Kosten der Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen, die Mieterin übernimmt einen Teil dieser Maßnahmen in Form einer Mietersonderzahlung.
Lose
1 LosGegenstand der Ergänzungsvereinbarung sind Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen von Büroräumen eines vorhandenen Gebäudes. Die Mieterin (im Bekanntmachungstext teilw. „Beschaffer“) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Deckung des Grund-stücks- und Raumbedarfs für Bundeszwecke und die Verwaltung von Liegenschaften, die von Dienststellen der Bundesverwaltung zur Aufgabenerfüllung genutzt werden. Zwischen der Vermieterin und der Mieterin besteht bereits seit vielen Jahren ein Mietvertrag über den gegenständlichen Gebäudekomplex, dieser läuft noch mindestens 9 weitere Jahre. Die Ergänzungsvereinbarung beinhaltet Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen der angemieteten Büroräume des Vermieters (im Bekanntmachungstext teilw. „Bieter“/„wirtschaftlicher Eigentümer“) in Bonn. Der Mietgegenstand befindet sich in einem Gebäudekomplex der Vermieterin Ellerstr. 56, Eifelstr. 2a, Eifelstr. 4 + 4a, Ellerstr. 58 und Vorgebirgsstr. 45 + 47, Eifelstr. 2 / An den Markthallen 1, An den Markthallen 2 , 53119 Bonn. Die bestehenden Büroräume sollen modernisiert und an die Anforderungen moderner Arbeitswelten angepasst werden. Dabei sind insbesondere folgende Anpassungen vorgesehen: • Teilweises Entfernen von vorhandenen und Neustellung von Wänden • Erneuerung des Bodenbelages • Anpassung der Räumlichkeiten an die Anforderungen moderner IT-Ausstattung • Anpassung der Grundbeleuchtung der Räumlichkeiten (nachfolgend: Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen). Diese Anpassungen gehen nicht über die üblichen Anforderungen eines Mieters von Büroflächen hinaus. Die Vermieterin hat Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen in einem derzeitig geschätzten Umfang von ca. 6,6 Mio. Euro brutto vorgesehen. Die Vermieterin übernimmt anteilig die Kosten der Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen, die Mieterin übernimmt einen Teil dieser Maßnahmen in Form einer Mietersonderzahlung.