Mobile Elektro-, Trinkwasser- und Abwasseranlagen für Spezialmärkte der Landeshauptstadt Dresden
Landeshauptstadt Dresden, GB Wirtschaft, Digitales, Personal und Sicherheit, Haupt- und Personalamt · Dresden, Deutschland · TED
Zusammenfassung
Die Landeshauptstadt Dresden beauftragt die Errichtung mobiler Anlagen zur Strom-, Frischwasser- und Abwasserversorgung für ihre saisonalen Märkte (Frühjahrsmarkt, Herbstmarkt und Striezelmarkt). Dabei sollen die Anlagen inklusive notwendigem Material gemietet werden. Die Märkte umfassen etwa 110 Händler im Frühjahr und Herbst sowie rund 235 Händler beim Striezelmarkt. Die Angebotsfrist endet am 14. September 2026.
Passende Ausschreibungen nicht mehr suchen müssen.
Sie bekommen von uns kostenlos drei aktuelle Ausschreibungen, die zu Ihrem Betrieb passen.
- Ohne Registrierung
- Rückmeldung in 1–2 Werktagen
In einem kurzen Telefonat klären wir, welche Aufträge wirklich zu Ihnen passen.
Sie erlauben uns mit dem Absenden, Ihnen passende Ausschreibungen per E-Mail zu schicken und Sie dazu einmal anzurufen. Sie können das jederzeit widerrufen. Datenschutz
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Errichtung der mobilen Anlagen zur Elektrizitäts- Frischwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung inkl. der Bereitstellung des notwendigen Materials zur Miete für Spezialmärkte (Frühjahrsmarkt, Herbstmarkt, Striezelmarkt) der Landeshauptstadt Dresden
Qualifikation
Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Bzgl. der Einreichung von Nachweisen bzw. Eigenerklärungen verweisen wir auf den Punkt 'Eignungskriterien' dieser Bekanntmachung. - entfällt -
Lose
1 LosFrühjahrsmärkte je ca. 110 Händler Herbstmärkte je ca. 110 Händler Striezelmärkte je ca. 235 Händler
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
-