Manueller Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen und in Fußgängerbereichen
Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim · Mannheim, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Stadt Mannheim, vertreten durch den Stadtraumservice Mannheim, beschafft manuelle Winterdienstleistungen für öffentliche Gehweg- und Fußgängerbereiche im Stadtgebiet Mannheim. Die Leistungen werden in 12 Gebietslose vergeben und umfassen die reguläre Winterdienstsaison vom 1. November 2026 bis zum 31. März 2027. Eine optionale Verlängerung für die Saison vom 1. November 2027 bis zum 31. März 2028 ist vorgesehen. Angebote müssen bis zum 30. September 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Manueller Winterdienst 2026/2027 (12 Lose)
Qualifikation
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Dieser Ausschlussgrund ist lediglich beispielhaft aufgeführt. Alle Ausschlussgründe richten sich nach den §§ 123 und 124 GWB und den jeweils einschlägigen Vergabebestimmungen (VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist gem. §56 Abs. 3 ausgeschlossen.
Lose
12 LoseVergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
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Zuschlagskriterien
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1.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Art der für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge und Geräte 2.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Qualifikation des für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Personals 3.Losbezogene Angaben des Bieters über den Standort der für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge, Geräte und des Personals 4.Erreichbarkeit des Ansprechpartners (Handynummer, wie lange erreichbar) 5.Erfahrung und Schulung der Mitarbeiter (kurze Beschreibung) 6.Anzahl, Typ und Standort der eingesetzten Fahrzeuge (Liste beifügen) 7.Beschreibung der betrieblichen Organisation des Winterdienstes 8.Standort und Zugänglichkeit des Streumittellagers (Adresse, wie ist der Zugriff zu den Alarmierungszeiten gewährleistet)
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1.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Art der für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge und Geräte 2.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Qualifikation des für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Personals 3.Losbezogene Angaben des Bieters über den Standort der für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge, Geräte und des Personals 4.Erreichbarkeit des Ansprechpartners (Handynummer, wie lange erreichbar) 5.Erfahrung und Schulung der Mitarbeiter (kurze Beschreibung) 6.Anzahl, Typ und Standort der eingesetzten Fahrzeuge (Liste beifügen) 7.Beschreibung der betrieblichen Organisation des Winterdienstes 8.Standort und Zugänglichkeit des Streumittellagers (Adresse, wie ist der Zugriff zu den Alarmierungszeiten gewährleistet)
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1.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Art der für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge und Geräte 2.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Qualifikation des für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Personals 3.Losbezogene Angaben des Bieters über den Standort der für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge, Geräte und des Personals 4.Erreichbarkeit des Ansprechpartners (Handynummer, wie lange erreichbar) 5.Erfahrung und Schulung der Mitarbeiter (kurze Beschreibung) 6.Anzahl, Typ und Standort der eingesetzten Fahrzeuge (Liste beifügen) 7.Beschreibung der betrieblichen Organisation des Winterdienstes 8.Standort und Zugänglichkeit des Streumittellagers (Adresse, wie ist der Zugriff zu den Alarmierungszeiten gewährleistet)
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