Miete einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage inkl. Messsystemen und Zubehör
Stadt Arnstadt · Arnstadt, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Stadt Arnstadt beabsichtigt, eine semistationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu mieten. Die Anlage umfasst einen Kfz-Anhänger, zwei Messsysteme für die gleichzeitige Überwachung zweier Fahrtrichtungen, Vandalismusschutz, LTE‑Router mit Sim‑Karte, elektro‑hydraulisches Fahrwerk und weitere Komponenten. Das Mietobjekt wird in einem Los angeboten und die Zuschlagskriterien basieren ausschließlich auf dem Preis. Angebotsfrist ist der 17. September 2026.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Eine semistationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mit zwei Messeinschüben bestehend aus: -Kfz-Anhänger als Transportmittel und Gehäuse -Aufnahme von zwei Messsystemen zur gleichzeitigen Überwachung von zwei Fahrtrichtungen -Vandalismusschutz in Form von GPS-Ortung, Rüttelmelder, Feuerlöschanlage und Warnanlage -LTE-Router für Datenfernübertragung (inkl. 5 GB Simkarte) -Elektro-hydraulisch betriebenes Fahrwerk mit Fernbedienung -Niveauausgleichsstützen -Einklappbare Anhängerdeichsel mit Schlosssicherung -Wiederaufladbare Batterien (Akkus) für bis zu sieben Tage Messbetrieb -LED-Dämmerungsaktivierung -2 Messysteme -2 Blitzeinheiten -1 Bediengerät
Qualifikation
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB i.V. m. § 42 VgV oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB i.V. m. § 42 VgV bei. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument liegt den Vergabeunterlagen bei. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Nähere Details und rechtliche Hinweise finden Sie auch unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung /oeffentlichesauftragswesen/ Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen) enthalten. Die Nachforderung von Unterlagen welche im Zusammenhang mit der Angabe des Angebotspreises stehen ist ausgeschlossen.
Lose
1 LosEine semistationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mit zwei Messeinschüben bestehend aus: -Kfz-Anhänger als Transportmittel und Gehäuse -Aufnahme von zwei Messsystemen zur gleichzeitigen Überwachung von zwei Fahrtrichtungen -Vandalismusschutz in Form von GPS-Ortung, Rüttelmelder, Feuerlöschanlage und Warnanlage -LTE-Router für Datenfernübertragung (inkl. 5 GB Simkarte) -Elektro-hydraulisch betriebenes Fahrwerk mit Fernbedienung -Niveauausgleichsstützen -Einklappbare Anhängerdeichsel mit Schlosssicherung -Wiederaufladbare Batterien (Akkus) für bis zu sieben Tage Messbetrieb -LED-Dämmerungsaktivierung -2 Messysteme -2 Blitzeinheiten -1 Bediengerät Bereitstellung des ausgeführten Leistungsumfangs für die Dauer des Mietzeitraums (24 Monate). Durchführung aller erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten während der Vertragslaufzeit inklusive Lieferung und Austausch von Ersatzteilen. Übernahme der regelmäßigen Eichung (Terminplanung, Kosten). Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit 1.000 EUR Selbstbeteiligung (Nachweis bzw. Zusicherung). Übernahme anfallender Wartungs- und Inspektionskosten, Kosten der Haupt-untersuchung, der Kfz-Steuer und sonstige Reparaturkosten, ausgenommen Schäden aufgrund unsachgemäßer Bedienung und grob fahrlässig verursachte Unfälle. Die Verschleißteile (zum Beispiel Leuchtmittel der Blitzeinheit) der Messanordnung, nebst allen damit in Verbindung stehenden Anbauteilen und Geräte, werden im Rahmen der technisch notwendigen Intervalle bzw. bei Notwendigkeit auch zu einem früheren Zeitpunkt, durch den Auftragnehmer in eigener Rechnung getauscht. Bereitstellung eines Leihmessgerätes für den Reparatur- und Eichzeitraum inklusive Versandabwickelung. Gesicherte getunnelte Datenübertragung entsprechend den datenschutzrechtlichen Anforderungen. Vollumfängliche Bereitstellung der benötigten Hard- und Software für die Datenüber-tragung inklusive der in der Verwaltung für den Datentransport benötigten Hard- und Software. Übernahme aller anfallender Kosten für die Datenbearbeitung. Wartung und Support der Gerätschaften für die Datenübertragung während des Mietzeitraums. Datenaufbereitung der Fälle. Eine schriftliche Dokumentation zur Bedienung wird unentgeltlich bereitgestellt. Spätestens mit der Inbetriebnahme der Überwachungsanlage und der Messgeräte hat der Auftragnehmer 4 Mitarbeiter des Auftraggebers in die Bedienung und Benutzung sowie 4 Mitarbeiter zur Auswertung der Komponenten, Geräte und Falldaten einzuweisen und zu schulen. Der Auftragnehmer sorgt für eine ausreichende theoretische und praktische Ausbildung und übernimmt alle anfallenden Schulungskosten vor und während des gesamten Vertragszeitraums - dies schließt Mitarbeiter- oder Technikwechsel ein. Für die Teilnahme an den Schulungen wird die Ausstellung eines entsprechenden Schulungszertifikats zur Vorlage bei Gericht erwartet. Die Schulungen sind von qualifiziertem Personal des Auftragnehmers und unter Verwendung geeigneter Arbeitsmittel durchzuführen. Inhalt und Organisation der Schulungen sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber einvernehmlich abzustimmen. Die Schulungen erfolgen nach gesonderter Terminabsprache mit dem Auftraggeber in den Räumlichkeiten der Stadt Arnstadt. Zur flexiblen und individuellen Zeiteinteilung von Messpersonal und Auswerter soll die Möglichkeit bestehen Schulungsteile als zertifiziertes WBT (Web Based Training) oder Blended Learning durchführen zu können. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über Änderungen oder Erkenntnisse sowie über Entwicklungen des Stands von Wissenschaft und Technik umgehend schriftlich zu informieren.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
100 % Preis bzw. Mietkosten inklusive Schulungskosten